Grandenspiel 4
Ruf der Arena
Datum/Tarif | SC Zelt | SC Haus | Kind Zelt | Kind (Schlafempore) | Kind bis 3 Jahre (Bett der Eltern) | Kind Haus (eigenes Bett) | SC Warteliste |
bis 31.
12.
2025
|
99,00 € |
125,00 € Ausgebucht |
40,00 € | 55,00 € | 0,00 € | 115,00 € | 0,00 € |
bis 31.
03.
2026
|
110,00 € |
135,00 € Ausgebucht |
40,00 € | 55,00 € | 0,00 € | 125,00 € | 0,00 € |
bis 30.
06.
2026
|
120,00 € |
145,00 € Ausgebucht |
40,00 € | 55,00 € | 0,00 € | 135,00 € | 0,00 € |
ConZahler | 500,00 € |
500,00 € Ausgebucht |
40,00 € | 55,00 € | 0,00 € | 250,00 € | 0,00 € |
Bei Vereinsmitgliedschaft im Alveran-Larp e.V. gibt es 10% Rabatt.
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Grandenspiel 4 – Ruf der Arena
Grandenspiel 4 ist eine Ambiente Con ohne Plot – im Zentrum stehen die Gladiatoren-Kämpfe und das südaventurische Treiben im Lager.
IT-Infos
Wir entführen euch in den Norden des al’anfanischen Imperiums – nahe Port Corrad locken Ruhm, Gold und Arenakämpfe!
Seid bei den Decius Paligan-Spielen dabei, wo sich edle Granden, reiche Fanas und deren Sklaven ebenso tummel wie raue Söldner, Questadores, das fahrende Volk, Barder, Masseure, Zuckerbäcker und Buchmacher. Die besten Ludi des Imperiums sind eingeladen, ihre Gladiatoren in der Arena gegeneinander antreten zu lassen, um ein unvergessliches Spektakel zu bieten!
OT-Infos
- Zugelassen werden Charaktere des al’anfischen Imperiums und passende Charaktere der umliegenden verbündeten Gebiete, die aus Neugierde, der Hoffnung auf gute Geschäfte oder schlicht der Aussicht auf Kurzweil bei den Gladiatorenkämpfen anreisen.
- Charaktere aus anderen Regionen Aventuriens haben eine begrenzte Platzzahl und werden nur auf Anfrage zugelassen. → bitte kontaktiert uns hierfür vorab via E-Mail.
- Charaktere aus verfeindeten Regionen des Imperiums werden nicht zugelassen
Gladiatoren
Um eine angemessene Zahl an Kämpfern für die Gladiatorenspiele garantieren zu können, muss etwa 1 von 5 Teilnehmenden entweder für diese Con eine/n Gladiator/in als SC wählen oder für 1-3 kurze Kampfeinsätze in der Arena eine/n Gladiator/in darstellen. Findet euch daher bitte bereits mit eurer Anmeldung zu entsprechenden Gruppen von 4-6 Teilnehmenden zusammen und gebt an, wer von euch die Kampfeinsätze übernimmt oder (von uns besonders gern gesehen) für die gesamte Con eine/n Gladiator/in spielt.
Jeder Teilnehmende, der unabhängig davon zusätzlich in einer Zweit/Kurzzeitrolle an den Gladiatorenspielen teilnehmen möchte, ist natürlich herzlich willkommen! Schreibt das bitte ebenfalls schon im Anmeldeformular hinein, damit wir euch entsprechend einplanen.
Anmerkung: Es ist nicht notwendig, dass IT die Besitzer der Gladiatoren anwesend sind, ggf. werdet ihr dann einem in Al Anfa bereits existierenden Ludus zugeteilt.
Deadline für Gladiatoren-Meldung: 30.12.2025
Achtung! Sollten sich bis dahin nicht genug Gladiator/innen gemeldet haben, werden wir die Teilnehmenden OT in Gruppen einteilen, aus denen dann jeweils 1 Gladiator/in gestellt werden muss. Bitte schreibt uns möglichst früh, am besten bereits mit der Anmeldung wer für eure Gruppe (bitte die Mitglieder der Gruppe auflisten) eine Gladiatorenrolle/-einsatz übernimmt.
