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2038 Beiträge

Erstellt am: 08 May 2017 :  22:12:42 Uhr  Profil anzeigen
was mich an dieser con total heruntergezogen hat, war nicht, dass eine offene rebellion der gemeinen stattgefunden hat, sondern wie und mit welcher dreistigkeit dies stattgefunden hat, oder mit welcher modernen aufgeklärten haltung auch andere mitspieler an ein aventurisches feudalsystem herangegangen sind.
für mich wurde lebendiges aventurien bezüglich feudalem ständesystem, respekt, sozialverhalten und eben recht, ad absurdum geführt.
an einem solchen spiel, das (bis jetzt) für mich auch einfach nur inkonsequent ist, habe ich wenig spaß.
das liegt auch daran, dass ich als "ungebildeter lakai" aufgrund der IT/OT-trennung mir häufiger auf die zunge beißen musste, um nicht zum rechtsgelehrten zu mutieren, der sogar priester als weltfremde verrückte beschimpfen muss.

auch dass das thema bezüglich ständen eigentlich schon durch war und ein aufruf in richtung "beschäftigt euch mit eurem stand und der beziehung zu anderen ständen" gefühlt in der mehrheit auf fruchtlosen boden fiel, hat mich sehr enttäuscht.
sogar zitate der zuvor verkündeten hintergrund- und rechtssetzungen hatten kaum mehr als verächtliches grinsen, oder sogar offene häme zur folge.
da gehen leider auch diverse positivbeispiele (wie adelige, die ihr gefolge zur höflichkeit aufrufen) viel zu schnell in der masse von liberalen, aufgeklärten freidenkern unter.
die schon öfters angesprochene ungerechtigkeit aventurischen (und auch praiotischen) rechtes, scheint sich auch noch nicht in die vorstellungen der meisten mitspieler einfügen zu wollen.

ebenso hatte ich das gefühl, dass sich einige personen nicht so recht mit dem konflikt um das verbot der nanduskirche auseinandergesetzt haben, da ich nichts von den erstürmten praiostempeln, den gelynchten priestern aller kulte und den aufgestachelten mobs, oder den zu tode verurteilten nanduspriestern (zum verzweifelten eindämmen dieser aufstände), sondern nur von den räumlichen ausnahmen des ornatsverbots etwas hören durfte.

nach einiger besinnung und recherche habe ich mich dazu entschlossen nicht spezifische personen und/oder deren argumente auf beiden seiten korrigieren zu wollen, sondern eher allgemein zitate, anekdoten und zusammenfassungen von passenden, oder einfach nur interessanten quellen in den raum zu stellen.
ein jeder sei natürlich dazu aufgerufen sich auch selbst mit den quellen und dem kontext um die quintessenz herum zu beschäftigen.

ein jeder freier (hausherr) kann unter seinem eigenen dach „angreifer, die ihn, oder die seinen schädigen, ohne langen prozess verurteilen, oder sogar töten“.
-GA, s. 144
interessant im sinne der burgherrin, bzw. des vogtes, sobald gewaltsame verbrechen auf der burg geschehen.
dieses „hofgericht“ ist auch in anderen quellen nur sehr diffus formuliert, sodass nicht klar ist, wo diese „selbstverteidigung“ endet.

im gegensatz zu einem schiedsgericht (der richter als schiedsmann zwischen angeklagten und kläger) ist im mittelreich und vorallem garetien das inquisitionsverfahren (ungleich kirchlichem äquivalent) gebräuchlich.
dabei ist die wahrheitsfindung gegenüber einem ausgleich des geschädigten vorran gestellt.
die wahrheitsfindung wird am besten durch ein geständnis des angeklagten bewiesen, das mitunter auch durch folter hervorgebracht wird.
bestechungen sind nicht „fremd, und oft nimmt der richter von beiden seiten und lässt die freigiebigere gewinnen“.
wo das schiedsverfahren den „gerechtfertigten gesetzesbruch“ (glaubhaftmachung durch zeugen) kennt, ist ein solche ansicht im inquisitionsverfahren unüblich.
in der reihenfolge vergehen, verbrechen und schwerverbrechen sind verleumdung, beleidigung und falschanklage verbrechen, ähnlich einem schweren diebstahl.
allgemein wird auch schon der versuch eines verbrechens kaum weniger hart bestraft als dessen durchführung.
feste ermittler und ankläger (also so etwas wie "staatsanwälte") gibt es eigentlich nur im (gräflichen) hochgericht.
dort heißen sie inquisitoren und sind „meist laienbrüder, oder gar geweihte der praios-kirche, etwa der hofkaplan eines adligen richters“, also auch nicht das kirchliche äquivalent.
in jeder anderen form des gerichtes (schiedsgericht) stellt der richter keine eigenen ermittlungen an.
schwere körperverletzung, verschwörung gegen den monarchen, landes-/hochverrat, das „leugnen göttlicher wahrheiten“ und das "beschimpfen, oder verächtlichmachen der götter, ihrer diener und stellvertreter" sind schwerverbrechen.
-GA, s. 146
besonders letztere schwerverbrechen sollten sich die spieler von arroganten (magisch begabten) „frechen/gesellschaftlichen“ charakteren vor augen führen, wenn sie mal wieder ungeniert vor aller leute ohren witze über die intelligenz und geistige gesundheit von praioten machen…
einem vogt dämonenbeschwörung, unterschlagung und ähnliches vorzuwerfen, bzw. dies unter leuten zu verbreiten zähle ich zu verleumdung, beleidigung und falschanklage.

im mittelreich sind bereits bei vergehen (geringste form des verbrechens) abschreckende strafen zugeordnet mit bis zu 10 dukaten, oder einem monat arrest.
bei verbrechen gibt es keine obergrenze an geld- und haftstrafen.
verstümmelungen sind nur bei wiederholungstätern zulässig.
öffentliche schandstrafen und/oder züchtigungen sind üblich.
bei schwerverbrechen sind steinbruch, brandmarkungen und die todesstrafe zulässig.
die todesstrafe wird bei adeligen durch köpfen, bei anderen durch erhängen durchgeführt.
das „strafverschärfende“ verbrennen des leichnams ist bekannt.
-GA, s. 147

erben eines adelstitels können diesen ab dem 15. Lebensjahr antreten.
befinden sie sich im knappendienst, muss dieser zuvor abgeschlossen sein (meist 20 jahre, oder später).
-HdR, s. 27

in garetien gibt es eine vorliebe für körperliche züchtigungen und verstümmelungen, die mit „einfallsreichen vollstreckungswerkzeugen“ öffentlich zur „belehrung und unterhaltung“ durchgeführt werden.
-HdR, s. 65

henker sind oftmals anonym und häufig gesellschaftlich verfemt.
sie erhalten die kleidung und habe (am leib) des delinquenten und sind üblicherweise verantwortlich für züchtigung und peinliche befragung (folter zur wahrheitsfindung).
-PuD, s. 50

„das aventurische strafrecht, selbst und vor allem in den scheinbar zivilisierteren breiten wie in den kaiserreichen, ist von einer strengen grausamkeit und mitleidlosigkeit.“
strafen wie der pranger sind in mittelreichischen städten bereits für „unbotmäßigem verhalten, lügen, unziemliches fluchen und zanksucht“ üblich.
„bei kapitalverbrechen wie mord oder dämonenbeschwörung droht [in einer mittelreichischen stadt] der galgen bzw. das Richtschwert, in letzteren Fällen auch das vierteilen, rädern, ersäufen und/oder verbrennen.“
-PuD, s. 18

„die rege teilnahme an öffentlichen bestrafungen ist auch ausdruck des rechtsempfindens der bürger, denn nur eine Tat, die öffentlich gesühnt wird, gilt als vergolten.“
-PuD, s. 34

