Bei Vereinsmitgliedschaft im Alveran-Larp e.V. gibt es 10% Rabatt.
DSA-Ambiente-LARP in den Tulamidenlanden
OT Informationen
Die Tarife sind allesamt Selbstverpfelgung. Bei der Anmeldung könnt ihr Vollverpflegung hinzubuchen (Donnerstag Abendessen bis Sonntag Frühstück, 54€, Kinder bis 14 Jahren 26€, unter 3 Jahren frei.), achtet bitte darauf, diese bei der Anmeldung direkt mit hinzuzubuchen! Dafür im Schritt 2 von 3 der Anmeldung "Vollverpflegung" auswählen.
Djambulkand - Die Karawanserei ist eine Ambiente-Con mit einzelnen Ambiente-Programmpunkten. Orgaseitig gibt es keinen Plot, allerdings wird natürlich dennoch eine Geschichte auf der Con, politisches Geschehen und vor allem Ambienteprogramm wie Vidya, Tanzen, Götterdienste etc.. Mitbringplot ist gerne gesehen, sprecht diesen bitte bis 15.07.2027 mit der Orga ab. Unterkunft in selbst mitgebrachten LARP-tauglichen Zelten (der gesamte Zeltplatz ist IT) und wenigen Hausplätzen (Stockbetten und Matratzenlager). Regionale Charaktere sind alle tulamidischen Charaktere von Aranien bis Wüste Khom. Solltet ihr euch nicht sicher sein, ob euer Charakter als regionaler Charakter zählt, beispielsweise weil er aus dem Mittelreich stammt, aber seit Jahren in Aranien wohnt, oder umgekehrt, schreibt uns gerne an. Hier geht es vor allem um die Außenwirkung der Charaktere, da wir eine tulamidische Karawanserei darstellen, sollten Charaktere und Lager auch danach aussehen.
Es handelt sich um eine familienfreundliche Con, Minderjährige Teilnehmer nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten! Wir bieten sowohl Selbstversorger-Tarife, als auch Vollverpflegung (Donnerstag Abendessen bis Sonntag Frühstück) an. Auch für Selbstversorger stellen wir Wasser, Kaffee und Tee in Jariks Taverne kostenfrei. Wir bitten alle anwesenden Lagerplätze etc. so zu gestalten, dass deutlich wird, dass wir uns in den Tulamidenlanden befinden. Auch ein ausländischer Charakter wird mit einer Karawane gereist sein und deshalb starke tulamidische Einflüsse in seinem Lager haben.
Es gibt zahlreiche Zeltplätze, wir freuen uns sowohl über alte Hasen im DSA LARP, als auch über Neulinge. Wir unterstützen gerne beim Erstellen von passenden Charakteren und Anbindung ans Spiel.
Mitbring-Plots und Vidya:
Gerne könnt ihr eigenen Plot mitbringen; meldet diesen bitte bis spätestens 15. Juli 2027 an. Seitens der Orga wird es keinen festen Plot geben, jedoch einige Ambiente-Programmpunkte, an denen ihr teilnehmen könnt. Wir würden gerne wieder Vidya (Lehrstunden der Radscha) anbieten – hier seid ihr gefragt: Vidya sind etwa einstündige Lehrstunden oder Zusammenkünfte, die zu festgelegten Zeiten stattfinden und an denen andere teilnehmen können. Vorab werden wir eine Liste herumschicken, in die ihr euch eintragen könnt, falls ihr etwas anbieten möchtet. Wir werden dann einen Zeitplan erstellen und die einzelnen Programmpunkte anwerben. Es wird stets nur ein Programmpunkt ohne Parallelprogramm stattfinden. Die Inhalte können vielfältig sein: vom gegenseitigen Geschichtenerzählen über Massagekurse, gemeinsamen Tanz oder Gesang bis hin zu Teezeremonien, Handwerks-Lehrstunden oder philosophischen Gesprächen.
