Datum/Tarif | SC Warteliste für Haus (155€) | NSC Zelt | SC Zelt | SC Haus | SC Warteliste Zelt 130€ |
bis 31.
12.
2022
|
0,00 € |
78,00 € Ausgebucht |
110,00 € Ausgebucht |
130,00 € Ausgebucht |
0,00 € |
bis 31.
03.
2023
|
0,00 € |
78,00 € Ausgebucht |
115,00 € Ausgebucht |
145,00 € Ausgebucht |
0,00 € |
bis 31.
05.
2023
|
0,00 € |
78,00 € Ausgebucht |
130,00 € Ausgebucht |
155,00 € Ausgebucht |
0,00 € |
ConZahler | 0,00 € |
78,00 € Ausgebucht |
500,00 € Ausgebucht |
500,00 € Ausgebucht |
0,00 € |
Bei Vereinsmitgliedschaft im Alveran-Larp e.V. gibt es 10% Rabatt.
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Anreise: Pfadfinderranch Grünes Tal. Da manche Navis euch ins Dorf leiten hier auch die Location als Pin:
https://maps.app.goo.gl/1UfdCzjpdcmATUYp6
Anreise ist bereits am Donnerstag 06.07.2023 ab 16:00 Uhr zum Aufbau möglich. An diesem Tag gibt es keine Verpflegung und keinen Plot und kein Essen von Seiten der Orga, nur Ambientespiel der Anreise und Beisammensein. Offizieller IT Start der Con ist Freitag 19:00 Uhr. Bitte vorher anreisen und aufbauen, wenn möglich.
Wo aber der Wein fehlt, stirbt der Reiz des Lebens. – Euripides
Weingeist, Reichsend: Eine DSA Con für 12-Götter-Gläubige, speziell Anhänger der Radscha Kirche, sowie Abenteuerlustige, Händler, Mitglieder der schwarzen Gilde und Reisende eigenen Interesses.
IT
Fünf Jahre ist es nun her, seit Orkhorden die Königsstadt Tiefhusen im Sveltland schliffen, den König ermordeten und die meisten Bewohner der gebrochenen Stadt abschlachteten. Die Stadt war einst bekannt für den eigentümlichen Rahjaglaunbe, welcher Elemente der urtümlichen Rieten der Radscha Uschtammar der Tulamiden und der Harmonisten der Güldenländer in sich vereinte. Bis die Stadt brannte und das Blut der Rahjadiener den Boden so rot färbte wie ihre Schleier. Nicht nur das Levthansband verschwand bei der Zerstörung Tiefhusens und wurde erst Jahre später wieder gefunden. Auch die Ewigen Weinstöcke der Rahja brannten und wurden bis auf den letzten Setzling aus Sumus Boden gerissen..
Vor kurzem kehrte einer der Überlebenden des Massakers aus Tiefhusen zurück ins weidener Land und mit ihm brachte er Hoffnung für Gläubige der schönen Göttin. Möglicherweise ist ein Setzling des Ewigen Weinstocks der Vernichtung entgangen! Den Gerüchten nachgehend ruft das Haus Djambulkand im Namen der Radscha Kirche dazu auf, sich einem Erkundungszug nach Reichsend anzuschließen, denn hier hat man zuletzt Kunde aus Tiefhusen erhalten. So es Hoffnung gibt soll im Folgejahr eine Pilgerreise gen Norden in die Wildnis des Svelt ziehen. Zur gleichen Zeit haben sich die Gerüchte seltsamer Artefakte einer uralten Magierakademie in den Tiefen des Nebelmoores verbreitet. Wurde etwas aus verfluchten Hallen, die schon zu Rohals Zeiten alt und vergessen waren, entwendet? Und welche Mächte haben sie dabei gestört? Es heißt, die Schwarze Gilde hätte ein großes Interesse an diesen Gerüchten und etwaigen Fundstücken...
OT
Jeder ist bei uns willkommen, sowohl Einsteiger als auch alte Hasen.
Die Veranstaltung gestaltet sich als Ambiente reiche Plotcon im aventurischen Kontext innerhalb der Welt von Das Schwarzen Auge (DSA). Wir werden uns nicht streng an Punkte halten sondern spielen nach DKWDDK mit Anlehnung ans Alveran LARP Regelwerk. Solltet ihr einen Händler und/oder Handwerker spielen wollen (als SC oder auch NSC) gebt uns bitte Bescheid, es gibt in der Location Platz für Verkaufsflächen, eine Schmiede, Bäckerei etc. für Interessierte.
