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                super aktives Mitglied 
                      
                 
                               
                  
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                       Erstellt  am: 15 Dec 2017 :  14:16:15 Uhr
                        
                      
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                       zugehörig ein video, dass den präzedenzfall der erstaunlicherweise ersten schadensersatzforderung im LARP-kampf zusammenfasst.
  https://larpbote.de/verletzungen-im-larp-ein-video-von-gg-games-anwalt-henry-krasemann/
  in der LARP-zeit gab es auch einen sehr ausführlichen artikel darüber.
  auf die quintessenz eingedampft: verletzungen im LARP-kampf wurden wie im rahmen einer kontaktsportart engeschätzt. trotz kopftreffer-verbot war zu erwarten, dass ein solcher unfall (augentreffer mit permanenten schäden) passieren kann. da keine grobe fahrlässigkeit, oder absicht festgestellt worden ist, wurde die klage abgewiesen. es ist wahrscheinlich, dass man sich auch bei weiteren fällen auf diese begründung und diesen präzedenzfall berufen wird und schadensersatzforderungen nur bei wenigstens grober fahrlässigkeit/dierekter verletzung der sicherheitsregeln berechtigt sind. | 
                     
                    
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