Gleichzeitig lebt eine solche Karawanserei von den Lagern die ihr aufbaut. Wie bereits gesagt, baut euer Lager bitte so auf, dass man auch sieht, dass wir uns in den Tulamidenlanden befinden, auch wenn ihr einen Charakter aus einem fremden Land spielt. Wir freuen uns über jeden Beitrag zum Basar und über alle Spielangebote für andere Spieler, bitte sprecht diese vorher mit uns ab.
Was machen NSCs auf einer Ambientecon ohne Plot? Wir werden auf der Con einige Programmpunkte haben, Vidya, Tanzen, etc. Wenn du dich berufen fühlst beim Tanzen zu helfen, indem du einfache Tänze anleitest, die Koordination der Karawanserei unterstützen möchtest indem du beim Ausrufen, einhaltung von Zeitplänen etc. oder der Orga schlicht unter die Arme greifen willst mit OT To-Dos, dann melde dich gerne als NSC an. Die NSCs sind hauptsächlich Bewohner/Angestellte der Karawanserei, die uns als Orga mit dem Programm helfen und IT den Ort beleben.
IT-Informationen – Djambulkand, Land der Leidenschaft
Willkommen an den Grenzen Djambulkands – abseits der Kronstraße liegt im Schatten einiger Bäume eine bescheidene Karawanserei – ein letzter fester Anlaufpunkt, bevor sich die Weite der Gorischen Halbwüste öffnet. Dieses karge Hochland, das die Gorische Wüste umgibt, ist geprägt von heißen Winden und feinem, rötlichem Staub, der sich wie ein Schleier über alles legt. Die Tage sind heiß und die Nächte kalt. Die Landschaft ist rau: Dorniges Gestrüpp, standhafte Palmen, harte Gräser und vereinzelte Tamarisken prägen das Bild, Wasser ist selten und oft trügerisch verborgen. Reisende berichten von versunkenen Tieren in scheinbar klaren Teerpfuhlen und von Nomaden, die Wasser gegen Gold tauschen.
Wer hier weiterziehen will, tut dies nicht allein. Abseits der Straße gibt es keine festen Wege mehr – nur Karawanen kennen die Pfade durch Staub und Steppe. So wird die Karawanserei zu einem Ort des Übergangs: Händler, Nomaden und Reisende sammeln sich, tauschen Waren, Gerüchte und Geschichten, bevor sie weiterziehen. Zwischen Zelten und Lehmwänden entsteht ein lebendiges Lager. Händler sind willkommen, ihre Waren feil zu bieten, Musiker und Geschichtenerzähler die Abende mit Leben zu erfüllen und Handwerker wie Schausteller zum bunten Treiben beizutragen. Die Karawanserei selbst verfügt nur über wenige Schlafplätze – traditionell reist man mit einem eigenen Zelt oder mietet eines vor Ort.
Ein kleiner Schrein dem Herren der Reisen Avesha und seinen göttlichen Eltern Radscha und Feqz ziert die kleine Karawanserei. Trotz der politischen Spannungen in der Region gilt hier ein ungeschriebenes Gesetz: Gastfreundschaft steht über allem. Unter dem Schutz Radscha Uschtammars, der Herrin der Gastgeber, und Feqz, dem Herrn des Handels, findet jeder einen Platz am Feuer – solange er die Regeln dieses Ortes achtet.
Kurzprofil – Djambulkand
Djambulkand, das Land der Leidenschaft, liegt in Obergorien und ist ein Beyrounat mit engen kulturellen Verbindungen zu Aranien. Frauen prägen häufig die politische Führung, während Männer oft religiöse, repräsentative oder gelehrte Rollen einnehmen. Das Land ist tief im urtulamidischen Erbe verwurzelt und pflegt alte Riten und Kulte. Größte Siedlung des Landes ist die gleichnahmige Siedlung Djambulkand, die Ockerne Oase deren Stadtgöttin seit jeher Radscha Uschtammar ist. Geographisch umfasst Djambulkand das fruchtbare Djambul-Dreieck im Nordwesten, gebildet aus drei kleinen Bergketten, sowie die Halbwüste Richtung Anchopal. Politisch ist das Gebiet seit 1031 BF zwischen Aranien und dem Sultanat Rashdul umstritten. Wichtigste Handelsgüter sind Datteln, Ocker, Gold, Rubine, Glas und Schmuck – Reichtümer, die über Karawanen durch die Steppe getragen werden.