Bitte beachtet: Die Bestimmung eines Kämpfers ist verpflichtend, da das Setting der Con davon lebt! Ohne Gladiator/innen ist daher keine Teilnahme eurer Gruppe möglich.
Mitbring-Plots
Wir freuen uns über mitgebrachte Plots. Bitte meldet diese bei uns an, damit wir als SL Bescheid wissen, was es mit auftauchenden Dämonen auf sich hat und wir ggf. das 5. Attentat auf denselben Granden verhindern können.
Deadline: 30.06.2026
Hinweis zum Setting
Bei Grandenspiel 4 handelt es sich um eine Ambiente Con, die auch von Familien mit Kindern besucht werden kann.
Bitte beachtet jedoch, dass es sich um ein typisch al’anfanisches Setting handelt mit:
Bitte beachtet jedoch, dass es sich um ein typisch al’anfanisches Setting handelt mit:
- Sklaven
- Gewalt
- Grausamkeit
- Konfliktspiel
- freizügige Kleidung
- derber Sprache
- blutigen Gladiatorenkämpfe
Wägt daher gut ab, ob die Con für eure Kinder geeignet ist.
Unterbringung
Übernachtungsmöglichkeit ist entweder das eigene Zelt oder ein Stockbett in einer der sechs urigen Fachwerkhütten des Pfadfinderzentrums.
Verpflegung
Es gibt Vollverpflegung inkl. Tee, Wasser und Kaffee von Freitagabend bis Sonntagmorgen. Bitte bringt IT-Geschirr und Besteck mit.
Kinder
Kinder bis 14 Jahre können einen unserer Kinder Tarife beziehen. Für Kinder, die in den Hütten schlafen, bieten wir zusätzlich Plätze in den Hütten auf den Schlafemporen an.
Hund
Es gibt einen Orga-Hund (Bella – Spitz-Chihuahua Mix), der angeleint und beaufsichtigt abseits des Spiels auf der Con sein wird. Bitte gebt uns Bescheid, wenn ihr Angst vor Hunden habt
Rechtliches
Zahlung
Nach Anmeldung ist der Conbeitrag innerhalb von 2 Monaten zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung kann der Platz neu vergeben werden – die Zahlungspflicht bleibt bestehen, falls der Platz seitens der Orga nicht anders vergeben wird.
Rücktritt
Bis 6 Monate vor der Veranstaltung erstatten wir 50 %. Auch ohne Zahlung ist dann die Hälfte fällig. Spätere Absagen sind nicht erstattbar, aber eine Ersatzperson kann nach Absprache gestellt werden, hierbei fällt eine Gebühr von 30€ an.
Charaktere: Nur passende Charaktere sind erlaubt. Eine spätere Ablehnung befreit nicht von der Zahlung. Bitte stimme dein Konzept vorher mit uns ab.
Wohlfühlen: Bei Problemen wie Mobbing oder Konflikten: Sprich uns sofort an – wir sind für dich da.
Fotos: Fotos dürfen gern mit uns geteilt werden. Die Galerie ist passwortgeschützt. Für Veröffentlichungen braucht es das Einverständnis aller erkennbaren Personen.
Anfahrt:
Pfadfinderzentrum Lilienwald
Pfadfinderweg 61-69
61184 Karben
Germany
Unterkunft:
Unterbringung
Übernachtungsmöglichkeit ist entweder das eigene Zelt oder ein Stockbett in einer der sechs urigen Fachwerkhütten des Pfadfinderzentrums.
Verpflegung
Es gibt Vollverpflegung inkl. Tee, Wasser und Kaffee von Freitagabend bis Sonntagmorgen.
Bitte bringt IT-Geschirr und Besteck mit.
Kinder
Kinder bis 14 Jahre können einen unserer Kinder Tarife beziehen. Für Kinder, die in den Hütten schlafen, bieten wir zusätzlich Plätze in den Hütten auf den Schlafemporen an.
