A'Sar Al'Zul 3.5
Blutwacht
25.09.2026 - 27.09.2026
Spieler: 30, NSC: 5
Lagerplatz – St. Georg (8111 Gratwein-Straßengel)
| Ambiente | ||||
| Kampf | ||||
| Magie | ||||
| Plot | ||||
Ansprechpartner:
Kathi
Mail:
meckerdrachen.orga(at)gmail.com
| Datum/Tarif | SC Zelt | NSC Zelt | SC Tagesgast | NSC Tagesgast | Kleinkind (0-3 J.) | Kinder (3-12 J.) | Jugendliche (13-17 J.) |
|
bis 01.
05.
2026
|
63,00 € |
52,00 € Ausgebucht |
38,00 € |
27,00 € Ausgebucht |
0,00 € | 13,00 € | 25,00 € |
|
bis 01.
07.
2026
|
69,00 € |
57,00 € Ausgebucht |
42,00 € |
29,00 € Ausgebucht |
0,00 € | 14,00 € | 27,00 € |
|
bis 01.
09.
2026
|
76,00 € |
62,00 € Ausgebucht |
46,00 € |
32,00 € Ausgebucht |
0,00 € | 16,00 € | 30,00 € |
| ConZahler | 500,00 € |
500,00 € Ausgebucht |
500,00 € |
500,00 € Ausgebucht |
0,00 € | 500,00 € | 500,00 € |
|
Bei Vereinsmitgliedschaft im Alveran-Larp e.V. gibt es 10% Rabatt.
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Aktueller Status: SC Plätze: frei | SC Tagesgast: frei || NSC Plätze: voll | NSC Tagesgast: voll || Kinder: frei (Stand 4.3.)
IT-Hintergrund
Zeit: Efferd 1048 BF
Ort: Raschtulswall am Pass von Turquaz
(nahe der aranischen Grenze und dem Hinterland von Ras’Lamasshu)
Oben am Pass von Turquaz sind die Nächte lang und dunkel. Zwischen Zelten und Handelswaren rasten die Maultiere, während Reisende und Söldner sich am Lagerfeuer zusammenfinden. Wenn die Flammen Funken schlagen und in der Ferne die Trommel eines Ferkina ertönt, erzählt man sich Geschichten von den blutigen Kämpfen der jüngsten Zeit, von wandelnden Mumien, uralten Geschichten und den verschollenen Schätzen von A’Sar Al’Zul.
Kampftrainings
Schwerpunkt der Con sind verschiedene IT-Kampftrainings, die über die Con verteilt stattfinden. IT sollen so Söldner und Krieger für den Kampf als effektive Einheit trainiert und als Gruppe zusammengeschweißt werden. OT bekommt ihr die Möglichkeit, in den LARP-Kampf hineinzuschnuppern und eure Fähigkeiten zu verbessern.
Du möchtest ein Kampftraining veranstalten? Schreib uns!
Hintergrund-Information: Über den Pass von Turquaz
Bis vor wenigen Jahren war der antike Pass von Turquaz verfallen und unpassierbar. Er verbindet das aranische Dorf Ras’Lamasshu über den Raschtulswall mit Franfeld und Ragath in Almada.
Ein Handelsbündnis der Mada Basari und der Handelshäuser von Ragath versucht nun, den Pass zu revitalisieren. Hierfür war im Vorfeld viel zu tun zahlreicher Verbündeter nötig, um einen Friedensbund mit den Ferkina der Region zu schließen. In diesem Zuge wurden Ländereien neu vergeben und der verarmten, teils auf schiefe Wege geratenen Bevölkerung des Hinterlandes sollen neue Perspektiven eröffnet werden.
Seit kurzer Zeit herrscht nun Frieden und die ersten Karawanen wagen sich über den noch nicht vollständig instandgesetzten Pass. Dort lauern neben der rauen Natur auch andere Gefahren – denn nicht alle Ferkina haben dem Frieden mit dem sogenannten Valpo-Bund zugestimmt. Goblins, wilde Tiere und Banditen tun ihr Übriges.
