Bei Vereinsmitgliedschaft im Alveran-Larp e.V. gibt es 10% Rabatt.
Anmeldung bitte über die Warteliste. Mit der Anmeldung sagst du verbindlich zu. Die Con findet statt, wenn wir bis spätestens 8. März 2026 ausreichend Anmeldungen haben. Sobald wir die Teilnehmerzahl erreicht haben, werdet ihr auf den Spieler-Tarif umgebucht.
Um die Kosten für alle Teilnehmer fair zu halten, gibt es bei dieser Con ausnahmsweise keinen Vereinsrabatt.
Solltest du bisher keine Einladung zu dieser Con erhalten haben, aber Interesse haben, melde dich gerne direkt bei der Orga. Wir freuen uns auf Interesse, das ganze ist ein Experiment und wir hoffen, dass es auf ausreichend Zuspruch stößt.
Einladung in den Palast der ockernen Oase
Ein privater Flügel des prachtvollen Palastes der Familie Al‑Djambul öffnet seine Tore – nicht für das Volk, nicht für den Hofstaat, sondern für enge vertraute des Adelshauses. Der Duft exotischer Speisen, die die Diener vorbereitet haben, liegt noch in der Luft, die Diener wurden jedoch allesamt fortgeschickt. Zurück bleibt ein Kreis von Vertrauten in Gemächern und Gärten, die die Familie sonst nur privat nutzt.
Man hat dich gebeten, an einem diskreten Treffen teilzunehmen – zwischen Teppichen, Divanen und Zedern. Es geht um mehr als höfliche Worte: politische Spannungen in der Region, religiöse und kulturelle Fragen die die Zukunft des Landes mitbestimmen und Geschehnisse innerhalb der Familie.
Während Wein, Fruchtsäfte und das private Wasserbecken des Palastgartens die Anwesenden erfrischen, werden die Geschicke des kleinen Landes besprochen.
Bei Palastgeist handelt es sich um eine DSA-Einladungs-Con, die über den Alveran LARP e.V. vom 3. Juli 2027 bis zum 10. Juli 2027 stattfindet. Die Con findet in Spanien in einer alten Villa statt.
OT-Informationen:Die Location wird für eine Woche gebucht, Samstag bis Samstag. Geplant ist am Samstag einen OT-Anreisetag zu haben, Sonntag und Montag wären zwei komplette IT-Con-Tage. Von Dienstag bis einschließlich Freitag ist anschließend gemeinsamer OT-Urlaub in der Villa geplant. Ob man hierbei lieber am Pool entspannt, die wunderschöne Gegend mit ihren vielen mittelalterlichen Städtchen bereist oder ans Meer fährt, ist jedem hier selbst überlassen. Am Samstag ist Abreisetag.
Teilnahmebedingungen: Die Veranstaltung ist mit einem höheren finanziellen Risiko für die Orga verbunden. Ich benötige deshalb bis zum 8. März 2026 eine verbindliche Anmeldung via Alveran-LARP.de. Ab diesem Datum fallen für mich bei einer Absage der Location meinerseits 50 % Stornokosten an. Finden sich bis dahin genügend feste Teilnehmer, wird die Con verbindlich bestätigt.
Die Zahlung ist bis spätestens 31.12.2026 zu leisten, eine Anzahlung von 225€ bis 30. Mai 2026 – sprecht euch bei Bedarf gerne mit mir ab. Bei einer Absage eurerseits kann eine Rückzahlung nur erfolgen, wenn ein passender Nachrücker (IT & OT) gefunden wird.
Um vom Flughafen zum Congelände zu gelangen, und auch um an den anderen Tagen herumkommen, ist geplant, gemeinsam ein oder mehrere Autos zu mieten, je nachdem wie wir uns absprechen.
IT-Informationen: Bespielt wird ein privater Flügel im Palast der ockernen Oase Djambulkand mit angrenzendem Palastgarten. Es wird Plot rund um regionale Politik, Familiengeheimnisse und Übernatürliches (Magie und Götterwirken) geben. Man hat dich als Vertrauten der Familie Al-Djambul gebeten an einem Treffen im privaten Rahmen teilzunehmen. Diener wurden nach der Zubereitung des Essens fortgeschickt. Umbrüche in der Region und kürzliche Ereignisse innerhalb des engsten Familienkreises haben die Familie dazu veranlasst, die Tür des Palastes zu öffnen, um gemeinsam Wein, Fruchtsaft, Speisen und vor allem Rat zu teilen.