Triggerwarnung
Diese Veranstaltung kann sensible Inhalte wie Gewalt, Sklaverei, Drogen, sexuelle Handlungen, Rassismus, Tod, Blut sowie angstauslösende Tiere (z.?B. Schlangen) enthalten. Ein interaktives Konfliktspiel ist Teil des Konzepts und nicht vollständig vermeidbar. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Für Inhalte mit Sexueller Gewalt (z.B. die Erzählung der Levthans-Geschichte) gibt es folgendes Wort als Triggerwarnung: Schwarzfaul
Zahlung: Nach Anmeldung ist der Conbeitrag innerhalb von 2 Monaten zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung kann der Platz neu vergeben werden – die Zahlungspflicht bleibt bestehen, falls der Platz seitens der Orga nicht anders vergeben wird.
Rücktritt: Bis 6 Monate vor der Veranstaltung erstatten wir 50?%. Auch ohne Zahlung ist dann die Hälfte fällig. Spätere Absagen sind nicht erstattbar, aber eine Ersatzperson kann nach Absprache gestellt werden, hierbei fällt eine Gebühr von 30€ an.
Charaktere: Nur passende Charaktere sind erlaubt. Eine spätere Ablehnung befreit nicht von der Zahlung. Bitte stimme dein Konzept vorher mit uns ab.
Wohlfühlen: Bei Problemen wie Mobbing oder Konflikten: Sprich uns sofort an – wir sind für dich da.
Fotos: Fotos dürfen gern mit uns geteilt werden. Die Galerie ist passwortgeschützt. Für Veröffentlichungen braucht es das Einverständnis aller erkennbaren Personen.
Allgemeine Teilnahmebedingungen – Veranstaltungen der Al Anfa Orga
§1 Geltungsbereich & Veranstalter
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der Aurealis-Orga.
Veranstalter: Alveran-LARP e.V., c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der Aurealis-Orga.
Veranstalter: Alveran-LARP e.V., c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
§2 Anmeldung & Zahlung
Mit der Anmeldung erklärst du dich zur Zahlung des Teilnahmebeitrags bereit. Dieser ist innerhalb von zwei Monaten nach Anmeldung und vor Veranstaltungsbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen. Es gilt die zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs gültige Preisstaffel. Erfolgt keine fristgerechte Überweisung, kann der Platz neu vergeben werden. In diesem Fall bleibt der Beitrag fällig, sofern der Platz nicht anderweitig besetzt wird.
Mit der Anmeldung erklärst du dich zur Zahlung des Teilnahmebeitrags bereit. Dieser ist innerhalb von zwei Monaten nach Anmeldung und vor Veranstaltungsbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen. Es gilt die zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs gültige Preisstaffel. Erfolgt keine fristgerechte Überweisung, kann der Platz neu vergeben werden. In diesem Fall bleibt der Beitrag fällig, sofern der Platz nicht anderweitig besetzt wird.
§3 Rücktritt & Ersatzpersonen
Ein Rücktritt ist bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn möglich; in diesem Fall werden 50?% des Beitrags fällig bzw. erstattet. Danach ist keine Rückerstattung mehr möglich. Eine Ersatzperson kann nach Rücksprache mit der Orga benannt werden. In jedem Fall fällt eine Bearbeitungsgebühr von 30?€ an.
Ein Rücktritt ist bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn möglich; in diesem Fall werden 50?% des Beitrags fällig bzw. erstattet. Danach ist keine Rückerstattung mehr möglich. Eine Ersatzperson kann nach Rücksprache mit der Orga benannt werden. In jedem Fall fällt eine Bearbeitungsgebühr von 30?€ an.
§4 Ausschluss & Zahlungsverzug
Wer trotz Anmeldung nicht zahlt oder schwer gegen Sicherheitsregeln, Hausrecht oder den gemeinsamen Spielrahmen verstößt, kann ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags ist in diesem Fall ausgeschlossen. Zahlungsverweigerung kann zum Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen führen.
Wer trotz Anmeldung nicht zahlt oder schwer gegen Sicherheitsregeln, Hausrecht oder den gemeinsamen Spielrahmen verstößt, kann ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags ist in diesem Fall ausgeschlossen. Zahlungsverweigerung kann zum Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen führen.
