A'Sar Al'Zul 4
Blutrausch
06.05.2027 - 09.05.2027
Spieler: 60, NSC: 50
Techuana (9232 Rosegg)
| Ambiente | ||||
| Kampf | ||||
| Magie | ||||
| Plot | ||||
Ansprechpartner:
Kathi
Mail:
meckerdrachen.orga(at)gmail.com
Team:
| Datum/Tarif | Interesse SC | Interesse NSC |
| ConZahler | 0,00 € | 0,00 € |
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Bei Vereinsmitgliedschaft im Alveran-Larp e.V. gibt es 10% Rabatt.
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Vorübergehende Ausschreibung
Meldet euch jetzt für die Interessenliste an!!!
Dies ist noch nicht die finale Ausschreibung – diese folgt in den kommenden Monaten. Die wichtigsten Daten zur Con stehen jedoch bereits fest.
Aktuell könnt ihr euch für eine Interessensliste anmelden. Alle Personen auf dieser Liste erhalten eine Woche vor Beginn der offiziellen Anmeldung, die finale Ausschreibung und haben dadurch die Möglichkeit sich vorab für die teilweise sehr limitierten Tarife anzumelden. Bitte meldet unbedingt euren Charakter an – die Reihung basiert auf Anmeldezeitpunkt und Charakterkonzept. Anschließend wird die Interessensliste geschlossen und die reguläre Anmeldung beginnt.
IT-Informationen
Ort: Rashtulswall (Grenzgebiet Aranien/Mittelreich im Hinterland von Ras'Lamsshu)
Zeit: Ingerimm 1049 BF
Das Beyrounat Muchabad rüstet zum Schlachtzug. Während die meisten Soldaten im Flachland verbleiben, um die wichtigsten Dörfer und Städte zu schützen, wurde ein ausgewählter Stoßtrupp tief in den Rashtulswall entsandt.
Dort soll das versteckte Lager eines gefährlichen Feindes ausfindig gemacht und dieser besiegt werden. Zudem gilt es, urtulamidische Orte und Relikte rund um einen alten Marbo-Kult und die Zeit der Kophtanim zu finden.
Es ist mit Widerstand durch Untote, Ferkina, Mumien, Kultisten des Namenlosen und Zauberkundige zu rechnen. An deren Spitze steht – so munkelt man – der wiederauferstandene, angeblich unsterbliche Kophta-Magier Anu Mashta.
Ein Alveranskommando, sagen die einen. Ein Ort, an dem wahre Helden geboren werden, die anderen.
OT-Informationen
- A'Sar Al'Zul 4 – Blutrausch ist eine Abenteuer-, Kampf-, Schlachten- und Wildniscon mit Horrorelementen.
- Eine friedliche oder diplomatische Lösung des Plots wird nicht möglich sein.
- Zudem werden Erkundungstouren und Kampfmanöver in Wald und Umgebung ein wichtiges Element des Spiels sein, für das ihr eine Basis-Fitness mitbringen solltet (es ist jedoch keine Wandercon und ihr könnt selbst entscheiden wie oft euer Char in die Natur auszieht)
- Am Donnerstag und Freitag wird durchgehend 24 Stunden IT gespielt.
- Weitere Informationen sowie ein Hausregelwerk für Kämpfe folgen.
Für SCs
Bespielt wird ein Heerlager im Rashtulswall, das vom Beyrounat Muchabad entsandt wurde. Das Spiel eignet sich sowohl für bekannte Gesichter als auch für neue Einsteiger in unsere Conreihe.
Hinweis: Diese Con ist der Auftakt des Finales unserer Conreihe. Wer noch einsteigen möchte, sollte dies spätestens hier tun. Eine Teilnahme an A'Sar Al'Zul 5 wird – mit wenigen Ausnahmen – nur für Teilnehmende dieses Teils möglich sein.
Auch diesmal handelt es sich um ein Bewerbungsspiel. Wir behalten uns vor, unpassende Charakterkonzepte abzulehnen.