Anfahrt:
Mit dem Auto ist es ca. 45 Minuten vom Girona–Costa Brava Flughafen und ca. 105 Minuten vom Josep Tarradellas Barcelona-El Prat Flughafen.
Die Anreise ab dem Flughafen zur Location mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist tagsüber ebenfalls möglich.
Unterkunft:
Verpflegung: An den 2 Con-Tagen Vollverpflegung, sonst gemeinsame Selbstverpflegung
Unterbringung: 2-4 Personen pro Zimmer, französische Betten und Einzelbetten. An IT-Tagen sind ALLE Zimmer IT und werden in Plot involviert.
Allgemeine Teilnahmebedingungen – Palastgeist
§1 Geltungsbereich & Veranstalter
Diese Bedingungen gelten für die Veranstaltung "Palastgeist". Veranstalter: Rico Sattler, Alveran-LARP e.V., c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
§2 Anmeldung & Zahlung
Mit der Anmeldung erklärst du dich zur Zahlung des Teilnahmebeitrags bereit. Die Zahlung ist bis spätestens 31.12.2026 auf das angegebene Konto zu überweisen, eine Anzahlung von 225 € ist bis 30. Mai 2026 zu entrichten. Es gilt die zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs gültige Preisstaffel.
§3 Rücktritt & Ersatzpersonen
Bei einem Rücktritt von der Veranstaltung ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Rückzahlung kann ausnahmsweise erfolgen, sofern der Teilnehmer eigenständig einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellt, der sowohl über einen in das Spielgeschehen passenden In-Time-Charakter verfügt als auch von der Veranstaltungsorganisation ausdrücklich als geeignet bestätigt wird. Die Entscheidung über die Eignung liegt im Ermessen der Veranstaltungsleitung.
§4 Ausschluss & Zahlungsverzug
Wer trotz Anmeldung nicht zahlt oder gegen Sicherheitsregeln, Hausrecht oder den gemeinsamen Spielrahmen verstößt, kann ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags ist in diesem Fall ausgeschlossen. Zahlungsverweigerung kann zum Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen führen.
§5 Sicherheit & Eigenverantwortung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Veranstaltungen kann körperlich und psychisch herausfordernde Inhalte enthalten (z.?B. Nachtspiel, Kampfhandlungen, sexuelle Inhalte, Horror- und Konfliktszenen, Darstellung von Gewalt). Die Orga übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus veranstaltungstypischen Risiken entstehen. Teilnehmende sind verpflichtet, ihre Ausrüstung auf Sicherheit zu prüfen und sich über geltende Regeln zu informieren. Wer sich oder andere gefährdet (z.?B. durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Klettern an ungesicherten Stellen), kann ausgeschlossen werden.
§6 Altersgrenze
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist grundsätzlich erst ab einem Alter von 18 Jahren möglich. Minderjährige Personen können nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtsberechtigten Person teilnehmen, die von den Erziehungsberechtigten ausdrücklich dazu befugt wurde. Die Erziehungsberechtigten haften für ihre Kinder.
§7 Charaktere & Inhalte
(1) Zur Veranstaltung zugelassen werden ausschließlich Charaktere, deren Konzepte thematisch zum Setting und zur Art der jeweiligen Veranstaltung passen. Die Entscheidung über die Passfähigkeit obliegt der veranstaltenden Orga. Diese behält sich ausdrücklich das Recht vor, Charakterkonzepte abzulehnen.
(2) Die Ablehnung eines Charakterkonzepts entbindet nicht automatisch von der Zahlungspflicht, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung mit der Orga getroffen wurde. Es wird daher empfohlen, Charakterkonzepte im Vorfeld mit der Orga abzustimmen.
(3) Für intime Spielszenen – insbesondere solche mit körperlicher Nähe, Konflikten oder sexualisierten Inhalten – gilt: Diese dürfen ausschließlich nach vorheriger Absprache und mit dem klaren, gegenseitigen Einverständnis aller beteiligten Spielenden dargestellt werden. Die persönlichen Grenzen aller Teilnehmenden sind jederzeit zu respektieren.
§8 Fotos, Ton- & Bildrechte
Fotos dürfen ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Wer Bilder mit anderen erkennbaren Personen veröffentlichen möchte, benötigt deren ausdrückliche Zustimmung. Alle Rechte an offiziellen Aufnahmen, Spielhandlungen sowie eingesandten Material (z.?B. Hintergrundtexte) liegen beim Veranstalter.