Doch man erzählt sich von noch schlimmeren Dingen: Untote, Mumien, ein uralter Magier, der sich erhoben haben soll. Manche sagen sogar, die Machenschaften von Dämonen oder des Namenlosen selbst regten sich in den Schatten des Gebirges.
Und so verdüstern sich die Wolken über dem Beyrounat Muchabad langsam wieder und man munkelt, es liege Krieg in der Luft.
Charaktere
Erfahrene Spielerinnen und Spieler sind mit ihren bekannten Charakteren ebenso willkommen wie Neulinge.
Willkommen sind alle, die sich über den Pass von Turquaz wagen:
- Söldner, Krieger & Wildniskundige, angelockt von Arbeit und Sold
- Händler und Reisende, die den neuen Handelsweg nutzen
- Rumtreiber, Schmuggler & zwielichtige Gestalten, die phexisch ihr Glück versuchen
- Gelehrte, Barden, Magier & Geweihte, auf der Suche nach urtulamidischen Legenden, Artefakten oder Antworten auf die dunklen Gerüchte
Die Con eignet sich sowohl als Einstieg in unsere Conreihe als auch für alle, die eine entspannte Zeit in Aventurien verbringen möchten.
Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf, insbesondere für Neulinge, hilft euch die Orga gerne weiter.
Zugelassen werden ausschließlich Charaktere aus der Welt von “Das Schwarze Auge” (keine Weltenspringer).
OT-Informationen
Blutwacht ist eine Ambiente-Con mit wenig Plot und dem Schwerpunkt auf IT-Kampftraining. Sie dient als Vorbereitung für die Kampf- und Schlachtencon A’Sar Al’Zul 4, die im Mai 2027 stattfinden wird.
Ihr möchtet selbst Plot mitbringen? Wir bitten euch, uns bis spätestens 01.9.2026 bei uns anzumelden.
Regeln
Gespielt wird ohne Punkte nach DKWDDK mit Ergänzungen aus dem Alveran-Regelwerk für Zaubersprüche, Liturgien und Kräuter. Zusätzlich wird es auf dieser Con Spielmechaniken für Diebe, Schlösserknacken und Kräutersuche geben.
NSCs
Gerne könnt ihr bestehende NSC- oder GSC-Rollen aus unserer Conreihe auf dieser Veranstaltung als SC anmelden und das Spiel genießen.
Wer sich über den NSC-Tarif anmeldet, meldet sich freiwillig, um je nach Absprache eine IT-Aufgabe zu übernehmen.
Wir machen den Plot von der Anzahl, Motivation und den gewünschten Rolle, die die NSC spielen möchten, abhängig – ihr habt also ein Mitspracherecht!
Auf Wunsch schreiben wir euch auch eine neue NSC-Rolle. Der Vorteil hierbei ist, dass ihr von Beginn an ins Geschehen eingebunden seid, was besonders Einsteiger:innen den Start ins Spiel erleichtern soll.
Unterkunft
Diese Con ist eine reine Zeltcon. Wer kein eigenes Zelt hat, ist eingeladen, auf unserem Discord-Server nach einem Schlafplatz in der Community zu fragen.
Alternativ könnt ihr selbst Unterkünfte in der Umgebung buchen.
Das Pfadfinderlager verfügt über Toiletten und Duschen sowie über einen Kühlschrank, in dem die wichtigsten Lebensmittel gelagert werden können (Bitte keine ganzen Bierkisten einkühlen).
Ansonsten stehen mehrere Lagerwiesen und Waldflächen zur Verfügung, festes Schuhwerk ist empfohlen.
Tagesgäste
Wir bieten Tagesgästen an, ausschließlich am Samstag teilzunehmen. Es wird voraussichtlich zwei Check-in-Zeitslots am Sa geben (whs um 10:00 und 13:00 Uhr).
