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Jayden
Moderator


197 Beiträge

Erstellt  am: 10 Mar 2015 :  11:52:32 Uhr  Profil anzeigen
ja da stimme ich dir in vielen teil zu pmd. durch die unterschiedlichen sichtweisen ist es nicht sehr produktiv und ich halte es auch für sehr schwierig da einen konsens zufinden.

Zitat:
Die einzige Lösung, die mir dafür einfällt, ist Rechtsfragen auf der Con soweit wie möglich zu vermeiden


das wiederuum kann ich nicht vertreten. es ist nunmal ein elementarer teil für charaktere (nicht nur für praioten, soweit ich weiß hat die gesandtschaft selsbt eine rechtsgelehrte dabei).
auserdem wäre das eine beschneidung die evtl. relativ einseitig ausfällt, es sei den du meinst damit auch das sich zb. magier nicht mehr "hinter den codex verstecken" und wir im allgemeinen dan zu einer regelung des gesunden menschenverstandes greifen.
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pmd
Moderator


381 Beiträge

Erstellt  am: 10 Mar 2015 :  12:15:41 Uhr  Profil anzeigen
Ich möchte den Rechtskundigen auch nicht das Spiel wegnehmen, aber ohne eine gemeinsame Grundlage bringt es aus den schon genannten Gründen halt sehr viele Probleme.

Die einzige Lösung, die mir für Sil5 konkret einfällt, ist den Rechtsraum dort auch IT ungeklärt zu lassen. Dann könnten die Rechtsgelehrten tatsächlich darüber diskutieren und verhandeln, was den nun das anwendbare Recht wäre und die tatsächliche Rechtslage hinge dann von den Ergebnissen solcher IT Verhandlungen ab. Uhdenwacht bekäme somit eine eigene Rechtsordnung.
Ist auch nicht optimal, aber als Ergebnis einer Verhandlung zwischen allen Interessengruppen durchaus denkbar. Wenn sich Kohlenbrander, Mittelreich und Bornland an einen Tisch setzen und sich einigen. Am Ende kommt dann vielleicht sowas raus, wie: Uhdenwacht steht auf mittelreichischem Boden, hat aber etliche Sonderrechte und Privilegien, darunter auch eine vielfach abweichende Rechtsordnung, die Uhdenberger und Bornländer (und Al'Anfaner ) Interessen berücksichtig.

Allgemein wäre die einzige Lösung wohl eine entsprechende Spielhilfe, die zumindest die grundlegende Rechtslage mit den entsprechenden Kompetenzen eindeutig festlegt. Eine volle Gesetzessammlung ginge auch hier zu weit, aber zumindest grundlegende Aussagen dazu, was zB das Kirchenrecht darf und beinhaltet wäre sinnvoll. Offiziell, vermute ich, wird es sowas nie geben. Aber eine inoffizielle Spielhilfe, die dann per Konsens die Grundlage fürs LARP bildet, wäre auch denkbar. Müssten sich nur Leute finden, die sowas schreiben würden (idealerweise aus sehr verschiedenen Lagern) und man müsste sich schon im Vorfeld darauf einigen können, dass dann zu übernehmen.

Quintilian Kalando-Paligan, Präfekt von El'Arrat

Bearbeitet von: pmd am: 10 Mar 2015 12:16:28 Uhr
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Baldur
Senior Mitglied


537 Beiträge

Erstellt  am: 10 Mar 2015 :  18:13:01 Uhr  Profil anzeigen
Zitat:
Original erstellt von: pmd
Ich bin inzwischen zu dem Schluss gekommen, dass sich Rechtsthemen einfach nicht sinnvoll in einer so großen Gruppe bespielen lassen. Es gibt zuviele unterschiedliche und gleichermaßen berechtigte Interpretationen der Rechtslage in Aventurien. Das führt dann dazu, dass die Kontrahenten sich beide mit guten Gründen im Recht glauben, aber es gibt eben in den meisten Fällen keine Möglichkeit eindeutig zu entscheiden, wer tatsächlich Recht hat, da es offiziell einfach nicht festgelegt ist.