Hinweise & Disclaimer
Mitbingliste: Bitte bringt eigenes IT-taugliches Geschirr, Besteck und Trinkgefäß mit. Für Hausplätze benötigt ihr Bettlaken (Einzelmatratze) und Schlafsack oder Bettwäsche mit Bezügen. Selbstversorger: Es gibt nur einen Kühlschrank für alle Teilnehmer zusammen, gekocht und gelagert werden muss im eigenen Lager.
Triggerwarnung: Diese Veranstaltung kann sensible Inhalte wie Gewalt, Sklaverei, Drogen, sexuelle Handlungen, Rassismus, Tod, Blut sowie angstauslösende Tiere (z.B. Schlangen, Spinne ) enthalten. Ein interaktives Konfliktspiel ist Teil des Konzepts und nicht vollständig vermeidbar. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Für Inhalte mit Sexueller Gewalt (z.B. die Erzählung der Levthans-Geschichte) gibt es folgendes Wort als Triggerwarnung: Schwarzfaul
Zahlung: Mit der Anmeldung verpflichtest du dich zur Zahlung des Teilnahmebeitrags innerhalb von zwei Monaten. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs gültige Preisstaffel. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, kann der Platz neu vergeben werden. Der Beitrag bleibt fällig, sofern kein Ersatz gefunden wird.
Rücktritt: Rücktritt ist innerhalb von 2 Monaten nach Anmeldung kostenfrei möglich (sofern vor Veranstaltungsbeginn). Danach werden bis 6 Monate vor der Veranstaltung 50 % des Teilnahmebeitrags erstattet bzw. bleiben fällig. Spätere Rücktritte sind nicht erstattbar. Teilnehmerplätze können nach Absprache gegen eine Gebühr von 15 € übertragen werden. Alle Zahlungen müssen spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingegangen sein.
Charaktere: Nur passende, von der Orga zugelassene Charaktere sind erlaubt. Es sind ausschließlich aventurische Charaktere aus dem Setting von Das Schwarze Auge zugelassen. Auch Erlebnisse aventurischer Charaktere außerhalb von Aventurien (nicht DSA-Cons, Myranor, Uthuria etc.) dürfen auf dieser Con nicht thematisiert werden. Eine Ablehnung des Charakters befreit nicht von der Zahlung. Bitte stimme dein Konzept vorab mit uns ab.
Wohlfühlen: Bei Problemen wie Mobbing oder Konflikten: Sprich uns sofort an – wir sind für dich da.
Fotos: Fotos dürfen gern mit uns geteilt werden. Die Galerie ist passwortgeschützt. Für Veröffentlichungen braucht es das Einverständnis aller erkennbaren Personen.
Anfahrt:
Pfadfinderbund Großer Jäger e.V.
Niedermeiser Landstr. 36
34369 Hofgeismar
Unterkunft:
Verpflegung
Selbstversorgung: Kaffee, Tee und Wasser stellen wir kostenlos.
oder
Vollverpflegung: Frühstück, Nachmittags-Snack und Abendessen, von Donnerstagabend bis Sonntag Frühstück.
Unterbringung
Haus: Die Übernachtungen finden in Mehrbettzimmern (Stockbetten und Matratzenlager) statt. Bitte bringt eigene Bettwäsche, Schlafsäcke und Bettlaken für Einzelbetten mit.
Zelt: Eigene mitgebrachte IT-taugliche Zelte.
Hinweise & Disclaimer
Triggerwarnung: Diese Veranstaltung kann sensible Inhalte wie Gewalt, Sklaverei, Drogen, sexuelle Handlungen, Rassismus, Tod, Blut sowie angstauslösende Tiere (z.B. Schlangen, Spinne ) enthalten. Ein interaktives Konfliktspiel ist Teil des Konzepts und nicht vollständig vermeidbar. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Für Inhalte mit Sexueller Gewalt (z.B. die Erzählung der Levthans-Geschichte) gibt es folgendes Wort als Triggerwarnung: Schwarzfaul
Zahlung: Mit der Anmeldung verpflichtest du dich zur Zahlung des Teilnahmebeitrags innerhalb von zwei Monaten. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs gültige Preisstaffel. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, kann der Platz neu vergeben werden. Der Beitrag bleibt fällig, sofern kein Ersatz gefunden wird.