§5 Sicherheit & Eigenverantwortung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Veranstaltungen beinhalten körperlich und psychisch herausfordernde Inhalte (z.?B. Nachtspiel, Kampfhandlungen, sexuelle Inhalte, Horror- und Konfliktszenen, Darstellung von Gewalt). Die Orga übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus veranstaltungstypischen Risiken entstehen. Teilnehmende sind verpflichtet, ihre Ausrüstung auf Sicherheit zu prüfen und sich über geltende Regeln zu informieren. Wer sich oder andere gefährdet (z.?B. durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Klettern an ungesicherten Stellen), kann ausgeschlossen werden.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Veranstaltungen beinhalten körperlich und psychisch herausfordernde Inhalte (z.?B. Nachtspiel, Kampfhandlungen, sexuelle Inhalte, Horror- und Konfliktszenen, Darstellung von Gewalt). Die Orga übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus veranstaltungstypischen Risiken entstehen. Teilnehmende sind verpflichtet, ihre Ausrüstung auf Sicherheit zu prüfen und sich über geltende Regeln zu informieren. Wer sich oder andere gefährdet (z.?B. durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Klettern an ungesicherten Stellen), kann ausgeschlossen werden.
§6 Altersgrenze
Die Teilnahme ist grundsätzlich erst ab 18 Jahren möglich. Sofern in der Ausschreibung ausdrücklich Plätze für minderjährige Teilnehmende vorgesehen sind, ist eine Teilnahme auch unter 18 Jahren möglich. In diesem Fall liegt die Verantwortung vollständig bei den Erziehungsberechtigten. Diese haften für ihre Kinder; eine Aufsichtspflicht oder Haftung durch die Veranstalter besteht nicht.
Die Teilnahme ist grundsätzlich erst ab 18 Jahren möglich. Sofern in der Ausschreibung ausdrücklich Plätze für minderjährige Teilnehmende vorgesehen sind, ist eine Teilnahme auch unter 18 Jahren möglich. In diesem Fall liegt die Verantwortung vollständig bei den Erziehungsberechtigten. Diese haften für ihre Kinder; eine Aufsichtspflicht oder Haftung durch die Veranstalter besteht nicht.
§7 Charaktere & Inhalte
Zugelassen werden nur Charaktere, die thematisch zur jeweiligen Veranstaltung passen. Die Orga behält sich vor, unpassende Konzepte abzulehnen. Eine Ablehnung des Konzepts entbindet nicht von der Zahlungspflicht, sofern keine anderweitige Regelung getroffen wurde. Wir empfehlen daher, Charakterkonzepte im Vorfeld mit der Orga abzustimmen.
Für intime Spielszenen, insbesondere bei körperlich nahen, konflikthaften oder sexualisierten Inhalten, gilt: Sie dürfen nur nach vorheriger Absprache und mit eindeutigem, gegenseitigem Einverständnis aller Beteiligten dargestellt werden. Die persönlichen Grenzen aller Teilnehmenden sind zu jeder Zeit zu respektieren.
Zugelassen werden nur Charaktere, die thematisch zur jeweiligen Veranstaltung passen. Die Orga behält sich vor, unpassende Konzepte abzulehnen. Eine Ablehnung des Konzepts entbindet nicht von der Zahlungspflicht, sofern keine anderweitige Regelung getroffen wurde. Wir empfehlen daher, Charakterkonzepte im Vorfeld mit der Orga abzustimmen.
Für intime Spielszenen, insbesondere bei körperlich nahen, konflikthaften oder sexualisierten Inhalten, gilt: Sie dürfen nur nach vorheriger Absprache und mit eindeutigem, gegenseitigem Einverständnis aller Beteiligten dargestellt werden. Die persönlichen Grenzen aller Teilnehmenden sind zu jeder Zeit zu respektieren.
§8 Fotos, Ton- & Bildrechte
Fotos dürfen ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Wer Bilder mit anderen erkennbaren Personen veröffentlichen möchte, benötigt deren ausdrückliche Zustimmung. Alle Rechte an offiziellen Aufnahmen, Spielhandlungen sowie eingesandtem Material (z.?B. Hintergrundtexte) liegen beim Veranstalter.
Fotos dürfen ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Wer Bilder mit anderen erkennbaren Personen veröffentlichen möchte, benötigt deren ausdrückliche Zustimmung. Alle Rechte an offiziellen Aufnahmen, Spielhandlungen sowie eingesandtem Material (z.?B. Hintergrundtexte) liegen beim Veranstalter.