Da stimme ich dir im Prinzip zu und mir ganz persönlich bereitet es überhaupt keinen Spaß (mehr), Rechtsthemen auf einer Con zu bespielen - zumindest, solange das so unklar ist. Prinzipiell hätte ich da als Praiosnovize schon Spaß dran, aber eben nicht, wenn absolut unklar ist, wie denn die rechtliche Situation eigentlich aussieht (gerade aufgrund der "erbärmlichen" Quellenlage ). Und wie bereits geschrieben wurde: da existieren einfach OT zu viele unterschiedliche Meinungen und Verständnisse. Das kann eigentlich nur zu OT-Frust führen.

Es kommt aber immer wieder dazu, dass Rechtsfragen auf Cons relevant und demnach auch thematisiert werden. pmd, du hast vorgeschlagen, dass sich die Spieler der rechtskundigen Charaktere dann IT "einigen" sollen. Ich glaube offen gesagt, dass das nicht funktionieren wird. Das würde gehen, wenn es bestimmte Textpassagen gibt, die man interpretieren und diskutieren kann. DAS wäre IT-Spiel. Aber (nahezu) völlig ohne Rechtsquellen einfach nur so unterschiedliche Rechtsverständnisse zu bespielen, läuft eher auf eine OT-Einigung hinaus; und die ist IT schwer zu erzielen.
Meines Erachtens sollte die SL der jeweiligen Con daher im Zeeifelsfall Auskunft an entsprechend rechtskundige Charaktere geben (dafür gibt es das Talent schließlich) und ggf. auch Setzungen vornehmen.

Daher Daumen hoch für diesen Thread, der ja nicht "Sammlung der offiziell verfügbaren Rechtstexte", sondern "Rechtssetzungen für Sil" heißt. Ich hoffe daher auf eine Antwort von der SL, wie die angesprochenen Punkte zu sehen sind bzw. wie das in dem Aventurien geregelt ist, in dem die Silbergroschen-Reihe angesiedelt ist. Das gilt im Übrigen auch für die Punkte, die ich zuvor angesprochen hatte.

Bearbeitet von: Baldur am: 10 Mar 2015 18:13:47 Uhr
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Goot EN
super aktives Mitglied


2038 Beiträge

Erstellt  am: 11 Mar 2015 :  12:29:59 Uhr  Profil anzeigen
28)ich finde es nicht sehr angebracht die raren NSCs auf entsprechende lokale machthaber oder richter zu verteilen, bzw. einen rechtsprechenden vogt immer aus der kiste zu holen, wenn die spieler meinen, dass ein "unaufschiebbares" verbrechen begangen wurde.

für mich geht es bei solchen diskussionen, "quellenummistungen" und zitatinterpretationen darum, dass die allgemeinheit daraus lernt, etwaige gerüchte und urbane legenden zerstreut werden und gewisse kurzschlüsse, die aus dem gewalttätigen duchsetzen dieser "individuellen interpretationen" auf dem spiel entstehen, nach möglichkeit zu unterdrücken.

ich denke wir können diesbezüglich kategorisch nun endgültig ausschließen, dass kein fremder (egal ob adliger, priester oder hochadliger magiergildenvorsteher) das recht besitzt, einem lokalen machthaber "hineinzuregieren", also auch recht zu sprechen, wenn dieser (oder sein vertreter) mal nicht überall zugleich in seinem lehen körperlich präsent ist.
dieser zustand, wie auch das fehlen der örtlichen exekutive (büttel, burgwachen, etc.) und sei es auch nur in "wegstunden- , oder gar wegtagetechnischer hinsicht", sind ganz natürlich und gehören zu dem harten brot eines aventuriers, ebenso, wie auf einem einsamen stück straße überfallen zu werden.

wir können also auch bei unklarer grenzlage kategorisch ausschließen (wir befinden uns nicht unter kriegsrecht und auch nicht "hinter feindlichen linien"), dass irgendein spieler ein gericht (in diesem falle in keinem der beteiligten regionen) auch nur auf die beine stellen darf.