Rücktritt: Rücktritt ist innerhalb von 2 Monaten nach Anmeldung kostenfrei möglich (sofern vor Veranstaltungsbeginn). Danach werden bis 6 Monate vor der Veranstaltung 50 % des Teilnahmebeitrags erstattet bzw. bleiben fällig. Spätere Rücktritte sind nicht erstattbar. Teilnehmerplätze können nach Absprache gegen eine Gebühr von 15 € übertragen werden. Alle Zahlungen müssen spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingegangen sein.
Charaktere: Nur passende, von der Orga zugelassene Charaktere sind erlaubt. Eine Ablehnung des Charakters befreit nicht von der Zahlung. Bitte stimme dein Konzept vorab mit uns ab.
Wohlfühlen: Bei Problemen wie Mobbing oder Konflikten: Sprich uns sofort an – wir sind für dich da.
Fotos: Fotos dürfen gern mit uns geteilt werden. Die Galerie ist passwortgeschützt. Für Veröffentlichungen braucht es das Einverständnis aller erkennbaren Personen.
Allgemeine Teilnahmebedingungen
§1 Geltungsbereich & Veranstalter
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der Aurealis-Orga.Veranstalter: Alveran-LARP e.V., c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg, Kontaktperson: Rico Sattler.
§2 Anmeldung & Zahlung
Mit der Anmeldung erklärst du dich zur Zahlung des Teilnahmebeitrags bereit. Dieser ist innerhalb von zwei Monaten nach Anmeldung und vor Veranstaltungsbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen. Es gilt die zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs gültige Preisstaffel. Erfolgt keine fristgerechte Überweisung, kann der Platz seitens des Veranstalters neu vergeben werden. In diesem Fall bleibt der Beitrag fällig, sofern der Platz nicht anderweitig besetzt wird.
§3 Rücktritt & Ersatzpersonen
(1) Ein Rücktritt von der Anmeldung ist innerhalb von zwei Monaten nach Anmeldung kostenfrei möglich, sofern dieser Zeitraum vor dem Veranstaltungsdatum liegt. Spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn müssen alle Zahlungen vollständig eingegangen sein.
(2) Bei einem Rücktritt bis spätestens sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des jeweils gültigen Teilnahmebeitrags erstattet. Sofern bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Zahlung erfolgt ist, bleibt der Teilnehmer dennoch zur Zahlung von 50 % des aktuellen Teilnahmebeitrags verpflichtet.
(3) Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Erstattung des Teilnahmebeitrags ausgeschlossen.
(4) Eine Übertragung des Teilnehmerplatzes auf eine andere Person ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Veranstalter möglich. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € erhoben.
§4 Ausschluss & Zahlungsverzug
Wer trotz Anmeldung nicht zahlt oder schwer gegen Sicherheitsregeln, Hausrecht oder den gemeinsamen Spielrahmen verstößt, kann ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags ist in diesem Fall ausgeschlossen. Zahlungsverweigerung kann zum Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen führen.
§5 Sicherheit & Eigenverantwortung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Veranstaltungen beinhalten körperlich und psychisch herausfordernde Inhalte (z.B. Nachtspiel, Kampfhandlungen, sexuelle Inhalte, Horror- und Konfliktszenen, Darstellung von Gewalt). Die Orga übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus veranstaltungstypischen Risiken entstehen. Teilnehmende sind verpflichtet, ihre Ausrüstung auf Sicherheit zu prüfen und sich über geltende Regeln zu informieren. Wer sich oder andere gefährdet (z.B. durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Klettern an ungesicherten Stellen), kann ausgeschlossen werden.
§6 Altersgrenze
Die Teilnahme ist grundsätzlich erst ab 18 Jahren möglich. Sofern in der Ausschreibung ausdrücklich Plätze für minderjährige Teilnehmende vorgesehen sind, ist eine Teilnahme auch unter 18 Jahren möglich. In diesem Fall liegt die Verantwortung vollständig bei den Erziehungsberechtigten. Diese haften für ihre Kinder; eine Aufsichtspflicht oder Haftung durch die Veranstalter besteht nicht.