§9 Datenschutz
Mit der Anmeldung willigst du in die elektronische Speicherung deiner personenbezogenen Daten zur Veranstaltungsabwicklung ein. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.
Mit der Anmeldung willigst du in die elektronische Speicherung deiner personenbezogenen Daten zur Veranstaltungsabwicklung ein. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.
§10 Hausrecht
Die Orga übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus und kann Teilnehmende ohne Angabe von Gründen ablehnen oder verweisen.
Die Orga übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus und kann Teilnehmende ohne Angabe von Gründen ablehnen oder verweisen.
§11 Absage & Änderungen
Die Orga behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird der Teilnahmebeitrag erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Eine Verlegung des Veranstaltungsortes bleibt vorbehalten, sofern das Veranstaltungskonzept dadurch nicht wesentlich verändert wird.
Die Orga behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird der Teilnahmebeitrag erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Eine Verlegung des Veranstaltungsortes bleibt vorbehalten, sofern das Veranstaltungskonzept dadurch nicht wesentlich verändert wird.
§12 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist Kassel.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist Kassel.
§13 Haftung für persönliche Gegenstände
Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, Ausrüstung oder Fahrzeuge der Teilnehmenden, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Veranstalter verursacht.
Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, Ausrüstung oder Fahrzeuge der Teilnehmenden, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Veranstalter verursacht.
§14 Höhere Gewalt & Veranstaltungsabbruch
Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.?B. Unwetter, Pandemien, behördliche Anordnungen) abgesagt oder vorzeitig beendet, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge. Die Orga bemüht sich in solchen Fällen um eine angemessene Regelung, kann aber keine Ersatzleistungen garantieren.
Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.?B. Unwetter, Pandemien, behördliche Anordnungen) abgesagt oder vorzeitig beendet, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge. Die Orga bemüht sich in solchen Fällen um eine angemessene Regelung, kann aber keine Ersatzleistungen garantieren.
§15 Geländeordnung & Umweltverhalten
Alle Teilnehmenden verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Hausordnung des Veranstaltungsortes sowie zu einem umweltbewussten und respektvollen Verhalten auf dem Gelände. Für durch Teilnehmende verursachte Schäden am Gelände, Mobiliar oder Mietinventar haften diese in vollem Umfang.
Alle Teilnehmenden verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Hausordnung des Veranstaltungsortes sowie zu einem umweltbewussten und respektvollen Verhalten auf dem Gelände. Für durch Teilnehmende verursachte Schäden am Gelände, Mobiliar oder Mietinventar haften diese in vollem Umfang.
§16 Alkohol, Drogen & Substanzgebrauch
Der Konsum von Alkohol ist nur in verantwortungsvollem Rahmen erlaubt. Der Besitz oder Konsum illegaler Substanzen ist untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss. Alkoholisierte Personen, die sich selbst oder andere gefährden, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Der Konsum von Alkohol ist nur in verantwortungsvollem Rahmen erlaubt. Der Besitz oder Konsum illegaler Substanzen ist untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss. Alkoholisierte Personen, die sich selbst oder andere gefährden, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
§17 Hygiene & sanitäre Anlagen
Teilnehmende sind verpflichtet, sanitäre Einrichtungen sauber zu halten und sich an geltende Hygienevorgaben zu halten. Grobe Verstöße können zum Ausschluss führen.
Teilnehmende sind verpflichtet, sanitäre Einrichtungen sauber zu halten und sich an geltende Hygienevorgaben zu halten. Grobe Verstöße können zum Ausschluss führen.
§?18 – Mithilfe beim Auf- und Abbau
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung verpflichtet sich jede teilnehmende Person, die Veranstalter im zumutbaren Rahmen beim Auf- und Abbau zu unterstützen. Die konkreten Zeiten und Aufgaben werden vor Ort auf der Veranstaltung bekannt gegeben. Die Unterstützung ist Bestandteil des gemeinschaftlichen Veranstaltungskonzepts und Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchführung.