„als angeklagter hat der geweihte ein recht auf einen prozess vor einem kirchlichen gericht, das ihn in der regel mindestens so streng bestraft wie ein weltlicher richter.“
-GKM, s. 26
im gegensatz dazu steht:
„geweihte selbst dürfen nur in gegenwart von mindestens einem mitglied ihrer kirche verurteilt werden, in geistlichen belangen natürlich nur von einem kirchengericht ihrer eigenen kirche.“
-GKM, s. 11
dieser widerspruch ist für mich im zweiteren fall plausibler, da ich mir nicht vorstellen kann, dass z.b. die tsakirche einen demokratischen volksverhetzer, oder adelmordenden freiheitskämpfer aufknüpfen würde.
ebenfalls im gegensatz dazu:
ein aufrührerischer nandusgeweihter wurde von dem königlichen hofgericht zu meilersgrund ohne solche umstände im schnellstverfahren zum tod durch erhängen verurteilt (ein ritter zog an den beinen, damit der verurteilte schneller krepierte und ein mob verhindert werden konnte).
„Für das Spiel in Garetien bedeutet dies, dass offen geäußerte Kritik am Feudalsystem keinen Fürsprecher mehr hat und auf null Toleranz stößt. Die Obrigkeit ist verschreckt und reagiert mit übertriebener Härte und Empfindlichkeit(…)
Generell ist Vorsicht geboten, um willkürliche Reaktionen zu verhindern.“

http://www.garetien.de/index.php/Geschichten:Das_Verbot_der_Nandus-Kirche_-_Yesatans_Geist
http://www.garetien.de/index.php/Heroldartikel:Ende_mit_Schrecken
die unberücksichtigten rechte des gehenkten nanduspriesters aus dem horasreich gehen also auf eine willkür der obrigkeit, oder mit dem verlust der rechte eines geweihten durch aberkennung seines kultes zurück (oder die briefspieler haben dieses kleine detail verschlafen).

auch wenn die tsa-kirche selbst „keine ketzerei per definitionem“ kennt, so sind dennoch aus ihr viele kulte hervorgegangen, die verboten, zu sekten erklärt und verfolgt werden, darunter die bilderstürmer, die freiheitskämpfer und sämtliche anhänger der verbotenen demokratie.
auch andere beispiele von bis zur auslöschung verfolgte kulte (wie die ilaristen) der 12 kirchen sind bekannt.
-GKM, s. 61 & 97
bezüglich ketzerei und häresie gilt dabei (in falle von geweihten!):
die inquisition kann über die angehörigen einer anderen 12-göttlichen gemeinschaft nur richten, wenn dessen kirche dies gestattet.
dies wird jedoch häufig freudig angenommen.
-praios-vademecum, s. 125
es kann daher sein, dass die verbote von bestimmten sekten der tsa-kirche auf weltlche verbote zurückgehen.

in aventurien ist die überzeugung des richters (der oftmals kein teurer rechtsgelehrter ist) ausschlaggebend für das urteil.
desweiteren besitzen gerichtsverfahren in aventurien (egal ob vom thorwalschen hetmann, oder vom gräflichen vogt entschieden) folgende besondere eigenschaften:
keine unschuldsvermutung.
keine gleichheit (der aussagen) vor dem gesetz.
keine berufung.
fürsprecher um überhaupt angehört zu werden sind häufig (fremder landesbürger in einer stadt), oder generell (unfreier/lehrling) pflicht.
kinder sind nicht strafmündig, die altersgrenze liegt individuell zwischen 8 und 14 jahren, oder nach der „hellerprobe“.
eingesetzte Richter werden häufig nicht, oder unzureichend bezahlt, weshalb sie sich mit bußgeldern und beschlagnahmungen finanzieren.
„das gebräuchlichste (und häufig einzige) beweismittel ist die zeugenaussage. ihre überzeugungskraft wird aber weniger nach ihrer glaubwürdigkeit, sondern eher nach dem stand des zeugen beurteilt.“
von geweihten vorgeschlagene eide, heilige befehle und ähnliche liturgien sind von vielen richtern als einmischung in weltliche verfahren nicht gern gesehen und gelten bei einfachen verbrechen als unter der würde der priesterschaft, weshalb solches „eingreifen(…)selten" ist.
der „eid eines bauern kann so viel zählen wie der einfache schwur eines barons – ihn aber nicht übertreffen.“
ein götterurteil kann (im schiedsverfahren!) verlangt werden, wenn der richter die darlegungen nicht als ausreichend für eine entscheidung erachtet.
nach passender anklage und einfluss von geweihten ist dies jedoch häufig kein zweikampf, sondern eine andere art von wettstreit.
die peinliche befragung im inquisitionsverfahren unterliegt einer folterordnung (z.b. regelung maximaler foltergrade entsprechend der schwere der anklage) und wird nur bei „ernsten verdachtsmomenten“ durchgeführt.
dennoch wird bei „verstocktheit“ die folter zumeist bis zum geständnis fortgesetzt, oder bis der richter von der unschuld überzeugt ist.
-AB, nr. 146
in diesem zusammenhang sollte betont werden, dass nur adelige, geweihte und magier (im gegensatz zu normalbürgern, oder gar unfreien und rechtslosen) das recht haben, überhaupt bei ihrer eigenen verhandlung anwesend zu sein.

die seelenprüfung kann nur unter speziellen umständen (z.b. bei ertappten verbrechern) erzwungen werden.
ebenso wird der heilige befehl/das wort der wahrheit oftmals missbraucht und von einigen als eingeständnis der eigenen unfähigkeit, oder als unangemessener eingriff in den freien willen aufgefasst.
dass der missbrauch „selten weltlich geahndet“ wird lässt den schluss zu, dass der ge-/missbrauch , bzw. dessen wirkung als straftat angesehen werden kann.
erzwungene eide sind zudem nichtig (auch im regeltechnischen sinn).
-AG, s. 93, 99 & 108
ausgehend von den vorhergehenden quellen (z.b. der praxis der anwendung vor weltlichen gerichten) würde ich also davon abstand nehmen jemanden zu einem wort der wahrheit zwingen zu wollen, solange nicht wirklich ernste verdachtsmomente wie bei der seelenprüfung (dispens des provinzherren, in flagranti ertappte mörder, etc.) vorliegen.
solche vorschriften der orthodoxen praxis (wie auch die wertlosigkeit magischer beweise vor weltlichen gerichten) sind auch OT dafür da, dass mörder- und detektivplots nicht einfach „weggezaubert“ werden, auch wenn das dem aufgeklärten menschen von heute als „dumm“, oder „unvernünftig“ erscheint.
desweiteren sollte auch eine liturgie wie der heilige befehl nicht zu dem gleichen mist wie bei magiern (zaubername+stufe) verschliffen werden.
der heilige befehl ist ein stoßgebet von wenigstens 10 aktionen (also etwa 15 sekunden) bei dem eine angemessene geste und ritualisierte formel sicher nicht fehl am platze ist.

geldstrafen werden zusätzlich zu anderen strafen verhängt und kommen im inquisitionsverfahren dem gerichtspersonal, aber nicht etwaigen geschädigten zugute.
aus kostengründen wird die kerkerhaft sehr selten anderen bestrafungen vorgezogen.
besonders niederträchtige verbrechen führen zu grausameren todesstrafen, als köpfen (bei adeligen), oder erhängen.
erfahrene henker können auch angesehen wie handwerksmeister sein und werden häufig bestochen, um einen besonders schnellen tod (unter betäubung), oder ein milderes, heimliches erdrosseln herbeizuführen.
„einem zum tode verurteilten macht man die letzten tage so angenehm wie möglich.“ (um heimsuchungen und flüche zu vermeiden).
um flüche zu vermeiden, wird von erfahrenen scharfrichtern die tötung während des letzten gebetes durchgeführt.
die strafen in einem schiedsverfahren (z.b. wergeld) werden vom gericht nicht durchgesetzt.
der kläger muss die eintreibung selbst durchsetzen, besitzt also quasi straferlass beim (gewalttätigen) eintreiben der strafschuld.
das freikaufen von schandstrafen ist möglich.
-AB, nr. 152