noch einmal: um das ganze schlicht zu halten, könnten wir uns einfach darauf einigen, dass etwaige "schwer"verbrecher (sofern eventuelle rechtsvertreter abwesend sind) zwar dingfest gemacht werden können, aber man mit den sich im nachhinein ergebenden konsequenzen leben muss.

etwaige "minder"verbrecher können auch ganz üblich bei den entsprechenden gerichtsbarkeiten angezeigt werden. es ist nicht nötig (und auch nicht üblich), dass man für jedes kleine und mittlere bagatelldelikt wochen in ketten und kerker verbringen muss (obwohl das im "ungerechten" aventurischen rechtssystem durchaus passieren kann), bis man die autorität erreicht.
wenn man die identität des verbrechers kennt (wofür gibt es wohl steckbriefe, kopfgeldjäger und reisende arme des gesetzes, wie die pfeile des lichts?), sollte die anzeige (und die nach der con von der SL entschiedenen konsequenzen) doch wohl ausreichen um dem aventurischen gesetz plausibilität zu verschaffen.

das kann dann nach der con OT im ganz ruhigen maße in absprache mit dem spieler als bloße konsequenz für den lebenslauf ("auf-die finger-klopfen", IT-geldstrafe und ähnliches) oder den chrakter selbst (nachteil gesucht, kerkerhaft, etc.) von der spielleitung "verhängt" werden.

29)ich behaupte immer noch, dass eine mehrfache oder breitgefächerte verurteilung nach allen beteiligten gerichtsbarkeiten so nicht belegt werden kann.
bringt man sogar aventurische präzedenzfälle wie oswyn puschinske mit hinein, zeigt sich, dass gerne streit um die zuständigkeit herrscht, ohne dass der verbrecher friedlich (in unangemessener anlehnung an modernes recht) weitergereicht wird, sondern eine gerichtsbarkeit immer noch unbefriedigt auf eine abfertigung besteht.

30)zwar können wir auch einige andere verbrechen hier nicht als "aventurisch rechtswidrig" nachweisen, obwohl sie mehr oder weniger (auch "mittelalterlich-real") selbstverständlich sind (z.b. rufmord, hausfriedensbruch im gegensatz zum regelrechten einbruch und ähnliches), aber deshalb ein gesetz vorrauszusetzen und etwaige lawinenargumente seiner konsequenz zu behaupten, ist genau die art von "logik", die hier nichts zu besuchen hat.

so kann z.b. auch ein beherrschungszauber bis auf weitere klarstellung (s. fragen am anfang des threads) durch ganz "gewöhnliche" anklagen wie "freiheitsberaubung" und dergleichen beantwortet werden, während das "verbot sämtlicher magie auf unfreiwillige" eine aventurische konsequenz zum inhalt hat, die so bisher nicht gegeben ist.
so kann man genausogut davon ausgehen, dass z.b. analysemagie (selbst wenn sie mit einer "magietheoretischen wechselwirkung mit jemandes astralleib, aus dem erkenntnisse gewonnen werden" einhergeht) durch die gesellschaftliche wertlosigkeit der daraus gewonnenen ergebnisse (s. aldecs erlass gegen magische beweise vor gericht) nicht "rechtswidriger" ist, als unhöfliches starren oder müll durchwühlen (das laute verkünden der ergebnisse wäre eine andere sache).
andere zauber (z.b. blick aufs wesen) könnte man auch anderen gesetzen zuweisen (z.b. "unerlaubtes gedankenlesen"), ohne dass die gildenmagier "plötzlich" streng eingeschränkt werden.

31)wie im praiosvademecum angedeutet (s. zitatsammlung), landet ein "frevel" nicht automatisch vor der (praios)kirche, oder gar der inquisition, sondern wird häufig unter deren beteiligung vor einem weltlichen gericht angeführt.
wann dies der fall ist, kann man bisher nicht sagen, ich würde mich aber nur auf solche fälle beschränken, die sehr schwer wiegen und bei denen speziell "geistliche strafen" wie exkommunikation oder feuertod als konsequenz im raum stehen.