Stand 25.09.2025
Triggerwarnung
Diese Veranstaltung kann sensible Inhalte wie Gewalt, Sklaverei, Drogen, sexuelle Handlungen, Rassismus, Tod, Blut sowie angstauslösende Tiere (z.?B. Schlangen) enthalten. Ein interaktives Konfliktspiel ist Teil des Konzepts und nicht vollständig vermeidbar. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Für Inhalte mit Sexueller Gewalt (z.B. die Erzählung der Levthans-Geschichte) gibt es folgendes Wort als Triggerwarnung: Schwarzfaul
Zahlung: Nach Anmeldung ist der Conbeitrag innerhalb von 2 Monaten zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung kann der Platz neu vergeben werden – die Zahlungspflicht bleibt bestehen, falls der Platz seitens der Orga nicht anders vergeben wird.
Rücktritt: Bis 6 Monate vor der Veranstaltung erstatten wir 50?%. Auch ohne Zahlung ist dann die Hälfte fällig. Spätere Absagen sind nicht erstattbar, aber eine Ersatzperson kann nach Absprache gestellt werden, hierbei fällt eine Gebühr von 30€ an.
Charaktere: Nur passende Charaktere sind erlaubt. Eine spätere Ablehnung befreit nicht von der Zahlung. Bitte stimme dein Konzept vorher mit uns ab.
Wohlfühlen: Bei Problemen wie Mobbing oder Konflikten: Sprich uns sofort an – wir sind für dich da.
Fotos: Fotos dürfen gern mit uns geteilt werden. Die Galerie ist passwortgeschützt. Für Veröffentlichungen braucht es das Einverständnis aller erkennbaren Personen.
Allgemeine Teilnahmebedingungen – Veranstaltungen der Al Anfa Orga
§1 Geltungsbereich & Veranstalter
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der Aurealis-Orga.
Veranstalter: Alveran-LARP e.V., c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der Aurealis-Orga.
Veranstalter: Alveran-LARP e.V., c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
§2 Anmeldung & Zahlung
Mit der Anmeldung erklärst du dich zur Zahlung des Teilnahmebeitrags bereit. Dieser ist innerhalb von zwei Monaten nach Anmeldung und vor Veranstaltungsbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen. Es gilt die zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs gültige Preisstaffel. Erfolgt keine fristgerechte Überweisung, kann der Platz neu vergeben werden. In diesem Fall bleibt der Beitrag fällig, sofern der Platz nicht anderweitig besetzt wird.
Mit der Anmeldung erklärst du dich zur Zahlung des Teilnahmebeitrags bereit. Dieser ist innerhalb von zwei Monaten nach Anmeldung und vor Veranstaltungsbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen. Es gilt die zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs gültige Preisstaffel. Erfolgt keine fristgerechte Überweisung, kann der Platz neu vergeben werden. In diesem Fall bleibt der Beitrag fällig, sofern der Platz nicht anderweitig besetzt wird.
§3 Rücktritt & Ersatzpersonen
Ein Rücktritt ist bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn möglich; in diesem Fall werden 50?% des Beitrags fällig bzw. erstattet. Danach ist keine Rückerstattung mehr möglich. Eine Ersatzperson kann nach Rücksprache mit der Orga benannt werden. In jedem Fall fällt eine Bearbeitungsgebühr von 30?€ an.
Ein Rücktritt ist bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn möglich; in diesem Fall werden 50?% des Beitrags fällig bzw. erstattet. Danach ist keine Rückerstattung mehr möglich. Eine Ersatzperson kann nach Rücksprache mit der Orga benannt werden. In jedem Fall fällt eine Bearbeitungsgebühr von 30?€ an.
§4 Ausschluss & Zahlungsverzug
Wer trotz Anmeldung nicht zahlt oder schwer gegen Sicherheitsregeln, Hausrecht oder den gemeinsamen Spielrahmen verstößt, kann ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags ist in diesem Fall ausgeschlossen. Zahlungsverweigerung kann zum Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen führen.
Wer trotz Anmeldung nicht zahlt oder schwer gegen Sicherheitsregeln, Hausrecht oder den gemeinsamen Spielrahmen verstößt, kann ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags ist in diesem Fall ausgeschlossen. Zahlungsverweigerung kann zum Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen führen.