§7 Charaktere & Inhalte
Zugelassen werden nur Charaktere, die thematisch zur jeweiligen Veranstaltung passen. Die Orga behält sich vor, unpassende Konzepte abzulehnen. Eine Ablehnung des Konzepts entbindet nicht von der Zahlungspflicht, sofern keine anderweitige Regelung getroffen wurde. Wir empfehlen daher, Charakterkonzepte im Vorfeld mit der Orga abzustimmen.Für intime Spielszenen, insbesondere bei körperlich nahen, konflikthaften oder sexualisierten Inhalten, gilt: Sie dürfen nur nach vorheriger Absprache und mit eindeutigem, gegenseitigem Einverständnis aller Beteiligten dargestellt werden. Die persönlichen Grenzen aller Teilnehmenden sind zu jeder Zeit zu respektieren.
§8 Fotos, Ton- & Bildrechte
Fotos dürfen ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Wer Bilder mit anderen erkennbaren Personen veröffentlichen möchte, benötigt deren ausdrückliche Zustimmung. Alle Rechte an offiziellen Aufnahmen, Spielhandlungen sowie eingesandtem Material (z.B. Hintergrundtexte) liegen beim Veranstalter.
§9 Datenschutz
Mit der Anmeldung willigst du in die elektronische Speicherung deiner personenbezogenen Daten zur Veranstaltungsabwicklung ein. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.
§10 Hausrecht
Die Orga übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus und kann Teilnehmende ohne Angabe von Gründen ablehnen oder verweisen.
§11 Absage & Änderungen
Die Orga behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird der Teilnahmebeitrag erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Eine Verlegung des Veranstaltungsortes bleibt vorbehalten, sofern das Veranstaltungskonzept dadurch nicht wesentlich verändert wird.
§12 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist Kassel.
§13 Haftung für persönliche Gegenstände
Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, Ausrüstung oder Fahrzeuge der Teilnehmenden, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Veranstalter verursacht.
§14 Höhere Gewalt & Veranstaltungsabbruch
Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Pandemien, behördliche Anordnungen) abgesagt oder vorzeitig beendet, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge. Die Orga bemüht sich in solchen Fällen um eine angemessene Regelung, kann aber keine Ersatzleistungen garantieren.
§15 Geländeordnung & Umweltverhalten
Alle Teilnehmenden verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Hausordnung des Veranstaltungsortes sowie zu einem umweltbewussten und respektvollen Verhalten auf dem Gelände. Für durch Teilnehmende verursachte Schäden am Gelände, Mobiliar oder Mietinventar haften diese in vollem Umfang.
§16 Alkohol, Drogen & Substanzgebrauch
Der Konsum von Alkohol ist nur in verantwortungsvollem Rahmen erlaubt. Der Besitz oder Konsum illegaler Substanzen ist untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss. Alkoholisierte Personen, die sich selbst oder andere gefährden, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
§17 Hygiene & sanitäre Anlagen
Teilnehmende sind verpflichtet, sanitäre Einrichtungen sauber zu halten und sich an geltende Hygienevorgaben zu halten. Grobe Verstöße können zum Ausschluss führen.
§18 – Mithilfe beim Auf- und Abbau
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung verpflichtet sich jede teilnehmende Person, die Veranstalter im zumutbaren Rahmen beim Auf- und Abbau zu unterstützen. Die konkreten Zeiten und Aufgaben werden vor Ort auf der Veranstaltung bekannt gegeben. Die Unterstützung ist Bestandteil des gemeinschaftlichen Veranstaltungskonzepts und Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchführung.