32)natürlich bringt es nichts, alle unklaren gesetzwidrigkeiten im spiel straffrei ausgehen zu lassen, aber wilde (und nur auf den ersten blick) "logische" konsequenzen helfen da nicht wirklich weiter, weil sie eben auch keine allgemeine gültigkeit (bezüglich aventurischer realität) besitzen.
es wäre wohl wirklich das beste, da neben dem fehlenden autorität auch kein "spieler/charakter" das gesamte korrekte wissen um das aventurische gesetz mitbringt, nach der eigenen interpretation des charakters im angemessenen rahmen zu handeln und eben mit den (rechtlichen) konsequenzen zu leben.
dabei sollte jedem klar sein, dass behauptungen und "logische konsequenzen", eben keine so starke garantie dafür sind, schlussendlich "im recht zu sein", wie mehr oder weniger eindeutige quellen aventurischer verhältnisse.
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Satinavian
fleißiges Mitglied


168 Beiträge

Erstellt  am: 11 Mar 2015 :  12:45:58 Uhr  Profil anzeigen
Dem kann ich sogar zustimmen.
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Baldur
Senior Mitglied


537 Beiträge

Erstellt  am: 11 Mar 2015 :  16:39:47 Uhr  Profil anzeigen
Zitat:
Original erstellt von: Goot EN

28)ich finde es nicht sehr angebracht die raren NSCs auf entsprechende lokale machthaber oder richter zu verteilen, bzw. einen rechtsprechenden vogt immer aus der kiste zu holen, wenn die spieler meinen, dass ein "unaufschiebbares" verbrechen begangen wurde.


Da stimme ich dir absolut zu und das werde ich zukünftig auch so handhaben.

Zitat:
Original erstellt von: Goot EN
für mich geht es bei solchen diskussionen, "quellenummistungen" und zitatinterpretationen darum, dass die allgemeinheit daraus lernt, etwaige gerüchte und urbane legenden zerstreut werden und gewisse kurzschlüsse, die aus dem gewalttätigen duchsetzen dieser "individuellen interpretationen" auf dem spiel entstehen, nach möglichkeit zu unterdrücken.

Das ist sicher ein sinnvolles Anliegen, aber wir hatten gerade am Ende häufig Aussagen wie "dazu gibt es keine Quellen" oder "das ist aber nur meine Interpretation". Daher mein geäußerter Wunsch nach Rechtssetzung durch die SL an den entsprechenden Stellen, die wir offensichtlich nicht durch Quellen belegen können.

Zitat:
Original erstellt von: Goot EN
ich denke wir können diesbezüglich kategorisch nun endgültig ausschließen, dass kein fremder (egal ob adliger, priester oder hochadliger magiergildenvorsteher) das recht besitzt, einem lokalen machthaber "hineinzuregieren", also auch recht zu sprechen, wenn dieser (oder sein vertreter) mal nicht überall zugleich in seinem lehen körperlich präsent ist.
dieser zustand, wie auch das fehlen der örtlichen exekutive (büttel, burgwachen, etc.) und sei es auch nur in "wegstunden- , oder gar wegtagetechnischer hinsicht", sind ganz natürlich und gehören zu dem harten brot eines aventuriers, ebenso, wie auf einem einsamen stück straße überfallen zu werden.

wir können also auch bei unklarer grenzlage kategorisch ausschließen (wir befinden uns nicht unter kriegsrecht und auch nicht "hinter feindlichen linien"), dass irgendein spieler ein gericht (in diesem falle in keinem der beteiligten regionen) auch nur auf die beine stellen darf.