Sobald die offizielle Anmeldung online ist, könnt ihr aus vier Fraktionen wählen. Die Kämpfer stellen das größte Kontingent; die anderen drei Fraktionen werden stärker limitiert sein:
- Kämpfer
Für alle profanen, geweihten und magischen Kämpfer im Nah- und Fernkampf. - Späher
Für alle, die wildniskundig sind, schleichen können, interessante Orte, Wald und feindliche Lager auskundschaften sowie schnell Botschaften überbringen können. - Heiler
Für profane Heiler sowie Magier, Geweihte und Alchemisten mit Schwerpunkt auf der Behandlung von Wunden und Giften. - Tross
Militärische Strategen und Schriftkundige, die Manöver und Ereignisse im Blick behalten; Personen, die Gefangene verwahren, kochen oder andere zentrale Aufgaben im Heerlager übernehmen.
Alchemisten, Magier und Geweihte, die Kämpfer unterstützen, zur magischen, karmalen oder fallentechnischen Sicherung des Lagers beitragen oder bei magischen Angriffen mit Analyse, Schutz und Antimagie helfen können.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf Geweihte und Seelenheilkundige, die Harmonie, Zusammenhalt und Moral gegenüber den Einflüssen des Namenlosen im Lager aktiv stärken.
Zudem werden Personen gesucht, die sich mit alten Schriften und Relikten aus der Zeit der Kophtanim, mit Marbo sowie mit der Geschichte der Region auskennen.
Hinweis: SCs deren Charaktere ausschließlich auf Gesellschaftsspiel oder Tätigkeiten ausgerichtet sind, die keinen Nutzen im Heerlager haben, werden auf dieser Con voraussichtlich wenig Spiel haben beziehungsweise kaum einen plausiblen Anreisegrund für diese gefährliche Mission haben.
Für NSCs
Für diese Con suchen wir vor allem NSCs, die kämpfen können und/oder Freude daran haben, antagonistische Rollen zu spielen. Für Nichtkämpfer-NSCs wird es nur einige wenige Rollen geben.
Wir bieten Rollen mit Hintergrund, Spiel untereinander und planen Springereinsätze durchdacht und auf ein Minimum reduziert. Das Spiel der einzelnen NSC-Fraktionen untereinander sowie mit den SCs wird Auswirkungen auf den Ausgang der Con haben.
Versorgung
SC (Teilversorgung)
Wir stellen SCs ein warmes Abendessen zur Verfügung. Frühstück und Mittagessen müssen selbst organisiert werden. Kochen mit Gaskocher oder Feuerschale ist erlaubt.
NSC(Vollversorgung)
NSCs bekommen Frühstück, Mittagssnack, Abendessen und seeeeeeehr viele Süßigkeiten.
Es gibt ganztägig Tee und Kaffee für alle.
Getränke sind selbst mitzubringen.
Trigger Hinweis
Blutrausch ist primär eine Abenteuercon. Dennoch kann es im regulären Spiel zu Szenen kommen, denen man sich nicht entziehen kann und die folgende Inhalte beinhalten können:
- psychische und körperliche Gewalt
- Grausamkeit und Abwertung
- ekelerregende Props (Eingeweide, Spinnen, Leichen etc.)
- Folter
- emotionaler Druck
- Gefangenenspiel
- Tierquälerei
- Szenen oder Kostüme, die Furcht auslösen können
- Einsatz von Kunstblut und anderen Substanzen, die je nach Stoff, dauerhafte Verschmutzungen erzeugen kann
Vor der Con erheben wir, wer für diese Themen sensibel ist, und erarbeiten ein entsprechendes Sicherheitskonzept. Auf der Con gilt die „Wirklich-wirklich“-Regel, und ein sensibilisiertes SL-Team ist präsent.
SCs wie NSCs, die bei diesen Themen sehr sensibel sind, raten wir aber von einer Anmeldung ab.
Kinder & Jugendliche
Wir überlassen es der Einschätzung der Erziehungsberechtigten, ob sie die Con für ihre Kinder und Jugendlichen für geeignet halten.
Wir werden bei Plot, Szenen und Kostümen keine Rücksicht auf Kinder nehmen. Zudem ist der Wald und die Umgebung IT gefährliches Terrain, in dem sich Kinder nicht frei zum Spielen bewegen können.
Hunde
Auf unserer Con wird es voraussichtlich Hunde geben, die sich bereits als geeignete LARP-Begleiter bewährt haben.
Teilnehmende, die Angst vor Hunden haben, bitten wir, sich vorab bei uns zu melden.
Unterbringung
SCs:
Primär im Zelt. Das Zeltlager bildet das Zentrum eures Spiels und aller Manöver. Auf Anfrage stehen einige, wenige Hausplätze zur Verfügung.