Hinweise & Disclaimer
Triggerwarnung: Diese Veranstaltung kann sensible Inhalte wie Gewalt, Sklaverei, Drogen, sexuelle Handlungen, Rassismus, Tod, Blut sowie angstauslösende Tiere (z.B. Schlangen, Spinne ) enthalten. Ein interaktives Konfliktspiel ist Teil des Konzepts und nicht vollständig vermeidbar. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Für Inhalte mit Sexueller Gewalt (z.B. die Erzählung der Levthans-Geschichte) gibt es folgendes Wort als Triggerwarnung: Schwarzfaul
Zahlung: Mit der Anmeldung verpflichtest du dich zur Zahlung des Teilnahmebeitrags innerhalb von zwei Monaten. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs gültige Preisstaffel. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, kann der Platz neu vergeben werden. Der Beitrag bleibt fällig, sofern kein Ersatz gefunden wird.
Rücktritt: Rücktritt ist innerhalb von 2 Monaten nach Anmeldung kostenfrei möglich (sofern vor Veranstaltungsbeginn). Danach werden bis 6 Monate vor der Veranstaltung 50 % des Teilnahmebeitrags erstattet bzw. bleiben fällig. Spätere Rücktritte sind nicht erstattbar. Teilnehmerplätze können nach Absprache gegen eine Gebühr von 15 € übertragen werden. Alle Zahlungen müssen spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingegangen sein.
Charaktere: Nur passende, von der Orga zugelassene Charaktere sind erlaubt. Eine Ablehnung des Charakters befreit nicht von der Zahlung. Bitte stimme dein Konzept vorab mit uns ab.
Wohlfühlen: Bei Problemen wie Mobbing oder Konflikten: Sprich uns sofort an – wir sind für dich da.
Fotos: Fotos dürfen gern mit uns geteilt werden. Die Galerie ist passwortgeschützt. Für Veröffentlichungen braucht es das Einverständnis aller erkennbaren Personen.
Allgemeine Teilnahmebedingungen
§1 Geltungsbereich & Veranstalter
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der Aurealis-Orga.Veranstalter: Alveran-LARP e.V., c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg, Kontaktperson: Rico Sattler.
§2 Anmeldung & Zahlung
Mit der Anmeldung erklärst du dich zur Zahlung des Teilnahmebeitrags bereit. Dieser ist innerhalb von zwei Monaten nach Anmeldung und vor Veranstaltungsbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen. Es gilt die zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs gültige Preisstaffel. Erfolgt keine fristgerechte Überweisung, kann der Platz seitens des Veranstalters neu vergeben werden. In diesem Fall bleibt der Beitrag fällig, sofern der Platz nicht anderweitig besetzt wird.
§3 Rücktritt & Ersatzpersonen
(1) Ein Rücktritt von der Anmeldung ist innerhalb von zwei Monaten nach Anmeldung kostenfrei möglich, sofern dieser Zeitraum vor dem Veranstaltungsdatum liegt. Spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn müssen alle Zahlungen vollständig eingegangen sein.
(2) Bei einem Rücktritt bis spätestens sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des jeweils gültigen Teilnahmebeitrags erstattet. Sofern bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Zahlung erfolgt ist, bleibt der Teilnehmer dennoch zur Zahlung von 50 % des aktuellen Teilnahmebeitrags verpflichtet.
(3) Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Erstattung des Teilnahmebeitrags ausgeschlossen.
(4) Eine Übertragung des Teilnehmerplatzes auf eine andere Person ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Veranstalter möglich. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € erhoben.
§4 Ausschluss & Zahlungsverzug
Wer trotz Anmeldung nicht zahlt oder schwer gegen Sicherheitsregeln, Hausrecht oder den gemeinsamen Spielrahmen verstößt, kann ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags ist in diesem Fall ausgeschlossen. Zahlungsverweigerung kann zum Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen führen.
§5 Sicherheit & Eigenverantwortung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Veranstaltungen beinhalten körperlich und psychisch herausfordernde Inhalte (z.B. Nachtspiel, Kampfhandlungen, sexuelle Inhalte, Horror- und Konfliktszenen, Darstellung von Gewalt). Die Orga übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus veranstaltungstypischen Risiken entstehen. Teilnehmende sind verpflichtet, ihre Ausrüstung auf Sicherheit zu prüfen und sich über geltende Regeln zu informieren. Wer sich oder andere gefährdet (z.B. durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Klettern an ungesicherten Stellen), kann ausgeschlossen werden.