Verpflegung: Vollverpflegung
Familienfreundlich: Ja
Unterbringung: IT Zeltplätze, wenige Hüttenplätze
Für NSC, als auch SC Rollen sprecht uns gerne an! Wir werden nur passende aventurische Charaktere zulassen, schreibt uns gerne vor dem Anmelden eurer Charaktere, wenn ihr Fragen habt.. Es gibt viele Schlafplätze im Haus, als auch einige wenige Zeltplätze. Babys und Kleinkinder die im Bett der Eltern schlafen sind kostenlos (bis 3 Jahre), bitte informiert uns jedoch vorab. Familien mit Kleinkindern: Bitte nicht im Schlafsaal anmelden. Es kann sowohl zu Kampfhandlungen, als auch zu Horror-Elementen kommen. Dennoch handelt es sich um eine Kinderfreundliche Veranstaltung.
Gespielt wird in einem kleinen Weiler nahe Reichsend zwischen Finsterkamm und Nebelmoor. Charaktere die Rahja bzw. Radscha Uschtammar, aber auch dem 12 Götterglaube als solchen nahe stehen, sowie Abenteuerlustige, Händler und all jene, die einen Grund haben sich in der Gegend aufzuhalten sind willkommen. Einige werden direkt von Djambulkand bei Anchopal aufgebrochen sein, andere haben sich auf der Reise gen Norden dazugesellt, sind bereits vor Ort, oder treffen noch ein. Die Anzahl von geweihten und magisch begabten Charakteren wird begrenzt sein.
Wir nutzen das Tool dess Alveran LARP e.V., meldet euch deshalb über das Tool an und erstellt dort einen Charakter mit kurzer Charakterbeschreibung. Macht euch keinen großen Kopf ums steigern. Wenn ihr Fragen habt meldet euch gerne bei uns.
Kontakt: spirit-orga@gmx.de
Discord: https://discord.gg/vkkZkCyMMd
https://drive.google.com/file/d/17CXx6e2-iCOpUd8Jw8TUsRXYqRF148Za/view?usp=sharing
Wichtige Info: Die Location der Con hat sich geändert !
Verpflegung: Vollverpflegung durch die Orga (Samstag Nachmittag nur Snacks, keine große Mahlzeit)
Unterbringung: Die Übernachtungen finden in selbst mitgebrachten IT Zelten statt. Es gibt nur wenige Hüttenplätze.
Die Vollverpflegung wird von der Orga organisiert. Wir bitten, etwaige Nahrungsmittelunverträglichkeiten gleich bei der Anmeldung anzugeben.
1. Die Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Alveran-LARP e.V. möglichen Belangen.
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nicht möglich. Außer die Ausschreibung besagt etwas anderes.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Jeder Teilnehmer muss eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung besitzen.
16. Der Teilnehmer darf alkoholische Getränke für seinen eigenen Bedarf mitbringen, allerdings nicht um diese gewerblich bzw. gegen Entgelt zu verbreiten.
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 alkoholische Getränke auf der Veranstaltung verbreiten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich. 
21 a. Eine anderweitige Vergabe des Platzes (siehe 21) oder Rücktritt (siehe 19) ist mit einer Stornogebühr in Höhe von 10,00 EUR verbunden.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen oder den Termin zu verschieben. Im Falle der Absage/Verschiebung ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
24a. Der Veranstalter behält sich einen Wechsel des Veranstaltungsortes vor, sofern dieser die ursprünglich, vertraglich vereinbahrten Bedingungen nicht erfüllen kann.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexueller Gewalt ist grundsätzlich untersagt. Bei angedeuteten sexuellen Handlungen gilt, dass eine vorherige Absprache und gegenseitiges Einverständnis zwingend erforderlich ist.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig für die Weingeist Reihe ab dem 04. Oktober 2022
1. Die Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Alveran-LARP e.V. möglichen Belangen.
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nicht möglich. Außer die Ausschreibung besagt etwas anderes.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Jeder Teilnehmer muss eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung besitzen.
16. Der Teilnehmer darf alkoholische Getränke für seinen eigenen Bedarf mitbringen, allerdings nicht um diese gewerblich bzw. gegen Entgelt zu verbreiten.
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 alkoholische Getränke auf der Veranstaltung verbreiten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich. 
21 a. Eine anderweitige Vergabe des Platzes (siehe 21) oder Rücktritt (siehe 19) ist mit einer Stornogebühr in Höhe von 10,00 EUR verbunden.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen oder den Termin zu verschieben. Im Falle der Absage/Verschiebung ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
24a. Der Veranstalter behält sich einen Wechsel des Veranstaltungsortes vor, sofern dieser die ursprünglich, vertraglich vereinbahrten Bedingungen nicht erfüllen kann.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexueller Gewalt ist grundsätzlich untersagt. Bei angedeuteten sexuellen Handlungen gilt, dass eine vorherige Absprache und gegenseitiges Einverständnis zwingend erforderlich ist.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig für die Weingeist Reihe ab dem 04. Oktober 2022