„die aburteilung schwerer verbrechen, die leib- und todesstrafen nach sich ziehen, sind dabei den grafengerichten vorbehalten – dazu werden notzucht, raub, entführung, totschlag, brandstiftung und falschmünzerei gerechnet; ebenso sind es die grafen, die verträge ihrer barone gegensiegeln müssen.“
ganz nebenbei wird die wehrsteuer über die provinzherren direkt an den kaiserhof weitergeleitet (wird also dem kaiser selbst geschuldet).
-land der stolzen schlösser (DSA 3), s. 28
dieses „hochgericht“ soll auch allgemein „für schwerverbrechen zuständig“ sein.
-GA, s. 145
zahlreiche erwähnungen von hinrichtungen (z.b. stadtintern) legen (in DSA 4) jedoch nahe, dass nicht wirklich für jeden räuber der graf behelligt wird.
z.b. :
„wer eine straftat begeht ohne sie zu sühnen, oder aus der haft flieht, katapultiert sich ebenfalls in die rechtslosigkeit: mit der ächtung, die ein befugtes gericht aussprechen kann, verliert ein mensch status und titel und ist für vogelfrei erklärt. letzteres ist eigentlich dasselbe wie rechtslosigkeit, betont aber für jedermann, dass der verfemte erschlagen werden darf und sollte.
(…)
jeder adelige kann sie [die öffentliche ächtung] in seinem lehen über verbrecher verhängen.“

-HdR, s. 31
da die übergeordnete reichsacht für das ganze reichsgebiet gilt, sind solche ächtungen wohl nur auf das gebiet/lehen beschränkt, in dem sie ausgesprochen wurden.
gerade der verlust von „status und titel“ könnte die rechte eines flüchtigen adeligen, geweihten, oder magiers relativieren.

das köpfen wird (womöglich aventurienweit "an allen orten mit einer entsprechenden gerichtsbarkeit") bei hinrichtungen durch richtschwerter (eine art scharfes, kopflastiges zweihandschwert) durchgeführt.
diese sind häufig praios- und borongefällig verziert und tragen oft sogar einen boronssegen, um flüche und besessenheiten der klinge zu vermeiden.
-AA, s. 57

das briefspiel deutet an, dass schöffen (bestehend aus den burggrafen) an der urteilsfindung in einem hochgericht beteiligt sein können, obwohl sie im konkreten fall ausdrücklich nicht zusammentraten und die urteilsfindung dem richter überließen.
im konkreten fall durfte der angeklagte (nanduspriester) selbst nicht bei der verhandlung zu wort kommen (propaganda-unterbindung) und wurde als aufrührer geächtet und für vorgelfrei erklärt (obwohl er anwesend war).
http://www.garetien.de/index.php/Heroldartikel:Ende_mit_Schrecken

beleidiungen können auch schon im stande jedes freien als ehrenduell ausgetragen und gesühnt werden, wobei sich beide kontrahenten ihres standes würdig zeigen.
das duell wird mit dem fehdehandschuh erklärt und ist zumeist nicht tödlich.
-HdR, s. 42
jedoch gilt (neben zahlreichen anderen regionalen, zeitweisen, oder gesondert speziellen fehdeverboten):
"duelle sind für diener der krone in kriegszeiten verboten, um nicht zu viele kämpfer durch ehrenhändel zu verlieren."
-AB, nr. 109

das "unbewaffnete raufen" ist ein vergehen, die "ernste körperverletzung" ein schwerverbrechen.
körperverletzung ist also auch ein straftatbestand in aventurien.
-GA, s. 146
dinge wie eine ohrfeige würde ich (auch in anlehnung an die reale historie) als beleidigung einordnen.
es sei hier noch einmal betont, dass das "beschimpfen" der diener und stellvertreter der götter (wozu ich persönlich neben geweihten auch autoritäten der praiosgesalbten obrigkeit zählen würde) ein schwerverbrechen ist.

neben dem unterschied adeliger-freier bürger ist auch der sozialstatus innerhalb desselben standes von großer bedeutung.
so kann jemand mit sehr geringem SO (unterschicht) für schuldig gehalten werden, "egal, um was es geht und wie klar die sachlage ist."
auch droht bei geringem SO, oder hoher SO-differenz zwischen kläger und angeklagten, dass man nicht einmal vor gericht angehört wird, oder die andere aussage weit höher wiegt.
-AH, s. 12

die neuen abhandlungen "gareth - kaiserstadt des mittelreichs" führt etwas expliziter verbote und gerichtspraktiken aus.
zwar sind diese mitnichten mit der rechtlichen praxis im gesamten mittelreich identisch, allerdings taugt es noch gut als inspiration, da die rechtslage in gareth "weit klarere verhältnisse schafft, als auf dem lande oder den provinzen".
stadtteilspezifische verordnungen (und dinge die aus anderen quellen bestätigt werden) übergehe ich.

der richter entscheidet welches recht (brauchtum, alte herkommen, kirchliche gebote, stadtfriedensordnungen, und reichsweit gültige gesetzessammlungen) anwendung findet.
bei allen gerichten sind schöffen an der urteilsfindung beteiligt, außer beim hochgericht, (das in gareth nicht gräflich, sondern mit 3 richtern, samt obersten richter besetzt ist).
ein verhängter stadtfriede verbietet gewaltsame handlungen und jede art von ehrenhändel.
betteln ist auf begrenzte kontingente an bestimmten orten beschränkt.
ein advocat als mietbarer rechtsbeistand ermöglicht als fürsprecher fremden und nichtbürgern überhaupt erst eine anklage und legt die für ihre partei vorteilshafteste lesensart der konkurrierenden rechte nahe.
gerichte können anklagen ablehnen, weil sie ihnen als bagatelle erscheinen, oder sie es sich "nicht mit einem mächtigen beklagten verscherzen wollen".
im schiedsverfahren ist keine anzeige gegen unbekannt möglich.
das inquisitionsverfahren nimmt eigenständig die ermittlungen bei verbrechen auf, allerdings müssen bei einer anzeige gegen unbekannt beweise vorgelegt werden, dass überhaupt ein verbrechen stattgefunden hat.
der stadtadvocat erhebt in diesem falle im namen der obrigkeit die anklage.
"oft arbeiten stadtgericht und kirchliche gerichte hand in hand."
"pilger" haben ein recht auf anklage.
beim schiedsverfahren muss der ankläger die gerichtskosten vorstrecken (9 silber pro 12 dukaten streitwert)
"adlige dürfen nur von gleich-, oder höherangigen verurteilt werden."
nach überbrachter, oder öffentlich verkündeter anklage, wird bei dreimaligem nichterscheinen das verfahren in abwesenheit des angeklagten mit meist strengeren strafen durchgeführt.
"bei schweren verbrechen, oder geringem sozialstatus des beklagten auch schon nach erster abwesenheit.
(...)
manche privilegierte wie z.b. geweihte dürfen nicht in abwesenheit verurteilt werden, wohl aber für ihr nichterscheinen unter acht gestellt werden.
(...)
wo sachbeweise nicht ausreichen, können der rang und der name der leumundszeugen ausschlaggebend sein."

ein urteil ohne (zur not auch durch folter erbrachtes) geständnis gilt als mit einem makel behaftet.
"geweihte und mitglieder der weißen magiergilde können von ihrer organisation ausgelöst werden."

als expertenregel ist ein verfahren mit "beweispunkten" formuliert (hier nur überflogen um die wichtigkeit des SO herauszustellen).
für eine anklage müssen beweispunkte in höhe des SO des angeklagten vorgelegt werden.
ein "erdrückender [sach-]beweis" bietet nur 8 beweispunkte, eine bestechung bis zu 5.
die gesamten beweispunkte müssen den dreifachen SO des angeklagten übersteigen, um ein geständnis durch folter zu erzwingen.