Können wir eben nicht. Wenn wir uns auf Sil 5 im Mittelreich befinden sollten, haben unter bestimmten Bedingungen (z.B. falls wieder eine Horde aus den Shwarzen Landen angreifen sollte oder irgendwelche Paktierer umgehen) Geweihte der 12-göttlichen Kirchen besondere Berechtigungen (zumal einer der Praiosgeweihten meines Wissens mit den Rangabzeichen eines Inquisitors herumläuft - und die haben ja defititiv Sonderrechte). Außerdem ist noch nicht geklärt, ob es IT eine rechtliche Regelung zu "Gefahr im Verzug" gibt. Das ist einer der Punkte, zu dem ich gerne eine Aussage der SL hätte.

Und da so etwas im Forum ja gerne mal unterstellt wird: Mir geht es nicht darum, mich auf der Con besonders aufzuspielen oder besondere Rechte zu haben. Ich spiele ja auch keinen Geweihten, sondern nur einen Novizen und mir ist es vollkommen egal, ob es IT einen Passus zu "Gefahr im Verzug" gibt oder nicht, ich muss/will es nur wissen, um meinen Charakter konsistent darstellen zu können und mir unnötige Diskussionen auf der Con ersparen zu können. Das dürfte der SL ja auch zupass kommen, da sie so diverse Probleme im Vorfeld ausschließen kann.

Zitat:
Original erstellt von: Goot EN
30)zwar können wir auch einige andere verbrechen hier nicht als "aventurisch rechtswidrig" nachweisen, obwohl sie mehr oder weniger (auch "mittelalterlich-real") selbstverständlich sind (z.b. rufmord, hausfriedensbruch im gegensatz zum regelrechten einbruch und ähnliches), aber deshalb ein gesetz vorrauszusetzen und etwaige lawinenargumente seiner konsequenz zu behaupten, ist genau die art von "logik", die hier nichts zu besuchen hat.


Mal ganz davon abgesehen, dass Reichsstädte auch ihre eigenen Gesetze erlassen können

Zitat:
Original erstellt von: Goot EN
31)wie im praiosvademecum angedeutet (s. zitatsammlung), landet ein "frevel" nicht automatisch vor der (praios)kirche, oder gar der inquisition, sondern wird häufig unter deren beteiligung vor einem weltlichen gericht angeführt.
wann dies der fall ist, kann man bisher nicht sagen, ich würde mich aber nur auf solche fälle beschränken, die sehr schwer wiegen und bei denen speziell "geistliche strafen" wie exkommunikation oder feuertod als konsequenz im raum stehen.


Ja, sicher, dir ist aber schon klar, dass sowas auch auf einer Con vorkommen kann; man denke nur an die Verbrennung der Paktiererin auf SdB 2
Gerade Feuertod ist ja schon eine heftige - da endgültige - Sache. Für den Fall, dass die Kirchenvertreter dabei ihre Kompetenzen überschreiten, wären sie mal gleich eines Kapitalverbrechens (Mord) schuldig. Daher finde ich es schon wichtig, dass man zumindest OT weiß, auf welcher rechtlichen Basis man sich gerade bewegt - dann kann man sich zumindest bewusst entscheiden, sie IT zu übertreten oder sich doch daran zu halten.

Zitat:
Original erstellt von: Goot EN
32)natürlich bringt es nichts, alle unklaren gesetzwidrigkeiten im spiel straffrei ausgehen zu lassen, aber wilde (und nur auf den ersten blick) "logische" konsequenzen helfen da nicht wirklich weiter, weil sie eben auch keine allgemeine gültigkeit (bezüglich aventurischer realität) besitzen.
es wäre wohl wirklich das beste, da neben dem fehlenden autorität auch kein "spieler/charakter" das gesamte korrekte wissen um das aventurische gesetz mitbringt, nach der eigenen interpretation des charakters im angemessenen rahmen zu handeln und eben mit den (rechtlichen) konsequenzen zu leben.
dabei sollte jedem klar sein, dass behauptungen und "logische konsequenzen", eben keine so starke garantie dafür sind, schlussendlich "im recht zu sein", wie mehr oder weniger eindeutige quellen aventurischer verhältnisse.