§6 Altersgrenze
Die Teilnahme ist grundsätzlich erst ab 18 Jahren möglich. Sofern in der Ausschreibung ausdrücklich Plätze für minderjährige Teilnehmende vorgesehen sind, ist eine Teilnahme auch unter 18 Jahren möglich. In diesem Fall liegt die Verantwortung vollständig bei den Erziehungsberechtigten. Diese haften für ihre Kinder; eine Aufsichtspflicht oder Haftung durch die Veranstalter besteht nicht.
§7 Charaktere & Inhalte
Zugelassen werden nur Charaktere, die thematisch zur jeweiligen Veranstaltung passen. Die Orga behält sich vor, unpassende Konzepte abzulehnen. Eine Ablehnung des Konzepts entbindet nicht von der Zahlungspflicht, sofern keine anderweitige Regelung getroffen wurde. Wir empfehlen daher, Charakterkonzepte im Vorfeld mit der Orga abzustimmen.Für intime Spielszenen, insbesondere bei körperlich nahen, konflikthaften oder sexualisierten Inhalten, gilt: Sie dürfen nur nach vorheriger Absprache und mit eindeutigem, gegenseitigem Einverständnis aller Beteiligten dargestellt werden. Die persönlichen Grenzen aller Teilnehmenden sind zu jeder Zeit zu respektieren.
§8 Fotos, Ton- & Bildrechte
Fotos dürfen ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Wer Bilder mit anderen erkennbaren Personen veröffentlichen möchte, benötigt deren ausdrückliche Zustimmung. Alle Rechte an offiziellen Aufnahmen, Spielhandlungen sowie eingesandtem Material (z.B. Hintergrundtexte) liegen beim Veranstalter.
§9 Datenschutz
Mit der Anmeldung willigst du in die elektronische Speicherung deiner personenbezogenen Daten zur Veranstaltungsabwicklung ein. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.
§10 Hausrecht
Die Orga übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus und kann Teilnehmende ohne Angabe von Gründen ablehnen oder verweisen.
§11 Absage & Änderungen
Die Orga behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird der Teilnahmebeitrag erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Eine Verlegung des Veranstaltungsortes bleibt vorbehalten, sofern das Veranstaltungskonzept dadurch nicht wesentlich verändert wird.
§12 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist Kassel.
§13 Haftung für persönliche Gegenstände
Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, Ausrüstung oder Fahrzeuge der Teilnehmenden, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Veranstalter verursacht.
§14 Höhere Gewalt & Veranstaltungsabbruch
Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Pandemien, behördliche Anordnungen) abgesagt oder vorzeitig beendet, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge. Die Orga bemüht sich in solchen Fällen um eine angemessene Regelung, kann aber keine Ersatzleistungen garantieren.
§15 Geländeordnung & Umweltverhalten
Alle Teilnehmenden verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Hausordnung des Veranstaltungsortes sowie zu einem umweltbewussten und respektvollen Verhalten auf dem Gelände. Für durch Teilnehmende verursachte Schäden am Gelände, Mobiliar oder Mietinventar haften diese in vollem Umfang.
§16 Alkohol, Drogen & Substanzgebrauch
Der Konsum von Alkohol ist nur in verantwortungsvollem Rahmen erlaubt. Der Besitz oder Konsum illegaler Substanzen ist untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss. Alkoholisierte Personen, die sich selbst oder andere gefährden, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
§17 Hygiene & sanitäre Anlagen
Teilnehmende sind verpflichtet, sanitäre Einrichtungen sauber zu halten und sich an geltende Hygienevorgaben zu halten. Grobe Verstöße können zum Ausschluss führen.
§18 – Mithilfe beim Auf- und Abbau
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung verpflichtet sich jede teilnehmende Person, die Veranstalter im zumutbaren Rahmen beim Auf- und Abbau zu unterstützen. Die konkreten Zeiten und Aufgaben werden vor Ort auf der Veranstaltung bekannt gegeben. Die Unterstützung ist Bestandteil des gemeinschaftlichen Veranstaltungskonzepts und Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchführung.
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