"tun wider die zwölfe" beinhaltet lästerliches fluchen, störung des götterdienstes, tempelbeschmieren, blasphemie und angriffe auf einen geweihten.
die letzten beiden verbrechen sind schwerverbrechen, die mit brandmal, verstümmelung, oder tod geahndet werden.
unter "tun wider die stadt und ihre bürger" wird aufwiegelung mit züchtigung + pranger, oder verbannung bestraft.
entführung und vergewaltigung zählt als schwere "räuberei" und wird mit verstümmelung, oder tod (oder grausamen tod) bestraft.
die verleumdung (bezichtigung eines verbrechens) ist ein schwerer fall von "tun wider ehr und stand" und wird mit malzeichnung, verstümmmelung, oder tod geahndet.
friedensbruch (raufhändel, duelldrohungen und ungerechtfertigter waffeneinsatz) ist ein "tun wider die sitten und die gute ordnung" und wird mit ermahnung, pranger, oder züchtigung geahndet.
durch eine verbannung verliert der verurteilte sein bürgerrecht und wird enteignet (die familie behält ein drittel).
bei einem zum tode verurteilten werden die überreste "in einem ungeweihten übelgrab verscharrt."
neben der bestechung zur strafsenkung ist auch eine bestechung zur strafverschärfung bekannt.
eine SO-differenz zwischen kläger und beklagten hat auswirkungen auf die schwere der bestrafung.
"ist bei der Tat zauberei im Spiel, wird sie von vielen richtern um eine kategorie strenger beurteilt."
nach dem urteil kann der rat der helden, oder die kaiserin die strafe mildern, oder den übeltäter begnadigen.
"auslösung: wenn der richter es für angemessen hält, kann eine Strafe auch mit einer geldbuße ausgelöst werden.
manche richter sind gerade bei reichen angeklagten dafür empfanglich, um ihr eigenes Säckel zu füllen.
andere lehnen ab, wenn sie es wichtiger finden, mit einer spiegelnden strafe der ordnung oder dem aufgebrachten volk genüge zu tun.
typische auslösesummen sind: ein halbes (ermahnung), zwei (pranger, züchtigung), sechs (mal) oder zwölf (verstümmelung) monatseinkommen(...)"

dies gilt nicht für verbannung und tod.
-"im herzen der metropole", ab s. 54

inoffizielle kopfgelder können als anstiftung zum mord ausgelegt werden.
viele geächtete, oder für gerichtstermine gesuchte werden mit kopfgeld gesucht.
friedenszeiten und -bezirke müssen dabei eingehalten werden.
(gesuchte) frevler fallen nicht unter den tempelfrieden.
-"im herzen der metropole", ab s. 71

"tugenden [für einen (garether) bürger]: ehrlichkeit, gesetzestreue, vaterstadtliebe, verlässlichkeit, fleiß, fürsorglichkeit, bescheidenheit, reichtum, götterfürchtigkeit, respekt vor autorität, milde, wehrhaftigkeit, saubere sprache und umgangsformen.
ehrverluste und skandale: verrat, eidbruch, frevel, unstandesgemäße ehe, inzest, schwerverbrechen, ein uneheliches kind zeugen/gebären, feigheit (duell, krieg), ehebruch (ein nur oberflächlich verheimlichtes mätressen- und kurtisanentum wird oft toleriert), verbrecher fördern, missbrauch schutzbefohlener, rauschkrautsucht, glücksspiel, rache (gilt als nicht praiosgefällig, wird aber oft als naturrechtliches prinzip akzeptiert)."

-"im herzen der metropole", ab s. 42

auch wenn das ehrenduell unter umständen erlaubt sein kann und das ausschlagen einen ehrverlust darstellt, betont die rondrakirche (die höchstselbst das ehrduell unter strengen regeln als legitime alternative der beleidigungsanklage in ländern wie dem mittelreich etabliert hat):
"nicht jede herausforderung ist es daher wert angenommen zu werden.
strafe diejenigen, die dich leichtfertig fordern, für ihre anmaßung."

-ronda-vademecum, s. 85

der vollständigkeit halber:
-das friedensgericht (auch niedergericht, oder dorfgericht) ist die niederste form der gerichtbarkeit (neben dem hofgericht, s.o.).
es ist vom adelsherren berufen und urteilt über mindere vergehen von 5-50 dukaten streitwert.
-im freigericht urteilt der baron, oder sein eingesetzter richter über verbrechen.
im freigericht besteht die einzige möglichkeit andere urteile zu prüfen, oder zu revidieren und zwar ausschließlich gegenüber dem "bauerngericht" (damit ist wohl das friedensgericht gemeint).
-das hochgericht befasst sich mit adelsinternen streitereien und schwerverbrechen.
es ist gräflich, oder von den "provinzherren" (wie das "reichsgericht") besetzt.
-GA, s. 145

die hier zusammengetragenen quellen erachte ich nur in sehr wenigen fällen als das ergebnis meisterlich gelungener rechtskunde-proben, oder als zunftwissen eines rechtsgelehrten, sondern im großteil als allgemeinwissen eines mündigen bürgers.
das liegt auch daran, dass sie meistens aus den naheliegendsten quellen zu aventurischen recht zusammengetragen wurden.
einen rechtsgelehrten mit den stark eingeschränkten erwähnungen in den quellen zu spielen, würde ich nicht versuchen wollen, weil ein großer vortrag über das aventurische recht diese quellenbelege schon stark erschöpfen würde (und natürlich niemand auf den rechtsgelehrten hört, wenn einem schon burgherrin, baronievogt und burgwache, also sämtliche vertreter lokaler judikative, legislative und exekutive am ar*** vorbeigehen).

der vollständigkeit halber sei hier auch noch auf einige bisherige quellensammlungen und diskussionen verwiesen:
https://www.alveran-larp.de/forum/topic.asp?TOPIC_ID=2616
https://www.alveran-larp.de/forum/topic.asp?TOPIC_ID=2657
https://www.alveran-larp.de/forum/topic.asp?TOPIC_ID=2890

ein IT-zitat das ziemlich exemplarisch für aventurische "gerechtigkeit", gewöhnliche ausmaße einer fehde und die selbstverständlichkeit des henkens ist:
"bevor sie den bauern alf aus hutt neben seinen leuten wegen schollenflucht an einen der vielen galgenbäume der grafschaft aufknüpften, tat der mir noch den grund für seine flucht verraten: vorige woche in der nacht habe ein ritter aus dem gefolge geismars des alfen halbes dorf abbrennen und genau jeden zweiten bauern himmeln lassen. der alf bezeugte, im auge des ritters sei nicht der widerschein des feuers gewesen, aber etwas das nicht von dieser welt"
-aus einem bericht des haldan gelsenwied, dorfschulze im hartsteener land, 1030 BF

-HdR, s. 42.

viele dinge die in mittelreichischen publikationen wie HdR nicht erwähnt werden, können unter umständen von ähnlichen nachbarn abgeleitet werden.
gerade reich des horas (nach HdR erschienen) behandelt z.b. explizit dinge wie das erbrecht, (quantifizierung von) ehrverlust und die stellung von gesandten fremder länder:

"gesandte fremder reiche werden zumindest bei minderen verbrechen unangetastet ausgewiesen - bei rückkehr droht ihnen jedoch als persona non grata ("unerwünschte person") die normale strafe."
-RdH, s. 85.
ich gehe davon aus, dass die übliche einflussnahme auf gerichtsverfahren (verbindungen, bestechung, SO-differenz, usw.) von seiten des gesandten stattfinden kann, jedoch deutet das zitat an, dass bei schwereren verbrechen ein mittelreichisches gericht in vollem umfang anwendung findet.
der fall von angeklagten dienern des gesandten ist unklar, laut zitat besitzen jedoch nur explizit die gesandten selbst dieses vorrecht.
die einzige mir bekannte anwendung eigener gerichtsbarkeit (in allen fällen) bei fremden ist die lex zwergica und selbst die gilt (im horasreich) nicht streng (gleiche seite).

auch wenn ich die anrede eines vogtes mit "exzellenz" (hoher amts- und würdenträger) immer sehr plausibel fand, entspricht die korrekte anrede dem amt des lehens, das vom vogt verwaltet wird.
die korrekte anrede ist damit für den vogt einer baronie "hochgeboren" und das nicht nur nominell, sondern auch als echter, nicht erblicher adelstitel.
der vogt einer baronie ist damit in allen rechtlichen belangen einem baron gleichgestellt.
http://www.garetien.de/index.php/Adelstitel
http://www.garetien.de/index.php/V%C3%B6gte
(aha, der baron von helburg verwaltet eine königliche kerkerfeste).
es gibt noch ein paar ausnahmen für diesen stand nach unten (z.b. verwalter von zusätzlichen baronien, oder bloßen burgen), oder nach oben (z.b. markvögte).
da es sich hierbei um einen echten adelstitel handelt, sehe ich keinen hinweis darauf, dass man diesen "leichter" verliert, als ein baron, der aus irgendeinem grund kein lehen besitzt.