Naja, das ist doch genau die unbefriedigende Situation, die wir bisher haben. Ich bin immer noch dafür, dass die SL im Zweifelsfall entscheiden und entsprechende Infos an die Spieler weitergeben soll(te) - und ich werde auch dafür plädieren, das auf Cons so zu machen, an denen ich als Orga/SL beteiligt bin.
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Satinavian
fleißiges Mitglied


168 Beiträge

Erstellt  am: 11 Mar 2015 :  17:02:05 Uhr  Profil anzeigen
Zitat:
Ja, sicher, dir ist aber schon klar, dass sowas auch auf einer Con vorkommen kann; man denke nur an die Verbrennung der Paktiererin auf SdB 2
Gerade Feuertod ist ja schon eine heftige - da endgültige - Sache. Für den Fall, dass die Kirchenvertreter dabei ihre Kompetenzen überschreiten, wären sie mal gleich eines Kapitalverbrechens (Mord) schuldig. Daher finde ich es schon wichtig, dass man zumindest OT weiß, auf welcher rechtlichen Basis man sich gerade bewegt - dann kann man sich zumindest bewusst entscheiden, sie IT zu übertreten oder sich doch daran zu halten.
Mal ganz ehrlich. Schon während jener Con gab es haufenweise Zweifel, ob diese Hinrichtung denn in Ordnung war. Insbesondere in Anbetracht der Begleitumstände.

Es hat sich bloß keiner gefunden, dem das wichtig genug war, durch die Instanzen zu gehen und öffentlich Beschwerde zu führen.
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Rondracor
fleißiges Mitglied


175 Beiträge

Erstellt  am: 11 Mar 2015 :  19:00:44 Uhr  Profil anzeigen
Es ist ja schön das sich hier so viele Gedanken gemacht werden, aber laut SL ist eine Anklage bei mehreren Instanzen möglich und daran halte ich mich jetzt auch. Alles andere sind nur Meinungsäußerungen und Interpretationen der kläglichen Quellenlage.

Dieser thread ist schon wieder meilenweit von dem entfernt wofür er eigentlich gedacht war,nämlich das sebas aussagen zu konkreten nachfragen für das con macht.

Dies ist mein Los, dies meine Ehr', ich bin Rondras Schild, sie ist meine Wehr!

Bearbeitet von: Rondracor am: 11 Mar 2015 19:05:46 Uhr
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Goot EN
super aktives Mitglied


2038 Beiträge

Erstellt  am: 11 Mar 2015 :  20:39:23 Uhr  Profil anzeigen
auch wenn hier eine entscheidung entgegen der quellenlage getroffen werden würde, ginge mir das natürlich gegen den strich, aber widersprechen will ich dem natürlich nicht.

dann versuchen wir es mal andersherum:

bis auf GKM, s. 26 (notrichter) ist mir kein gesetz oder "sonderrecht" bekannt, nachdem eine irgendwie geartete weltliche entscheidungsgewalt einem kirchenvertreter in die hände fällt (seltene überschneidungen von personen sowohl mit weltlichen, als auch kirchlichen würden stellen natürlich die ausnahme dar).
auch eine berufung auf die grundlage "gefahr im verzug" kann ich nicht einmal im zusammenhang mit ausschreitungen der bannstrahler finden.
gibt es derartige sonderrechte (für geweihte)?

und unter welchen bedingungen treten diese sonderrechte (in weiden/im mittelreich) in kraft?

auch wenn ich es maßlos übertrieben finde, bei einem angriff einer "privaten streitmacht" von "kriegsrecht" zu reden:
unter welchen umständen und von wem wird das kriegsrecht verhängt?

und was bedeutet das kriegsrecht (für die autorität von geweihten)?