§9 Datenschutz
Mit der Anmeldung willigst du in die elektronische Speicherung deiner personenbezogenen Daten zur Veranstaltungsabwicklung ein. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.
§10 Hausrecht
Die Orga übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus und kann Teilnehmende ohne Angabe von Gründen ablehnen oder verweisen.
§11 Absage & Änderungen
Die Orga behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird der Teilnahmebeitrag erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Eine Verlegung des Veranstaltungsortes bleibt vorbehalten, sofern das Veranstaltungskonzept dadurch nicht wesentlich verändert wird.
§12 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist Kassel.
§13 Haftung für persönliche Gegenstände
Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, Ausrüstung oder Fahrzeuge der Teilnehmenden, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Veranstalter verursacht.
§14 Höhere Gewalt & Veranstaltungsabbruch
Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.?B. Unwetter, Pandemien, behördliche Anordnungen) abgesagt oder vorzeitig beendet, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge. Die Orga bemüht sich in solchen Fällen um eine angemessene Regelung, kann aber keine Ersatzleistungen garantieren.
§15 Geländeordnung & Umweltverhalten
Alle Teilnehmenden verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Hausordnung des Veranstaltungsortes sowie zu einem umweltbewussten und respektvollen Verhalten auf dem Gelände. Für durch Teilnehmende verursachte Schäden am Gelände, Mobiliar oder Mietinventar haften diese in vollem Umfang.
§16 Alkohol, Drogen & Substanzgebrauch
Der Konsum von Alkohol ist nur in verantwortungsvollem Rahmen erlaubt. Der Besitz oder Konsum illegaler Substanzen ist untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss. Alkoholisierte Personen, die sich selbst oder andere gefährden, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
§17 Hygiene & sanitäre Anlagen
Teilnehmende sind verpflichtet, sanitäre Einrichtungen sauber zu halten und sich an geltende Hygienevorgaben zu halten. Grobe Verstöße können zum Ausschluss führen.
§18 – Mithilfe beim Auf- und Abbau
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung verpflichtet sich jede teilnehmende Person, die Veranstalter im zumutbaren Rahmen beim Auf- und Abbau zu unterstützen. Die konkreten Zeiten und Aufgaben werden vor Ort auf der Veranstaltung bekannt gegeben. Die Unterstützung ist Bestandteil des gemeinschaftlichen Veranstaltungskonzepts und Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchführung.
Allgemeine Teilnahmebedingungen – Palastgeist
§1 Geltungsbereich & Veranstalter
Diese Bedingungen gelten für die Veranstaltung "Palastgeist". Veranstalter: Rico Sattler, Alveran-LARP e.V., c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
§2 Anmeldung & Zahlung
Mit der Anmeldung erklärst du dich zur Zahlung des Teilnahmebeitrags bereit. Die Zahlung ist bis spätestens 31.12.2026 auf das angegebene Konto zu überweisen, eine Anzahlung von 225 € ist bis 30. Mai 2026 zu entrichten. Es gilt die zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs gültige Preisstaffel.
§3 Rücktritt & Ersatzpersonen
Bei einem Rücktritt von der Veranstaltung ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Rückzahlung kann ausnahmsweise erfolgen, sofern der Teilnehmer eigenständig einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellt, der sowohl über einen in das Spielgeschehen passenden In-Time-Charakter verfügt als auch von der Veranstaltungsorganisation ausdrücklich als geeignet bestätigt wird. Die Entscheidung über die Eignung liegt im Ermessen der Veranstaltungsleitung.
§4 Ausschluss & Zahlungsverzug
Wer trotz Anmeldung nicht zahlt oder gegen Sicherheitsregeln, Hausrecht oder den gemeinsamen Spielrahmen verstößt, kann ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags ist in diesem Fall ausgeschlossen. Zahlungsverweigerung kann zum Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen führen.
§5 Sicherheit & Eigenverantwortung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Veranstaltungen kann körperlich und psychisch herausfordernde Inhalte enthalten (z.?B. Nachtspiel, Kampfhandlungen, sexuelle Inhalte, Horror- und Konfliktszenen, Darstellung von Gewalt). Die Orga übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus veranstaltungstypischen Risiken entstehen. Teilnehmende sind verpflichtet, ihre Ausrüstung auf Sicherheit zu prüfen und sich über geltende Regeln zu informieren. Wer sich oder andere gefährdet (z.?B. durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Klettern an ungesicherten Stellen), kann ausgeschlossen werden.