[EDIT:]

in der reihenfolge rekrut, gemeiner, korporal, weibel, fähnrich, hauptmann, oberst und marschall (und natürlich allen ausdrücklich weiblichen äquivalenten und einiger spezialfälle), der militärischen ränge im mittelreich, ist der weibel für gewöhnlich der höchste rang, den ein einfach geborener erreichen kann.
der rang des hauptmanns (oder rittmeisters) ist aus der ritterwürde hervorgegangen, weshalb ein adelstitel "in vielen einheiten" verpflichtend ist.
"beim fußvolk sind die bestimmungen lockerer, doch auch hier sollen hauptleute stets gestandene männer und frauen mit verantwortungsgefühl sein, zunftmeistern oder gutsverwaltern nicht unähnlich."
-land der stolzen schlösser, s. 33-34
der rang des fähnrichs ist für gewöhnlich als einstiegsrang für abgänger teurer kadettenschulen vorgesehen, in denen zumindest stand und großes ansehen "bevorzugt" werden.
der fähnrich ist der "niedrigste dienstgrad innerhalb des offizierskorps" und damit der erste "richtige offizier".
-MbK, s. 106
der weibel zählt damit zu den "unteroffizieren" und steht einem "haufen" (10 mann), oder einer "lanze" vor.
ein hauptmann steht einem "banner", oder einer "kompanie" (in der regel 5 haufen) vor.
-DSA-4-Meisterschirmheft



Bearbeitet von: Goot EN am: 17 Apr 2018 12:41:29 Uhr

Jo
neues Mitglied


18 Beiträge

Erstellt  am: 09 May 2017 :  07:31:20 Uhr  Profil anzeigen
Obwohl ich mich deiner ähnlichen Kritik im letzten Jahr nicht anschließen konnte, möchte ich sie diesmal zum großen Teil unterstützen.
Ich habe vom Nandusplot eigentlich nur die Flugblätter, die verprügelte Burgwache und die "verbale Endschlacht" am Sonntagmorgen mitbekommen, aber grade bei letzterer war ich nicht der Einzige, der sich gefragt hat, seit wann mitten in Garetien mit Aufrührern verhandelt wird. Hier war die Hausmacht des Hellburgers bzw. des Vogtes einfach zu gering im Vergleich zu den schwer gerüsteten Städtern (wie diese bei solcher Ausrüstung das Argument "kein Geld mehr da" durchbekommen haben ist mir im Nachhinein schleierhaft). Ich habe allerdings in der Situation IT wie OT darauf gewartet, dass Baron oder Vogt die Spielerschaft um "Amtshilfe" bitten. Wie viele dem gefolgt wären vermag ich allerdings nicht zu sagen.
Deine aufwendige Quellensammlung finde ich aufschlussreich, sie hätte sicher im Vorfeld die Setzungen der SL gut ergänzen können. Allerdings ist ein solcher Aufwand für eine drei-Mann-SL auch im Vorfeld viel verlangt. Womöglich kann ja beim nächsten Mal auf dein Recherchetalent zurückgegriffen werden?

Boromeo Ramirez - Rabengardist - RF2, WB 1+2, SilT 1+2+3, SdB 4+5, HdS1
Anshag Grimmwulf von Hohenstein - Ritter - PzE 1+2
Rondwin von Donnerbach - Geweihter der Rondra - MS 1
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Satinavian
fleißiges Mitglied


168 Beiträge

Erstellt  am: 09 May 2017 :  08:43:44 Uhr  Profil anzeigen
Ganz teile ich diese Kritik nicht.


Setzung war, dass die Streitigkeiten an den Rand offener Rebellion gelangt sind. Es sollte also ein Stück Feudalsystem präsentiert werden, das lokal in Frage gestellt wird und eben nicht funktioniert, zumindest nicht so, wie normal.

Streitigkeiten bis hin zu regelrechten Fehden zwischen Lehnsherrn und Vasall kommen vor, sowohl im irdischen Vorbild als auch in Aventurien. Und gerade wenn der Streitpunkt irgendwelche althergebrachten oder verbrieften Rechte sind, die Obrigkeit aufheben will und die Aufrührer einen Status anstreben, der das Feudalsystem nicht in Frage stellt, kann sie nur selten auf volle Unterstützung der Standesgenossen hoffen. Gerade wenn da nun auch noch feste Mauern wie bei einer Stadt oder einem Kleinadligen mit Burg dazukommen, muss oft der Oberherr in den sauren Apfel beißen und nachgeben (was genau der Grund ist, warum Herzöge etc. regelmäßig auch Burgen im eigenen Land rückbauen/schleifen lassen)

Weiterhin war der Vogt schwach. Er musste Truppen stellen, die er nicht hatte, was bedeutet, er hätte sich erst recht keine Belagerung der Stadt leisten können. Er war nicht der Baron, sondern nur zeitlich begrenzt Verwalter, seine Familie vor Ort nicht verwurzelt, der junge Baron, sein Nachfolger als Knappe bei einem nicht befreundeten Nachbarn, dessen Mutter sogar eher feinlich eingestellt.

Der Vogt war nicht nur schwach, weil er wenig IT-Wachen hatte, sondern er auch laut Hintergrund praktisch keinerlei eigene Hausmacht hatte und bei weitem nicht genug für die Stadt. Und weil er nicht Helburgs Truppen nutzen konnte, ohne ihm de facto die Kontrolle über die Baronie zu geben. Er konnte sich auch nicht wirklich an den Grafen wenden, ohne zu riskieren, die längste Zeit Vogt gewesen zu sein.


Auf dieser Con wurde gezeigt, warum die Rechtsprechung beim Adel liegt und dass man Recht auch durchsetzen können muss. Gerade die Spielerreaktion fand ich angemessen : Zuerst Unterstützung des Vogtes, dann aber, als bekannt wurde, dass der Vogt nichts durchsetzen kann und vermutlich haufenweise Geld unterschlagen hat und kaum länger Vogt sein wird, hat keiner den Titel mehr ernst genommen - Bis die anderen Barone und hochgestellten Persönlichkeiten klar gestellt haben, dass sie den Vogt als Vogt belassen wollen und ihn stützen. Ab da haben viele den (immer noch für völlig korrupt gehaltenen Vogt) wieder akzeptiert und unterstützt. Wann der Vogt was machen konnte und wie sehr ihn Spieler dabei unterstützt haben, hing direkt damit zusammen, wie viele der anderen adligen Herrschaften und Priester sich hinter den Vogt gestellt haben. Man sollte daran denken, dass Malepartus ihn zu einem Zeitpunkt festnehmen wollte, verschiedene andere Barone/Baronets zu einem anderen Zeitpunkt Absprachen trafen, um ihn in einem Coup zu entfernen, fast alle Rechtsgelehrten in der Sache mit dem Geld der Stadt recht gaben, die Priester sich eher rausgehalten haben und bestimmte andere Adlige lautstark ihre Neutralität und die ihrer Truppen erklärt haben, was den Streit Stadt/Vogt angeht.

Das war kein Konflikt zwischen den Ständen. Fast jeder, der zu irgendeinem Adligen oder Gefolge gehört hat, hat sich die Con über genau die Position vertreten, die sein Herr einnahm.


Die Konflikte waren absichtlich so angelegt, dass es für SCs plausibel war, sich auf beide Seiten zu stellen.