was die übliche paktiererverbrennung angeht, kann ich nicht viel sagen/in den quellen finden, will aber auch nicht verneinen, dass eine standrechtliche verbrennung von (bilderbuch)paktierern, oder hexen in aventurien "unorthodox" ist.
jedoch finde ich soetwas auf der con auch nicht schön (von der darstellbarkeit und der seelischen wie geruchlichen abhärtung der teilnehmer mal abgesehen), da mir da stets (durch die versammelte priesterschaft) die hochnotpeinliche befragung, die pompöse verdammung des delinquenten und der kampf um die seele des verurteilten fehlt (obwohl natürlich auf der gegenseite die diener des kor und einige hardliner anderer kirchen gerne die standrechtliche erschlagung von paktierern propagieren).
was uns in der qiuntessenz zur frage führt:
bei welchen vergehen, oder bei welcher rechtslage fällt ein verbrecher rein in die hände des/eines kirchengerichts?

und (wo wir gerade beim zitat aus dem vademecum sind) bei welcher grauzone, kann die (praios)kirche/inquisition nur die anklage vor einem weltlichen gericht führen?

was mir persönlich noch einfällt ist, dass die boron- und hesindekirche auch (interne) äquivalente zur inquisition haben, die spezielle ketzerei und häresie (sowie speziell nekromantie im falle der boronkirche) in den eigenen reihen verfolgen. jedoch soll nur die (praioskirchlich basierte) inquisition speziellen weltlichen rückhalt zum verfolgen von allgemeinen freveln haben.
inwiefern besitzt die inquisition vor allen anderen (geistlichen) kontrollapparaten und gerichten sonderrechte?
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Xylel
Moderator


594 Beiträge

Erstellt  am: 12 Mar 2015 :  20:01:03 Uhr  Profil anzeigen
Alles gute Fragen. Ich möchte im Folgenden mal meine (persönliche Einschätzung dazu zusammenfassen, ohne den Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Richtigkeit zu erheben.



Ist die Inquisition denn rein Geweihten/Kirchen-Sache? Dexter Nemrod war ja auch ehedem Großinquisitor und "nur" sehr praiosfrom...


Zum Ausruf des Kriegsrechts bräuchte man erst einmal jemanden, der die staatlich-militärische Befehlsgewalt nicht nur auf dem Papier besitzt sondern auch durchsetzen kann. Da Uhdenberg und Umgebung bestenfalls umstrittener Grund ist, kann da niemand (oder aber jedermann...) Kriegsrecht ausrufen - weil kein "Recht" in diesem Sinne existiert.

Eine andere Sache ist es, dem erfahrendsten Krieger (z.B. einem Rondrageweihten) den "Oberbefehl" über die vorhandenen Truppen (z.B. einer Heldentruppe) zu geben. Das sind dann aber zwei paar Schuhe.

Kriegsrecht ist etwas weltliches, weswegen der (geistlich begründete) Status von Geweihten nicht betroffen ist. Priester sollen ja eher als Berater und Mahner auftreten. Ansonsten werden die Diener der Götter wie üblich als "schützenswert" angesehen (Rondrianer /Kor-Knaben u.ä. im direkten Kampfgetümmel natürlich ausgenommen)und werden wohl lieber als Gefangene genommen - man möchte es sich ja nicht mit der Chefetage verderben...


Welche Gerichte einen speziellen Fall vertreten ist schwer zu sagen. Aus praktischen Erwägungen würde ich vermuten, dass das Gericht, vor dem die Untat zur Anklage kommt, auch den Fall verhandelt, wenn sich nicht andere Gründe ergeben.
Oder eine andere Instanz (Gilde, Geweihtenschaft) interveniert.

Mordai ibn Umran ibn Ghulshef, Aranischer Traumdeuter und Alchemist, Golembauer der Akademie von Mirham
Madanir Chrysotheus, Selemer Patrizier, Historiker und Haruspex
Fedesco de Ferarius, Stadthalter und Vampir der Herzen (NSC)
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Satinavian
fleißiges Mitglied