§5 Sicherheit & Eigenverantwortung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Veranstaltungen beinhalten körperlich und psychisch herausfordernde Inhalte (z.?B. Nachtspiel, Kampfhandlungen, sexuelle Inhalte, Horror- und Konfliktszenen, Darstellung von Gewalt). Die Orga übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus veranstaltungstypischen Risiken entstehen. Teilnehmende sind verpflichtet, ihre Ausrüstung auf Sicherheit zu prüfen und sich über geltende Regeln zu informieren. Wer sich oder andere gefährdet (z.?B. durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Klettern an ungesicherten Stellen), kann ausgeschlossen werden.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Veranstaltungen beinhalten körperlich und psychisch herausfordernde Inhalte (z.?B. Nachtspiel, Kampfhandlungen, sexuelle Inhalte, Horror- und Konfliktszenen, Darstellung von Gewalt). Die Orga übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus veranstaltungstypischen Risiken entstehen. Teilnehmende sind verpflichtet, ihre Ausrüstung auf Sicherheit zu prüfen und sich über geltende Regeln zu informieren. Wer sich oder andere gefährdet (z.?B. durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Klettern an ungesicherten Stellen), kann ausgeschlossen werden.
§6 Altersgrenze
Die Teilnahme ist grundsätzlich erst ab 18 Jahren möglich. Sofern in der Ausschreibung ausdrücklich Plätze für minderjährige Teilnehmende vorgesehen sind, ist eine Teilnahme auch unter 18 Jahren möglich. In diesem Fall liegt die Verantwortung vollständig bei den Erziehungsberechtigten. Diese haften für ihre Kinder; eine Aufsichtspflicht oder Haftung durch die Veranstalter besteht nicht.
Die Teilnahme ist grundsätzlich erst ab 18 Jahren möglich. Sofern in der Ausschreibung ausdrücklich Plätze für minderjährige Teilnehmende vorgesehen sind, ist eine Teilnahme auch unter 18 Jahren möglich. In diesem Fall liegt die Verantwortung vollständig bei den Erziehungsberechtigten. Diese haften für ihre Kinder; eine Aufsichtspflicht oder Haftung durch die Veranstalter besteht nicht.
§7 Charaktere & Inhalte
Zugelassen werden nur Charaktere, die thematisch zur jeweiligen Veranstaltung passen. Die Orga behält sich vor, unpassende Konzepte abzulehnen. Eine Ablehnung des Konzepts entbindet nicht von der Zahlungspflicht, sofern keine anderweitige Regelung getroffen wurde. Wir empfehlen daher, Charakterkonzepte im Vorfeld mit der Orga abzustimmen.
Für intime Spielszenen, insbesondere bei körperlich nahen, konflikthaften oder sexualisierten Inhalten, gilt: Sie dürfen nur nach vorheriger Absprache und mit eindeutigem, gegenseitigem Einverständnis aller Beteiligten dargestellt werden. Die persönlichen Grenzen aller Teilnehmenden sind zu jeder Zeit zu respektieren.
Zugelassen werden nur Charaktere, die thematisch zur jeweiligen Veranstaltung passen. Die Orga behält sich vor, unpassende Konzepte abzulehnen. Eine Ablehnung des Konzepts entbindet nicht von der Zahlungspflicht, sofern keine anderweitige Regelung getroffen wurde. Wir empfehlen daher, Charakterkonzepte im Vorfeld mit der Orga abzustimmen.
Für intime Spielszenen, insbesondere bei körperlich nahen, konflikthaften oder sexualisierten Inhalten, gilt: Sie dürfen nur nach vorheriger Absprache und mit eindeutigem, gegenseitigem Einverständnis aller Beteiligten dargestellt werden. Die persönlichen Grenzen aller Teilnehmenden sind zu jeder Zeit zu respektieren.
§8 Fotos, Ton- & Bildrechte
Fotos dürfen ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Wer Bilder mit anderen erkennbaren Personen veröffentlichen möchte, benötigt deren ausdrückliche Zustimmung. Alle Rechte an offiziellen Aufnahmen, Spielhandlungen sowie eingesandtem Material (z.?B. Hintergrundtexte) liegen beim Veranstalter.