Bearbeitet von: Satinavian am: 09 May 2017 09:03:10 Uhr
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Alexxela
Moderator


297 Beiträge

Erstellt  am: 09 May 2017 :  09:21:45 Uhr  Profil anzeigen
Nunja, ein richtiges Standesspiel kann eigentlich nicht zustande kommen, da sonst alle auf direktes (oder indirektes) anspielen der örtlichen Herrschaft angewiesen wären.
Alleine die eher selbstständige Buchprüfung ohne direkte Anordnung des aktuell örtlichen Verantwortlichen (Vogt) wäre eigentlich direkt was für den Kerker gewesen. Es hätte über einen Höhergestellten (der hätte angeschrieben werden müssen) gelöst werden müssen - wenn der überhaupt zugehört hätte (und nicht am WE hätte gelöst werden können)
Sämtliche externe Spieler hätten nichts zu tun gehabt, da eigentlich alles an die örtlichen Autoritäten hätte gemeldet werden müssen und die sich damit beschäftigen hätte müssen (z.B. der Magier im Wald). Und es ist zu bezweifeln, dass die irgendwelche Abenteurer beauftragt hätten. Evtl die anwesenden Truppenverbände.
Und wieso hat sich ein fremder Baron - statt selbst sein Heer aufzustellen - in der Burg aufgehalten?
Die Orga müsste eigentlich zumindest grob die letzte Konfrontation am Sonntag vorgegeben haben (oder zumindest abgenickt)

Ob ich das ganze irritierend fand? Ja.
Aber auf Grund des Spielspaßes aller muss man nunmal - jedenfalls in Teilen - Abstriche vom Standesspiel machen. Anders bekommt man das mit der jetzigen OT Setzung in meinen Augen nicht gelöst.

Edit: Und wo es hier zur Sprache kam. Die anderen adeligen würden einen Teufel tun und einen Vogt einer anderen Baronie absetzen, ohne dass das von weiter oben angeordnet wurde. Alles andere wäre ein Verstoß gegen die Praiosgefällige Ordnung und eigentlich Hochverrat gegen die Kaiserin.

Charlink: Raska - Saliah - Jadra u.a.

Bearbeitet von: Alexxela am: 09 May 2017 09:39:33 Uhr
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Thanatos
super aktives Mitglied


1037 Beiträge

Erstellt  am: 09 May 2017 :  09:34:01 Uhr  Profil anzeigen  Besuche Thanatos's Homepage
Ich war nicht auf der Con, freue mich aber über die Zusammenstellung zum Thema Rechtskunde. Danke dafür.

tha

"Ich habe Dinge gesehen, die die meisten Menschen niemals glauben würden. Die Türme Ysilias, die brannten, über der aufgehenden Sichel des Madamals. Und ich habe Strahlen magischen Lichts gesehen, glitzernd im Dunkel, nahe dem Tannhäuser Tor. All diese Momente werden verloren sein in der Zeit, so wie Tränen im Regen."
An einem pathetischen Abend beim Winterfurth 1. Geklaut und frei verändert aus "Blade Runner".

"Wir sind nicht die tobrische Faust. Wir sind die Faust Tobriens und wir haben nur Mittelfinger!"
Bei der Versammlung des Heereszugs beim Schwarze Lande 3.

Jarlak Ebelling, tobrischer Soldat
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Xylel
Moderator


594 Beiträge

Erstellt  am: 09 May 2017 :  11:32:32 Uhr  Profil anzeigen
Ich würde auch eher sagen:
Der Streit zwischen Stadt und Vogt war ein realistisches Szenario, das die Ständeordnung zwar angreift, ihre Existenz aber nicht abstreitet.

Malepatus hat i.d.T. versucht den Vogt zu inhaftieren, aber der hat den Vorwurf zu diesem Zeitpunkt auf eine Art und Weise abgeschmettert, dass kein neuer Versuch gestartet wurde.
Als dann die Bürgerlichen zu fordernd wurden, habe die Adeligen den Schulterschluss geprobt.

Gewinn des Ganzen war natürlich Haffax, der Rest (Adel und Städter) haben zuviele Federn gelassen:
Der Adel, weil er keine vollständige Truppe auf die Beine stellen konnte, die Städter, weil ihnen nach dem Heerzug vermutlich Repressalien drohen.

Mordai ibn Umran ibn Ghulshef, Aranischer Traumdeuter und Alchemist, Golembauer der Akademie von Mirham
Madanir Chrysotheus, Selemer Patrizier, Historiker und Haruspex
Fedesco de Ferarius, Stadthalter und Vampir der Herzen (NSC)
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Balduwyn
Moderator


266 Beiträge

Erstellt  am: 09 May 2017 :  16:12:15 Uhr  Profil anzeigen
Danke, Goot EN, für diese sehr ausführliche Ausarbeitung. Sehr gute Arbeit.

Ich schließe mich bei der allgemeinen Meinung Satinavian an.

Ich will nur eine Sache betonen, die ich auf der Con auch mehrfach IT genannt habe. "Inter Arma enim silent leges."

Der Feind stand bei dieser Con quasi vor der Haustür.
Der Vogt erschien bis zum Samstag als völlig unfähig. Keine Truppen. Kein Geld.
Die Stadtbevölkerung weigert sich beharrlich.
Malepartus sucht am Freitag abend die Konfrontation. Es droht am Stadttor mit einer kleinen, eilig zusammengerufenen Schar, zu Kampfhandlungen mit der Stadtbevölkerung zu kommen, die sich von der Drohgebärde überhaupt nicht einschüchtern lässt. Bevor es zum Massaker kommt, wird die Truppe abgezogen.

Und das, während Haffax in die Provinz eingefallen ist.

Der Adel hatte da schon so gut wie alle Kontrolle über die Baronie verloren.

Da rein legalistisch zu handeln ist aus meiner Sicht absurd.

Ich spiele da dann so: "Ich tue, was getan werden muss." Und dann ist plötzlich alles drin.

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Goot EN
super aktives Mitglied


2038 Beiträge

Erstellt  am: 09 May 2017 :  21:17:56 Uhr  Profil anzeigen
also grundsätzlich gehen da wohl die meinungen auseinander.

beim vogt will ich eher meinen, dass er das beste aus dem gemacht hat, was der alte baron in seiner "nandus-naivität" hinterlassen hat (und was ihm OT durch geringes interesse an rollen wie burgwache und co. zur verfügung steht).
dazu zähle ich auch den umgang mit dem "bannergeld-vertrag".
das wenige das ich dazu gefunden habe deutet daraufhin, dass der baron diesen vertrag niemals hätte schließen dürfen, weil er nicht vom grafen gegengezeichnet wurde und er nicht über das ausbleiben der wehrsteuer zu entscheiden hatte.
doch auch ohne diese dinge sehe ich einfach keine stichhaltigkeit des vertrages, noch dazu vor einer höheren instanz, da nun schlicht und ergreifend jemand anderes an der macht ist, so wie auch ein kaiser nicht für alle zeit die erlasse seiner vorgänger als in stein gemeißelt erdulden muss.

schlussendlich verweigerte einfach eine stadt sowohl bannergeld, als auch waffenpflicht und das nicht nur in friedenszeiten, oder zum austragen eines kleinlichen ehrenhändels, sondern als eine verteidigung des reiches unumgänglich war.
das kann man in einem echten, lebendigen aventurien versuchen, ebenso wie es in einem echten, lebendigen aventurien gewaltsame aufstände, oder sogar das ausrufen einer nandus-republik gibt.
nur gehört es irgendwie auch zum echten, lebendigen aventurien (tm), dass solch "schädlich hämmern an den grundfesten von reich, dere und alveran" irgendwann mit waffengewalt niedergeschlagen wird.

aber völlig unabhängig zum konfliktspiel des nandusverbotes, oder dem pressen einer landwehr, dem heimlichen zelebrieren von nandus-predigten und aufrührerischen reden am stammtisch (also völlig berechtigte und durchaus interessante konzepte), wurden auf dieser con so viele offene und so krasse verbrechen begangen, wie noch nirgendwo.
dabei kam jeder mit allem durch, was ja eigentlich das genaue gegenteil von dem war, was man vom letzten male ändern wollte.

wie gesagt habe ich nichts gegen die offene rebellion an sich.
auch habe ich z.b. nichts gegen den "mob des rachegeistes", solange den beteiligten irgendwann wenigstens OT klar wird, dass es ein unrechtmäßiger mob war.

zuerst dachte ich noch die hintergrundsetzungen wären ein guter kompromiss um ordnung in die sache zu bringen.
denn auch wenn es nicht 100% offiziell ist, kann man sich dann doch auf etwas einigen, um streit und diskussionen zu vermeiden.
jetzt im nachhinein will ich eher meinen, dass nochmal 3 seiten dazugestellt werden sollten, weil manchen scheinbar nicht einmal bewusst ist, dass man beim beleidigen des vogtes seinen eigenen richter und seine geschworenen beleidigt (der henker handelt natürlich auch auf befehl des vogtes).
dazu kommt eben auch dass man sogar als exekutive der obrigkeit diese hintergrundsetzungen zitieren kann und trotzdem nur grinsen, oder sogar häme dafür bekommt.