NSCs:
Es stehen mehr Hausplätze sowie zusätzliche Zeltplätze zur Verfügung, die ebenfalls als IT-Lager bespielt werden können.
Location
Das Gelände ist sehr weitläufig und bietet mehrere große, ebene Wiesen zum Zelten und Kämpfen, umgeben von kleinen Hängen, Büschen und Bäumen, die zur Sicherung oder zum Anschleichen genutzt werden können. Zusätzlich gibt es einen Bach sowie einen hügeligen Wald, der ebenfalls bespielt wird.
Feuer in Feuerschalen ist erlaubt – Anfang Mai rechnen wir auch nicht mit Waldbrandgefahr 
Duschen, Toiletten, Strom und Warmwasser befinden sich im Haupthaus. Zusätzlich steht ein kleines Blockhaus mit weiteren Sanitäranlagen direkt auf der Lagerwiese zur Verfügung.
Anfahrt:
Unterkunft:
NSCs:
SCs:
Primär im Zelt. Das Zeltlager bildet das Zentrum eures Spiels und aller Manöver. Auf Anfrage stehen einige, wenige Hausplätze zur Verfügung.
NSCs:
Es stehen mehr Hausplätze sowie zusätzliche Zeltplätze zur Verfügung, die ebenfalls als IT-Lager bespielt werden können.
Duschen, Toiletten, Strom und Warmwasser befinden sich im Haupthaus. Zusätzlich steht ein kleines Blockhaus mit weiteren Sanitäranlagen direkt auf der Lagerwiese zur Verfügung.
1. Die Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Verein Laienspiel Gaudium möglichen Belangen.
Fassung gültig für LARP Veranstaltungen der Meckerdrachen Orga ab dem 23. März 2023
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Verein Laienspiel Gaudium, Obmann: Sebastian Oppitz, Obfrau: Maria Eibel, Franz-Liszt-Straße 28, 8605 Kapfenberg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nicht möglich. Außer die Ausschreibung besagt etwas anderes.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Jeder Teilnehmer muss eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung besitzen.
16. Der Teilnehmer darf alkoholische Getränke für seinen eigenen Bedarf mitbringen, allerdings nicht um diese gewerblich bzw. gegen Entgelt zu verbreiten.
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 alkoholische Getränke auf der Veranstaltung verbreiten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
21 a. Eine anderweitige Vergabe des Platzes (siehe 21) oder Rücktritt (siehe 19) ist mit einer Stornogebühr in Höhe von 10,00 EUR verbunden.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen oder den Termin zu verschieben. Im Falle der Absage/Verschiebung ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
24a. Der Veranstalter behält sich einen Wechsel des Veranstaltungsortes vor, sofern dieser die ursprünglich, vertraglich vereinbahrten Bedingungen nicht erfüllen kann.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexueller Gewalt ist grundsätzlich untersagt. Bei angedeuteten sexuellen Handlungen gilt, dass eine vorherige Absprache und gegenseitiges Einverständnis zwingend erforderlich ist.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
1. Die Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Verein Laienspiel Gaudium möglichen Belangen.
Fassung gültig für LARP Veranstaltungen der Meckerdrachen Orga ab dem 23. März 2023
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Verein Laienspiel Gaudium, Obmann: Sebastian Oppitz, Obfrau: Maria Eibel, Franz-Liszt-Straße 28, 8605 Kapfenberg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nicht möglich. Außer die Ausschreibung besagt etwas anderes.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Jeder Teilnehmer muss eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung besitzen.
16. Der Teilnehmer darf alkoholische Getränke für seinen eigenen Bedarf mitbringen, allerdings nicht um diese gewerblich bzw. gegen Entgelt zu verbreiten.
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 alkoholische Getränke auf der Veranstaltung verbreiten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
21 a. Eine anderweitige Vergabe des Platzes (siehe 21) oder Rücktritt (siehe 19) ist mit einer Stornogebühr in Höhe von 10,00 EUR verbunden.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen oder den Termin zu verschieben. Im Falle der Absage/Verschiebung ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
24a. Der Veranstalter behält sich einen Wechsel des Veranstaltungsortes vor, sofern dieser die ursprünglich, vertraglich vereinbahrten Bedingungen nicht erfüllen kann.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexueller Gewalt ist grundsätzlich untersagt. Bei angedeuteten sexuellen Handlungen gilt, dass eine vorherige Absprache und gegenseitiges Einverständnis zwingend erforderlich ist.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.