Verpflegung
Die Con ist eine Selbstversorger-Con. Es kann IT an der allgemeinen Feuerstelle gekocht werden oder mit einer selbst mitgebrachten Feuerschale bzw. einem Gaskocher. Getränke sind ebenfalls selbst mitzubringen.
Von Orga-Seite gibt es ganztägig Kaffee und Tee im OT-Bereich.
Zusätzlich besteht IT die Möglichkeit, im Teehaus „Zur Zeder“ für ein paar Kupfermünzen den bekannten Raschtulswaller Zederntee zu genießen.
Hunde
Auf unserer Con gibt es voraussichtlich Hunde, die sich bereits als gute LARP Begleiter bewährt haben. Wir bitten Teilnehmer, die Angst vor Hunden haben, sich bei uns zu melden.
Anfahrt:
Lagerplatz – St. Georg Graz 3
8111 Judendorf-Straßengel
Österreich
Unterkunft:
Zeltplätze für SCs & NSCs
Es gibt ein kleines Haus ohne Schlafplätze mit Toiletten, Duschen & Strom
1. Die Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Verein Laienspiel Gaudium möglichen Belangen.
Fassung gültig für LARP Veranstaltungen der Meckerdrachen Orga ab dem 23. März 2023
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Verein Laienspiel Gaudium, Obmann: Sebastian Oppitz, Obfrau: Maria Eibel, Franz-Liszt-Straße 28, 8605 Kapfenberg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nicht möglich. Außer die Ausschreibung besagt etwas anderes.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Jeder Teilnehmer muss eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung besitzen.
16. Der Teilnehmer darf alkoholische Getränke für seinen eigenen Bedarf mitbringen, allerdings nicht um diese gewerblich bzw. gegen Entgelt zu verbreiten.
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 alkoholische Getränke auf der Veranstaltung verbreiten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
21 a. Eine anderweitige Vergabe des Platzes (siehe 21) oder Rücktritt (siehe 19) ist mit einer Stornogebühr in Höhe von 10,00 EUR verbunden.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen oder den Termin zu verschieben. Im Falle der Absage/Verschiebung ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
24a. Der Veranstalter behält sich einen Wechsel des Veranstaltungsortes vor, sofern dieser die ursprünglich, vertraglich vereinbahrten Bedingungen nicht erfüllen kann.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexueller Gewalt ist grundsätzlich untersagt. Bei angedeuteten sexuellen Handlungen gilt, dass eine vorherige Absprache und gegenseitiges Einverständnis zwingend erforderlich ist.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
1. Die Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Verein Laienspiel Gaudium möglichen Belangen.
Fassung gültig für LARP Veranstaltungen der Meckerdrachen Orga ab dem 23. März 2023
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Verein Laienspiel Gaudium, Obmann: Sebastian Oppitz, Obfrau: Maria Eibel, Franz-Liszt-Straße 28, 8605 Kapfenberg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nicht möglich. Außer die Ausschreibung besagt etwas anderes.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Jeder Teilnehmer muss eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung besitzen.
16. Der Teilnehmer darf alkoholische Getränke für seinen eigenen Bedarf mitbringen, allerdings nicht um diese gewerblich bzw. gegen Entgelt zu verbreiten.
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 alkoholische Getränke auf der Veranstaltung verbreiten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
21 a. Eine anderweitige Vergabe des Platzes (siehe 21) oder Rücktritt (siehe 19) ist mit einer Stornogebühr in Höhe von 10,00 EUR verbunden.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen oder den Termin zu verschieben. Im Falle der Absage/Verschiebung ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
24a. Der Veranstalter behält sich einen Wechsel des Veranstaltungsortes vor, sofern dieser die ursprünglich, vertraglich vereinbahrten Bedingungen nicht erfüllen kann.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexueller Gewalt ist grundsätzlich untersagt. Bei angedeuteten sexuellen Handlungen gilt, dass eine vorherige Absprache und gegenseitiges Einverständnis zwingend erforderlich ist.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.