im allgemeinen finde ich es z.b. auch unter umständen plausibel, wenn ein priester etwas befangener und unvernünftiger ist und sich für eskalation und eine seite entscheidet.
wenn dieser priester aber dann meint, selbst bei todeswürdigen schwerverbrechen (verschwörung gegen den monarchen, sowie landes- und hochverrat, also anklagepunkte die jeden ereilen können, der auch nur unter verdacht gerät aufwieglerische reden zu schwingen) unantastbar zu sein, weil niemand sein seelenheil riskieren will, so hat schlicht und ergreifend der entsprechende spieler aventurien nicht verstanden.
ein oberflächliches kratzen am bespielten nanduskonflikt hätte da auch schon aufklärung gebracht.

auch die immer wieder und wieder und wieder wiederholten argumente (gegen kultverbot und landwehr an sich), zeugen für mich einfach nur vom unvermögen, zwischen einem aufgeklärten modernen EU-bürger und einer person, die in einer aventurischen ständegesellschaft aufgewachsen ist, zu trennen.
ebenso erscheint mir das stete erdulden der obrigkeit auch eher dem unwillen entsprungen zu sein, die chars seine mitspieler abzusägen zu wollen.

ich will hier gar nicht "anti-bullsh**" zu jedem einzelnen ärgernis, das ich auf beiden seiten mitbekommen habe sammeln.
ich will hier eigentlich nur ein gewisses bewusstsein schaffen:

man ist halt im mittelreich ein paar hundert jahre zu früh für demokratie.
das buch, das dennoch ursache für den ganzen ärger war hieß nicht "von den vorzügen der mündigkeit", sondern "wider fron und lehen".
nandusgeweihte und demokratische freidenker machen sich dabei nicht für mehr rechte der bürgerschaft stark, sondern rufen zu protesten gegen die "falschen herrscher" auf.
diese proteste sind keine hungerstreiks, menschenketten, oder andere arten von friedfertigen, passiven widerständen, sondern das genaue gegenteil davon.
bei diesen aufständen werden geweihte gelyncht, tempel gestürmt und "nieder mit den göttern, nieder mit der kaiserin" skandiert.
sogar andere vertreter der nanduskirche in garetien sind wortwörtlich angeekelt von dem gebärden mancher fanatischer glaubensbrüder.
das aufknüpfen der (geweihten) rädelsführer, ist dabei noch die "gerechteste" form des aventurischen rechtes.
denn das aventurische recht ist nunmal "ungerecht" und das ausdrücklich nicht gegen, sondern gemäß dem willen der praios-kirche.
schlussendlich soll z.b. niemand zu tode gefoltert werden, aber die "peinliche befragung" ist zur "wahrheitsfindung" gut und rechtens, weil sie die seele reinigt.

ich habe da eigentlich auch keinen spaß, den beteiligten (G-)SCs ihre chars mit statuierten exempeln, steckbriflichen fahndungen, todesurteilen, kerkerhaft und schandstrafen madig zu machen.
irgendwo hätte ich aber auch gern ein konsequentes spiel im echten, lebendigen aventurien.
dabei wäre es für mich auch nur die letzte lösung, wenn wir von jetzt an den aufruf zum zweitchar vorraussetzen und jeden aufmüpfigen in zukunft einfach nur "weghenken".
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Satinavian
fleißiges Mitglied


168 Beiträge

Erstellt  am: 10 May 2017 :  08:56:38 Uhr  Profil anzeigen
Es gab verschiedene Konflikte hier. Die Stellung des Vogtes als Vogt. Das Wehrgeld und wer wem was zahlen muss. Die Nanduspriester, die sehr klar gegen Gesetze verstoßen haben. Die demokratischen Anwandlungen und Forderungen.

Auch wenn manche Leute erhebliches Interesse daran gehabt haben, diese Konflikte zu verbinden, um Unterstützung für eine gerechte Sache auch für das eigene Anliegen nutzen zu können, gehören all diese Konfliktfelder nicht wirklich zusammen und müssten getrennt behandelt werden, was viele Leute auch versuchten.

Für gesetzesbrecherische Nandusprediger habe ich nicht ansatzweise so viel Unterstützung gesehen wie für die Stadt in der Steuersache. Von den SCs sogar fast niemanden, ohne NSCs/GSCs und Elementar wären die kaum davongekommen. Dass SCs sich auch nicht gerade die Beine ausgerissen haben, dem garethischen Adel dabei zu helfen, ein Gesetz durchzusetzen, dass ihnen auch nicht besonders richtig vorkommt, ohne darum auch nur gebeten zu werden oder irgendeine Belohnung/Gunst zu erhalten, ist ebenfalls verständlich.

Und demokratische Anwandlungen ... ich kann sagen, dass ich genau nichts davon auf der Con gesehen habe. Gut, mein Gewand hat nach Oberschicht ausgesehen und niemand hat es gewagt, solche aufrührerischen Worte in meiner Nähe zu äußern, auch nicht, als ich unten in der Stadt war. Wenn es sowas gab, waren die Betreffenden da vorsichtiger.

Oder meinst du die provokanten Schriften und Gerüchte, die die Haffax-Agenten ins Spiel gebracht haben, um das Ausheben des Banners zu verhindern? Das meiste davon war dermaßen Over-the-top, dass das eigentlich auch einem Spieler verdächtig vorkommen sollte. Außer man will sich in dem Konflikt bestätigt fühlen.


Oder meinst du die allgemeinen Ausschreitungen im Hintergrund aus dem Briefspiel ? Die ausschließlich in Greifenstein, einer Stadt, von der man sonst noch nie gehört hat, richtig eskaliert ist, wöhrend es in Eslamsgrund, wo die Nandusanhänger und Demokraten tatsächlich gesprochen haben, nichts dergleichen zu lesen ist ? Ein Aufruhr, der kurz aufgelodert ist und schnell vorbei war und zu einem Verbot geführt hat, für das sogar der lokale Adel nur mit Müh und Not eine einzelne Stimme Mehrheit zusammenkratzen konnte ? Ein Verbot, dass dazu geführt hat, dass die Hesinde- und Phexkirche alle Garethischen Adligen keine Tempel mehr betreten lässt, alle Hofkaplane zurückgerufen hat und kaum klarer ihre Meinung zur Göttergefälligkeit dieses Gesetzes und des lokalen Adels zum Ausdruck bringen könnte, ohne die großen karmalen Keulen auszupacken ?

Die meisten Gäste hielten das Nandusverbot für eine Garether Provinzposse, was es auch eigentlich ist. Natürlich hält man sich dran, wenn man da ist, aber warum sollte ein Nichtgarether Eigeninitiative zeigen, es durchzusetzen ? Man stellt sich der Durchsetzung nicht in den Weg, ist ja gültiges Recht, mehr ist aber auch nicht drin. Die Steuerstreitigkeiten der Stadt sind auch nicht besonders direkt verknüpft mit jenem Aufruhr damals, der iirc auch nie auf die Baronie Falkenstein übergegriffen hatte.
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Goot EN
super aktives Mitglied


2038 Beiträge

Erstellt  am: 10 May 2017 :  11:43:51 Uhr  Profil anzeigen
diese konflikte waren mitnichten getrennt.

adelige haben ihre männer vom feldzug zurückgezogen, weil gefahr bestand, dass sie gegen die bürger eingesetzt würden (als wenn man bei ihnen zuhause solche aufstände dulden würde).
der vogt wurde von den rädelsführern der unterschlagung bezichtigt/verleumdet/falsch angeklagt, um von ihren eigenen wehrsteuer abzulenken, bzw. hoffnung zu wecken diese 1000 dukaten unterschlagen in den taschen des vogtes zu finden.
die nanduspriester wurden geduldet, weil sie ihr wort gaben den konflikt aufzulösen (man kann sich denken, dass das genaue gegenteil passiert ist) und weil die bürgerschaft ihnen gefolgt ist (weshalb am ende auch das gesamte aufgebot der stadt und nicht nur die 2 priester abgezogen sind).
obendrauf die anweisung des feldherrn frieden zu wahren, um einen ordentlichen abzug nicht zu gefährden (eine für mich allzu liberale entscheidung, die sich aufgrund der schamlosen ausnutzung hoffentlich nicht noch einmal in diesem maße wiederholen wird).

um es noch einmal zu betonen habe ich nicht direkt etwas gegen den ablauf an sich (die entscheidungen waren mir natürlich zu soft und liberal und eben hauptsächlich aus hemmung gegenüber dem ableben anderer leute chars entsprungen), sondern dass dies nicht "ernsthaft pokernd", sondern eben "grinsend lange-nase-drehend" und eben bis jetzt ohne konsequenzen von statten ging.