168 Beiträge

Erstellt  am: 13 Mar 2015 :  10:45:35 Uhr  Profil anzeigen
Zitat:
Ist die Inquisition denn rein Geweihten/Kirchen-Sache? Dexter Nemrod war ja auch ehedem Großinquisitor und "nur" sehr praiosfrom...
Eigentlich eine reine Geweihten-/Kirchen-Sache außer im Mittelreich (und laut Vademecum möglicherweise noch an anderen, nie präzisierten Orten).
Was das aber in der Praxis im Mittelreich heißt, ist nie konkret gesagt worden. Nur dass man irgendwann mal jedem Grafen einen Inquisitor beistellen wollte und dass es nominell 144 Inquisitoren gibt.
Das Ganze klingt danach, als hätte irgendein Kaiser versucht, die Provinzherren zu schwächen in dem er eine parallele Gerichtsstruktur fördert, um jedes mal, wenn ihm was nicht passt, Kirche und Provinzherren gegeneinander ausspielen zu können. Und wenn das tatsächlich so war, sind vermutlich die Befugnisse der Inquisition selbst unklar definiert. Aber das ist eine Vermutung, die genau so gut ist wie jede andere.

Zitat:
Eine andere Sache ist es, dem erfahrendsten Krieger (z.B. einem Rondrageweihten) den "Oberbefehl" über die vorhandenen Truppen (z.B. einer Heldentruppe) zu geben. Das sind dann aber zwei paar Schuhe.
Niemand darf jemandem einfach so den Oberbefehl über fremde Truppen geben. Oberbefehl ist also Resultat von Kompromissen zwischen Leuten, die eigene Truppen zu einem gemeinsamen Ziel beisteuern. Und selbst ungebundene Kämpfer werden erst Befehlsempfänger, wenn sie jemand bezahlt oder sie sich freiwillig melden.
Du kannst nicht einfach fremden Leuten befehlen, für deine Sache zu kämpfen und zu sterben, weswegen "wer muß wie lange für wen in den Krieg ziehen" ja auch Grundpfeiler der feudalen Gesellschaftsstruktur ist.
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Goot EN
super aktives Mitglied


2038 Beiträge

Erstellt  am: 13 Mar 2015 :  11:27:42 Uhr  Profil anzeigen
dass inquisitoren wie der olle dexter (meines wissens nach "ehemalsgeweiht") "profan" waren, soll auf einige "nur praiosgläubige" inquisitoren zutreffen.
zumindest vor den neuerungen zum moralkodex vor der großen lichtsuche, stehen einem geweihten inquisitor auch einige werkzeuge wie heimlichkeit auch nicht offen.
inwiefern dexter vielleicht auch anderweitig ein sonderfall darstellt (z.b. überschneidungen mit dem KGIA), oder eben die weltliche/mittelreichisch basierte autorität eines inquisitors unterstreicht, kann ich nicht sagen.

zum kriegsrecht bin ich auch der meinung, dass ein "angriff" nicht automatisch "kriegsrecht" bedeutet und damit gar einen "angriff auf geweihte relativiert", egal in welchem der drei beteiligten regionen.

auch die "notbefehlsstruktur" sehe ich hier nur als "improvisierte notwendigkeit des angriffes" und nicht als geltendes (kriegs)recht.
dabei geht es mir natürlich nicht darum, dass so eine "unerhörte anmaßung" eine ahndung nach sich zieht (genauso wie eine "befehlsverweigerung" in einem solchen quasi "rechtslosen falle"), sondern, dass nicht noch weiter auf solche befehlsstrukturen (für nächstbeliebige geweihte/adlige) als gültiges gesetzmäßigkeit gepocht wird.
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Xylel
Moderator


594 Beiträge

Erstellt  am: 13 Mar 2015 :  19:33:44 Uhr  Profil anzeigen
@Satinavian:
um ein eventuelles Missverständnis zu klären: ich meinte mit meinem Beispiel nicht, dass irgendjemand sich zum Oberherren über eine fremde Truppe ernennt.
Ich zielte eher auf eine "Notbehelfs-Befehlsstruktur" ab.

Anders würde es in der Tat keinen Sinn machen.


Mordai ibn Umran ibn Ghulshef, Aranischer Traumdeuter und Alchemist, Golembauer der Akademie von Mirham
Madanir Chrysotheus, Selemer Patrizier, Historiker und Haruspex
Fedesco de Ferarius, Stadthalter und Vampir der Herzen (NSC)
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