Fotos dürfen ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Wer Bilder mit anderen erkennbaren Personen veröffentlichen möchte, benötigt deren ausdrückliche Zustimmung. Alle Rechte an offiziellen Aufnahmen, Spielhandlungen sowie eingesandtem Material (z.?B. Hintergrundtexte) liegen beim Veranstalter.
§9 Datenschutz
Mit der Anmeldung willigst du in die elektronische Speicherung deiner personenbezogenen Daten zur Veranstaltungsabwicklung ein. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.
Mit der Anmeldung willigst du in die elektronische Speicherung deiner personenbezogenen Daten zur Veranstaltungsabwicklung ein. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.
§10 Hausrecht
Die Orga übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus und kann Teilnehmende ohne Angabe von Gründen ablehnen oder verweisen.
Die Orga übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus und kann Teilnehmende ohne Angabe von Gründen ablehnen oder verweisen.
§11 Absage & Änderungen
Die Orga behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird der Teilnahmebeitrag erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Eine Verlegung des Veranstaltungsortes bleibt vorbehalten, sofern das Veranstaltungskonzept dadurch nicht wesentlich verändert wird.
Die Orga behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird der Teilnahmebeitrag erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Eine Verlegung des Veranstaltungsortes bleibt vorbehalten, sofern das Veranstaltungskonzept dadurch nicht wesentlich verändert wird.
§12 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist Kassel.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist Kassel.
§13 Haftung für persönliche Gegenstände
Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, Ausrüstung oder Fahrzeuge der Teilnehmenden, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Veranstalter verursacht.
Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, Ausrüstung oder Fahrzeuge der Teilnehmenden, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Veranstalter verursacht.
§14 Höhere Gewalt & Veranstaltungsabbruch
Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.?B. Unwetter, Pandemien, behördliche Anordnungen) abgesagt oder vorzeitig beendet, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge. Die Orga bemüht sich in solchen Fällen um eine angemessene Regelung, kann aber keine Ersatzleistungen garantieren.
Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.?B. Unwetter, Pandemien, behördliche Anordnungen) abgesagt oder vorzeitig beendet, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge. Die Orga bemüht sich in solchen Fällen um eine angemessene Regelung, kann aber keine Ersatzleistungen garantieren.
§15 Geländeordnung & Umweltverhalten
Alle Teilnehmenden verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Hausordnung des Veranstaltungsortes sowie zu einem umweltbewussten und respektvollen Verhalten auf dem Gelände. Für durch Teilnehmende verursachte Schäden am Gelände, Mobiliar oder Mietinventar haften diese in vollem Umfang.
Alle Teilnehmenden verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Hausordnung des Veranstaltungsortes sowie zu einem umweltbewussten und respektvollen Verhalten auf dem Gelände. Für durch Teilnehmende verursachte Schäden am Gelände, Mobiliar oder Mietinventar haften diese in vollem Umfang.
§16 Alkohol, Drogen & Substanzgebrauch
Der Konsum von Alkohol ist nur in verantwortungsvollem Rahmen erlaubt. Der Besitz oder Konsum illegaler Substanzen ist untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss. Alkoholisierte Personen, die sich selbst oder andere gefährden, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Der Konsum von Alkohol ist nur in verantwortungsvollem Rahmen erlaubt. Der Besitz oder Konsum illegaler Substanzen ist untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss. Alkoholisierte Personen, die sich selbst oder andere gefährden, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
§17 Hygiene & sanitäre Anlagen
Teilnehmende sind verpflichtet, sanitäre Einrichtungen sauber zu halten und sich an geltende Hygienevorgaben zu halten. Grobe Verstöße können zum Ausschluss führen.
Teilnehmende sind verpflichtet, sanitäre Einrichtungen sauber zu halten und sich an geltende Hygienevorgaben zu halten. Grobe Verstöße können zum Ausschluss führen.
§?18 – Mithilfe beim Auf- und Abbau
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung verpflichtet sich jede teilnehmende Person, die Veranstalter im zumutbaren Rahmen beim Auf- und Abbau zu unterstützen. Die konkreten Zeiten und Aufgaben werden vor Ort auf der Veranstaltung bekannt gegeben. Die Unterstützung ist Bestandteil des gemeinschaftlichen Veranstaltungskonzepts und Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchführung.
Stand 25.09.2025