Zitat:
Für gesetzesbrecherische Nandusprediger habe ich nicht ansatzweise so viel Unterstützung gesehen wie für die Stadt in der Steuersache. Von den SCs sogar fast niemanden, ohne NSCs/GSCs und Elementar wären die kaum davongekommen.

nachdem die nanduspriester nun schon zum zweiten male offen gegen das verbot ihres kultes gehandelt haben, hörte ich von den meisten nur vorschläge, ihnen doch ihren willen zu lassen (wie lustiges ornat-wechseln und dergleichen).
einzig die obrigkeit und wenige unterstützer wie die ordnungswahrenden praiosdiener stellten sich ganz klar auf die seite des gesetzes.

Zitat:
Und demokratische Anwandlungen ... ich kann sagen, dass ich genau nichts davon auf der Con gesehen habe.

es hätte mich kaum gewundert, wenn man auch noch versucht hätte die stadt zur nandusrepublik auszurufen.
auch weiß ich nicht, welcher wortlaut in einem gewissen tsa-gottesdienst verlautbart wurde, allerdings erinnere ich mich sehr gut an ein paar zwischenrufe aus dem pöbel, in denen das wort "demokratie" auftauchte.

Zitat:
Oder meinst du die provokanten Schriften und Gerüchte, die die Haffax-Agenten ins Spiel gebracht haben, um das Ausheben des Banners zu verhindern?

nachdem der friedensrichter getreulich den überfall auf die burgwache untersucht hatte, kam er zu dem schluss, dass es keineswegs aufrechte bürger getan hatten, sondern ein haffax-diener und, noch viel wahrscheinlicher, lakaien des vogtes selbst hätten diese tat begangen und "nieder mit den unterdrückern" nur zum stiften von zweitracht und verwirrung gerufen.
auch konnte der friedensrichter sich die übereinstimmung der flugblätter mit seinem eigenen wortlaut nur durch dreistes belauschen von aufrührerischen elementen erklären.
also würde ich die einzige aktion, die vielleicht etwas mit haffax zu tun hat, dem falschen befehlen zuschreiben, die allerdings auch von einem ominösen boten bei der bürgerschaft abgegeben wurde.

Zitat:
Die Steuerstreitigkeiten der Stadt sind auch nicht besonders direkt verknüpft mit jenem Aufruhr damals, der iirc auch nie auf die Baronie Falkenstein übergegriffen hatte.

was heißt denn nicht verknüpft?
wir sind in garetien und 2 nanduspriester stacheln die bürger einer stadt zu offenen rebellion gegen gesetz und obrigkeit auf.
woanders wird den leibeigenen gepredigt für ihre freiheit ärger zu machen und hier halt, weil man nicht die wehrsteuer zahlen will.

Zitat:
Ein Verbot, dass dazu geführt hat, dass die Hesinde- und Phexkirche alle Garethischen Adligen keine Tempel mehr betreten lässt, alle Hofkaplane zurückgerufen hat und kaum klarer ihre Meinung zur Göttergefälligkeit dieses Gesetzes und des lokalen Adels zum Ausdruck bringen könnte, ohne die großen karmalen Keulen auszupacken ?


hier muss ich ganz klar sagen, dass die hesinde- und phexkirche hier den einzig vernünftigen proteste vollführt.
und auch diese stellen sich nicht auf die kanzel und predigen davon, dass der wille der götter über dem willen der sterblichen steht, oder fangen gar an mit liturgien krieg gegen die obrigkeit zu führen.
natürlich sollte man sich auch dieser seite des konfliktes bewusst sein, aber auch, dass hier kein gott aus alveran verstoßen, sondern nur der kult aus gründen ihres eigenen aufruhrs verboten wurde und die praioskirche sich nun über adeligen zulauf freuen kann.

Zitat:
Oder meinst du die allgemeinen Ausschreitungen im Hintergrund aus dem Briefspiel ? Die ausschließlich in Greifenstein, einer Stadt, von der man sonst noch nie gehört hat, richtig eskaliert ist, wöhrend es in Eslamsgrund, wo die Nandusanhänger und Demokraten tatsächlich gesprochen haben, nichts dergleichen zu lesen ist ? Ein Aufruhr, der kurz aufgelodert ist und schnell vorbei war und zu einem Verbot geführt hat, für das sogar der lokale Adel nur mit Müh und Not eine einzelne Stimme Mehrheit zusammenkratzen konnte ?

für mich viel zu relativierend und bezüglich begrenzter unruhen, oder gar "provinzposse" schlicht falsch.
in der reichsstadt eslamsgrund wird "wider fron und lehen" wie die bibel geschwenkt, ein praiostempel gestürmt und "nieder mit den göttern" skandiert.
die propanda aus dieser rede findet man nun als flugblatt überall in garetien und diese propaganda richtet sich gegen jede staatsordnung an sich, da der herrschaftsanspruch des adels sich nicht auf die ordnung praios´, sondern auf alt-trollische bauwerke begründen soll.
der nandusgeweihte wurde in gareth (meilersgrund) aufgeknüpft (achtung, dort ist der kult nicht einmal verboten), während einem anderen nandusgeweihten der zugang zu stadteil rosskuppel verboten wurde, er aber dann doch von einer angrenzenden mauer gepredigt hat (man kann sich vorstellen, dass das kein nandusgottesdienst war).
nanduspriester predigen vom rande der reichsstraßen (um nicht den gleichen status wie hexen zu erhalten) auf die leibeigenen ein (auch dies sind keine bloßen nandus-gottesdienste).
dazu kommen aufstände in ganz eslamsgrund und der kaisermark.
überall in garetien drehen die nanduspriester gerade am rad und wo sie nicht schon vorher demokratische freidenker waren, wiegeln sie das volk nun aus protest auf.
und egal wie kontrovers dieses verbot ist und wie knapp es entschieden worden ist, es bleibt fakt und wird von der obrigkeit sogar durch das aufknüpfen von geweihten rädelsführern durchgesetzt und zwar mindestens solange, wie die aufrührerischen reden und gewaltsamen aufstände andauern.

wenn man so ein thema bespielt wäre es anzuraten sich damit auch tatsächlich auseinanderzusetzen, aber wenn der gespielte char eine meinung zu dem ganzen haben will, sollte man sich den mist wirklich komplett durchlesen.
http://www.garetien.de/index.php/Geschichten:Das_Einhorn_in_Eslamsgrund_-_Wider_Fron_und_G%C3%B6tter
http://www.garetien.de/index.php/Geschichten:Das_Einhorn_in_Eslamsgrund_-_Fels_in_der_Brandung
http://www.garetien.de/index.php/Geschichten:Das_Verbot_der_Nandus-Kirche_-_Yesatans_Geist#Das_Verbot_der_Nandus-Kirche

Zitat:
Natürlich hält man sich dran, wenn man da ist, aber warum sollte ein Nichtgarether Eigeninitiative zeigen, es durchzusetzen ? Man stellt sich der Durchsetzung nicht in den Weg, ist ja gültiges Recht, mehr ist aber auch nicht drin.

finde ich auch völlig in ordnung, nur muss man (als adeliger) auch begriffen haben, dass das blutige niederschlagen solcher aufstände zu der bitteren seite der ordnungswahrung gehört.
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