§6 Altersgrenze
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist grundsätzlich erst ab einem Alter von 18 Jahren möglich. Minderjährige Personen können nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtsberechtigten Person teilnehmen, die von den Erziehungsberechtigten ausdrücklich dazu befugt wurde. Die Erziehungsberechtigten haften für ihre Kinder.
§7 Charaktere & Inhalte
(1) Zur Veranstaltung zugelassen werden ausschließlich Charaktere, deren Konzepte thematisch zum Setting und zur Art der jeweiligen Veranstaltung passen. Die Entscheidung über die Passfähigkeit obliegt der veranstaltenden Orga. Diese behält sich ausdrücklich das Recht vor, Charakterkonzepte abzulehnen.
(2) Die Ablehnung eines Charakterkonzepts entbindet nicht automatisch von der Zahlungspflicht, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung mit der Orga getroffen wurde. Es wird daher empfohlen, Charakterkonzepte im Vorfeld mit der Orga abzustimmen.
(3) Für intime Spielszenen – insbesondere solche mit körperlicher Nähe, Konflikten oder sexualisierten Inhalten – gilt: Diese dürfen ausschließlich nach vorheriger Absprache und mit dem klaren, gegenseitigen Einverständnis aller beteiligten Spielenden dargestellt werden. Die persönlichen Grenzen aller Teilnehmenden sind jederzeit zu respektieren.
§8 Fotos, Ton- & Bildrechte
Fotos dürfen ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Wer Bilder mit anderen erkennbaren Personen veröffentlichen möchte, benötigt deren ausdrückliche Zustimmung. Alle Rechte an offiziellen Aufnahmen, Spielhandlungen sowie eingesandten Material (z.?B. Hintergrundtexte) liegen beim Veranstalter.
§9 Datenschutz
Mit der Anmeldung willigst du in die elektronische Speicherung deiner personenbezogenen Daten zur Veranstaltungsabwicklung ein. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.
§10 Hausrecht
Die Orga übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus und kann Teilnehmende ohne Angabe von Gründen ablehnen oder verweisen.
§11 Absage & Änderungen
Die Orga behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird der Teilnahmebeitrag erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Eine Verlegung des Veranstaltungsortes bleibt vorbehalten, sofern das Veranstaltungskonzept dadurch nicht wesentlich verändert wird.
§12 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist Kassel.
§13 Haftung für persönliche Gegenstände
Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, Ausrüstung oder Fahrzeuge der Teilnehmenden, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Veranstalter verursacht.
§14 Höhere Gewalt & Veranstaltungsabbruch
Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.?B. Unwetter, Pandemien, behördliche Anordnungen) abgesagt oder vorzeitig beendet, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge. Die Orga bemüht sich in solchen Fällen um eine angemessene Regelung, kann aber keine Ersatzleistungen garantieren.
§15 Geländeordnung & Umweltverhalten
Alle Teilnehmenden verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Hausordnung des Veranstaltungsortes sowie zu einem umweltbewussten und respektvollen Verhalten auf dem Gelände. Für durch Teilnehmende verursachte Schäden am Gelände, Mobiliar oder Mietinventar haften diese in vollem Umfang.
§16 Alkohol, Drogen & Substanzgebrauch
Der Konsum von Alkohol ist nur in verantwortungsvollem Rahmen erlaubt. Der Besitz oder Konsum illegaler Substanzen ist untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss. Alkoholisierte Personen, die sich selbst oder andere gefährden, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
§17 Hygiene & sanitäre Anlagen
Teilnehmende sind verpflichtet, sanitäre Einrichtungen sauber zu halten und sich an geltende Hygienevorgaben zu halten. Grobe Verstöße können zum Ausschluss führen.
§18 – Mithilfe beim Auf- und Abbau
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung verpflichtet sich jede teilnehmende Person, die Veranstalter im zumutbaren Rahmen beim Auf- und Abbau zu unterstützen. Die konkreten Zeiten und Aufgaben werden vor Ort auf der Veranstaltung bekannt gegeben. Die Unterstützung ist Bestandteil des gemeinschaftlichen Veranstaltungskonzepts und Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchführung.
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